Betreff
Neuanlage von Radwegen im Zuge der B 65 in der OD Rheine (zwischen Bahnhofstraße und Matthiasstraße) - MW-Kanalsanierung/-vergrößerung B 65 hier: Bauzeitenplan und Verkehrsführung während der Baumaßnahme
Vorlage
485/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Bauzeitenplan und die Planung der Verkehrsführung entsprechend der Darstellung in den Anlagen zur Kenntnis.


Begründung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. September 2007 den Beschluss für die Umgestaltung der Seitenräume, die Erneuerung der Fahrbahn sowie die Sanierung bzw. Vergrößerung des Mischwasserkanals im Kardinal-Galen-Ring im Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und der Matthiasstraße beschlossen (Anlage 1 und 2).

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange den anliegenden Bauzeitenplan für die Gesamtmaßnahme entwickelt (Anlage 3).

 

Bauzeiten der Einzelmaßnahmen:

Demnach werden die vorbereitenden Abstimmungen, Vereinbarungen und die Erstellung der Ausführungsplanung bis zum Ende des Jahres 2007 abgeschlossen. Nach Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen und anschließender Veröffentlichung soll der Bauauftrag im März vergeben werden, so dass ab April mit der Erneuerung des abgängigen Mischwasserkanals auf dem Bahngelände begonnen werden kann. Dies soll zeitlich abschließen mit der Erneuerung der Wasser- und Gashauptleitungen der EWR in der östlichen Wartefläche der Bushaltestelle, die von Februar bis Ende April andauern wird.

 

Im Anschluss ist ab Mai 2008 die Sanierung und Vergrößerung des Mischwasserkanals im Kardinal-Galen-Ring vorgesehen, welche sich über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten bis Ende Oktober erstrecken wird. Mit zeitlicher Überlappung dazu wird ab Anfang Oktober die Straßenbaumaßnahme beginnen, die mit einer Bauzeit von ca. 3 Monaten im Dezember 2008 enden soll.

 

Die Bauzeit der Gesamtmaßnahme einschließlich der Erneuerung der Versorgungsleitungen, der Kanäle und des Verkehrsraumes beträgt demnach 11 Monate.

 

Hierzu ist anzumerken, dass dies ein augenscheinlich langer Zeitraum ist. Es ist jedoch sinnvoll, mit realistischen Zeitabschnitten an die Öffentlichkeit zu gehen. Selbstverständlich wird die Verwaltung bestrebt sein, auch im weiteren Verfahren diese noch zu reduzieren, soweit dies möglich ist.

 

Es kann jedoch festgestellt werden, dass im Gegensatz zum letzten Bauabschnitt auf dem Ring zwischen der Münsterstraße und der Hovestraße die Durchfahrt auf der B 65 mit jeweils einer Spur während der gesamten Dauer der Baumaßnahme möglich sein wird.

 

Erläuterung der Bauzeiten:

Bezüglich der Ausbauplanung und der Bau- und Kostenvereinbarungen wurden letzte Abstimmungen zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb Straßenbau getroffen. Die Ausführungsplanung für den Kanal- und Straßenbau wird bis zum Jahresende 2007 verwaltungsseitig erstellt.

 

Nach Abstimmung mit der EWR werden die neuen Wasser- und Gasleitungen in die Busspur gelegt (Anlage 4), da einerseits kein Raum in der Wartefläche zur Verfügung steht aufgrund vorhandener Versorgungsleitungen und der vorhandene baufällige Mischwasserkanal (bahneigen) in der Wartefläche nicht gefährdet werden darf durch Erd- und Verdichtungsarbeiten. Eine entsprechende Gestattung wird zwischen der EWR und dem Landesbetrieb abgeschlossen, in dessen Eigentum sich die Fläche der Busspur befindet. Eine schriftliche Zustimmung ist vorab bereits erfolgt. Die Baumaßnahme der EWR kann nach deren Aussage ab Februar beginnen und Ende April abgeschlossen werden.

 

Während dieser Zeit soll die Ausschreibung und Vergabe der städtischen Kanal- und Straßenbaumaßnahme erfolgen. Zum Ende der Baumaßnahme der EWR soll zeitgleich ein neuer Kanal mit einer Länge von ca. 70 m (als Ersatz für den abgängigen Mischwasserkanal) auf dem Bahngelände erstellt werden, um die Entwässerung der Bahnflächen zu gewährleisten. Dieser Kanal wird in die Busspur zwischen den Warteflächen gelegt, um eine Trennung zwischen Flächen der Stadt (östliche Wartefläche), des Landesbetriebs (geplanter Radweg und Trennstreifen) und der Entwässerung der Bahnflächen zu gewährleisten.

 

Um zeitlich unabhängig von der Bahn zu sein, wird dieser Kanal durch die Stadt gebaut, allerdings in Auftrag und in Rechnung der Bahn. Eine schriftliche Bestätigung seitens der Bahn für dieses Vorgehen liegt ebenfalls bereits vor.

 

Nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme auf dem Bahngelände und der Erneuerung der Versorgungsleitungen ist die Sanierung und Vergrößerung des städtischen Mischwasserkanals im Kardinal-Galen-Ring vorgesehen. Die angegebene Bauzeit von 6 Monaten gründet auf Erfahrungswerte bei vergangenen Kanalbaumaßnahmen im innerstädtischen Ring sowie Angaben von Tiefbaufirmen auf Anfrage der Verwaltung.

 

Für die Kanalbaumaßnahme wurden insgesamt 5 Bauphasen mit den sich daraus ergebenden Verkehrsführungen festgelegt. Diese werden nachfolgend beschrieben und sind in den Anlagen 5 bis 9 dargestellt.

 

In der 1. Kanalbauphase (Anlage 5) wird die Haltung zwischen den Schächten 108, der den Tiefpunkt des zu erneuernden Systems darstellt, und 106 erneuert und eine weitere Haltung zu einem neu herzustellenden Schacht am Anfang der rechten Linksabbiegespur in der B 65 hergestellt. Von dem neuen Schacht wird dann ein Teil des für die Entwässerung der Bahnflächen vorgesehenen neuen Anschlusses gebaut.

Der Verkehr muss dabei im Baustellenbereich auf jeweils einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung in der B 65 reduziert werden, um ausreichend Arbeitsraum bereitstellen zu können; aus Richtung Süden ab der Otto-Bergmeyer-Straße und aus Norden ab der Bahnhofstraße. Während der Anschlussarbeiten am Schacht 108 muss der Verkehr über den vorhandenen Radweg auf der westlichen Fahrbahnseite geführt werden. Der Radfahrer- und Fußgängerverkehr wird dann weiter nach außen verlagert und über die neu zu erwebende Fläche geführt. Gleichzeitig kann die Fußgänger- und Radfahrerfurt im Baustellenbereich nicht aufrechterhalten werden; hier ist eine Umleitung zu den Kreuzungen mit der Bahnhofstraße und der Otto-Bergmeyer-Straße vorgesehen.

Die Ausfahrt vom Bahnhofsgelände in die B 65 wird ebenfalls unterbunden. Taxen und Parkverkehr werden auf dem Bahnhofsgelände im Ringverkehr geleitet und über die Zufahrt wieder in die B 65 geführt (Regelungen zum Busbetrieb s. u.).

 

Die 2. Kanalbauphase (Anlage 6) umfasst die Herstellung der Anschlussleitung zum Bahngelände. Währenddessen wird der Verkehr in südlicher Fahrtrichtung über die Fläche der Verkehrsinsel (Rückbau in 1. Bauphase) geführt. Ansonsten entspricht die Verkehrsführung der 1. Bauphase.

 

In der 3. Kanalbauphase (Anlage 7) wird eine neue Haltung von dem in der 1. Bauphase errichteten neuen Schacht bis in den Kreuzungsbereich B 65/Bahnhofstraße hergestellt. Diese verläuft im mittleren Fahrstreifen parallel zum vorhandenen Kanal, da dieser während der Bauzeit noch aufrechterhalten bleiben muss, um die Entwässerung zu sichern.

Dazu wird das Linksabbiegen aus der B 65 auf das Bahnhofsgelände und in die Bahnhofstraße unterbunden. Ebenso muss die südliche Fußgänger- und Radfahrerquerung in der Kreuzung B 65/Bahnhofstraße kurzzeitig unterbunden werden. Aus dem westlichen Arm der Bahnhofstraße kann der Geradeausverkehr in Richtung Innenstadt zum Ende dieser Bauphase kurzzeitig nicht stattfinden.

Die Verkehrsinsel zwischen Bahnhofsausfahrt und der Otto-Bergmeyer-Straße wird im Vorfeld wieder hergestellt, so dass die Überquerung für Fußgänger und Radfahrer freigegeben werden kann. Der Verkehr in südlicher Fahrtrichtung kann wieder zweispurig verlaufen; die Ausfahrt vom Bahnhofsgelände ist zu Anfang der Bauphase zumindest für Rechtsabbieger, im weiteren Baufortschritt komplett freizugeben.

 

In der 4. Kanalbauphase (Anlage 8) wird eine Verbindung zwischen dem neuen Schacht im Kreuzungsbereich B 65/Bahnhofstraße zum Schacht 49 hergestellt, der erneuert wird.

Dabei ist das Linksabbiegen aus nördlicher Richtung der B 65 in die Bahnhofstraße kurzzeitig nicht möglich. Der Linksabbieger aus südlicher Richtung der B 65 in die Bahnhofstraße wird noch nicht wieder freigegeben, da dieser in der nachfolgenden Bauphase gesperrt werden muss und die Führung der einzelnen Verkehrsströme möglichst selten geändert werden soll, um die Regelungen für die Verkehrsteilnehmer verständlich zu gestalten. Der Geradeausverkehr innerhalb der Bahnhofstraße kann mit Einschränkungen aufrechterhalten werden.

 

Während der 5. Kanalbauphase (Anlage 9) wird eine Verbindung zwischen dem neuen Schacht im Kreuzungsbereich und dem Schacht 547 hergestellt, der ebenfalls zu erneuern ist.

Dann kann die Linksabbiegespur aus nördlicher Richtung der B 65 in die Bahnhofstraße wieder freigegeben werden. Aus dem westlichen Arm der Bahnhofstraße ist das Rechtsabbiegen in die B 65 zu unterbinden; Geradeaus- und Linksabbiegespur werden neben dem Baustellenbereich in einer Spur zusammengefasst. Die Fußgänger- und Radfahrerfurt kann zeitweise nicht erhalten werden. Ebenso kann der Linksabbiegeverkehr aus südlicher Richtung der B 65 in die Bahnhofstraße zu Beginn dieser Bauphase nicht stattfinden. Der Linksabbieger zum Bahnhofsgelände kann wieder freigegeben werden.

Eine weitergehende Planung der Verkehrsführung in den Bauphasen sowie die großräumige Umleitungsregelung während der Gesamtbaumaßnahme wird Bestandteil der Ausschreibung sein und im Vorfeld der Baumaßnahme mit Fachunternehmen festgelegt.

 

Einfluss auf den Busverkehr:

Die geplanten Baumaßnahmen und der Bauzeitenplan wurden den Betreibern der Stadt- und Regionalbuslinien (VSR, Fa. Mersch, RVM, Westfalenbus, VGE) sowie dem Planungsamt des Kreises Steinfurt in einer gemeinsamen Besprechung vorgestellt mit dem Ziel, eine einvernehmliche Regelung für den in der B 65, der Bahnhofstraße und im Bahnhofsvorplatz stattfindenden Busverkehr während der Bauzeit zu finden.

 

Der Stadtbusverkehr wird während der Kanalbauphasen 3 bis 5 zum Teil durch unterbundene Fahrbeziehungen in der Kreuzung B 65/Bahnhofstraße beeinflusst. Durch Umleitungen der Busse über die Neuenkirchener Straße und Lindenstraße kann der Linienverkehr jedoch in Gänze gewährleistet werden.

 

Die Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Warteflächen und der Anfahrbarkeit der Haltestellen ermöglichen nicht den Regionalbusbetrieb während des Großteils der Gesamtbaumaßnahme. Nach Ansicht aller Beteiligten ist es daher erforderlich, die Bushaltestellen für einen überwiegenden Zeitraum der Baumaßnahme zu verlegen.

 

Seitens der Verwaltung wurde unterbreitet, eine provisorische Verlagerung in die Bahnhofstraße/Matthiasstraße vorzunehmen (Anlage 10). Demnach werden am südlichen Fahrbahnrand der Bahnhofstraße (in Höhe McDonald’s) 2-3 Haltestellen (je nach Länge der Fahrzeuge) für die Regionalbusse eingerichtet. An dieser Stelle sollen Aussteigevorgänge, Warte- und Pausenzeiten abgewickelt werden.

Da die Busse demnach bis zu ca. 20 Minuten an dieser Stelle verbringen, ist eine geänderte Fahrstreifenaufteilung in der Bahnhofstraße erforderlich. Diese sieht vor, den Verkehr aus Richtung Innenstadt in zwei Fahrstreifen zusammenzufassen (gemeinsamer Geradeaus und Rechtsabbieger, zusätzlicher Linksabbieger) und den stadteinwärts gerichteten Verkehr auf die vorhandene Linksabbiegespur zu verlegen. Der stadteinwärts gerichtete Radverkehr wird wie im Bestand auf einem Schutzstreifen (zwischen Fahrstreifen und Bushaltestelle) geführt. In der Gegenrichtung wird der Radverkehr in der Geradeaus-/Rechtsabbiegespur mitgeführt und im Kreuzungsbereich B 65/Bahnhofstraße auf den vorhandenen Radweg geleitet.

 

Für die Einsteigevorgänge nach den Pausenzeiten ist die Weiterfahrt bis in die Matthiasstraße vorgesehen, wo 3 Haltestellen in der Bucht zwischen Fahrbahn und Gehweg eingerichtet werden. Dazu werden die vorhandenen Fahrradständer vor Hs. Nr. 24 vorübergehend auf die öffentliche Grünfläche im Einmündungsbereich B 65/Matthiasstraße verlegt.

 

Der Einfluss dieser provisorischen Verlegung der Haltestellen auf den Betrieb der Stadt- und Regionalbuslinien bewegt sich nach Einschätzung der Beteiligten in einem zumutbaren Rahmen. In jedem Fall sei ein mehrmaliges Verlegen der Haltestellen zu vermeiden, um die Übersichtlichkeit für die Fahrgäste zu erhalten. Der vorgenannten Lösung wird daher von allen Beteiligten zugestimmt.

 

Behindertengerechtigkeit der Baumaßnahme:

Die Planunterlagen wurden zwischenzeitlich dem Vorsitz des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e. V. und der Koordinierungsstelle für Behindertenarbeit der Verwaltung vorgestellt. Die Maßnahmen für eine behindertengerechte Umgestaltung des Verkehrsraumes beinhalten neben der Pflasterung der Aufstellflächen in den Fahrbahnübergängen und den Warteflächen mit taktilen Steinen auch die bauliche und signaltechnische Ausstattung der Lichtzeichenanlagen.

 

Die genannten Maßnahmen erhielten die Zustimmung der Beteiligten, nach deren Ansicht auch die Einrichtung von Radwegen zwischen dem Kardinal-Galen-Ring und der Fahrradstation weiter verfolgt werden solle. Da die Bahn jedoch die Kostenübernahme dieser Radwege abgelehnt hat, ist die Herstellung dieser Radwege durch die Stadt zu leisten. Dafür ist eine separate städtische Planungsmaßnahme zu entwickeln; die Baukosten sind jedoch in der Haushaltsplanung der Stadt für 2008 nicht berücksichtigt.

 


Anlagen:

 

1.   Lageplanverkleinerung Straßenplanung

2.   Lageplanverkleinerung Kanalplanung

3.   Bauzeitenplan

4.   Lageplanverkleinerung Versorgungsleitungen

5.   Lageplanverkleinerung Kanalbauphase 1

6.   Lageplanverkleinerung Kanalbauphase 2

7.   Lageplanverkleinerung Kanalbauphase 3

8.   Lageplanverkleinerung Kanalbauphase 4

9.   Lageplanverkleinerung Kanalbauphase 5

10.                Lageplanverkleinerung Bushaltestellen