Betreff
Umbau von 4 Kulturstauanlagen im Hemelter Bach zur Herstellung der Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen
Vorlage
487/07
Aktenzeichen
FB5.4 - koe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.   Der Bau- und Betriebsausschuss stimmt dem Umbauprogramm für die vier Kulturstauanlagen im Hemelter Bach zu.

2.   Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung die Umbaumaßnahmen einschließlich Förderungsantrag umzusetzen.

 


Begründung:

 

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie setzt als ein Qualitätsziel für einen guten Gewässerzustand die Durchgängigkeit des Gewässers für die aquatischen Lebewesen fest.

Das bedeutet, dass sowohl Fische wie Kleinstlebewesen einen Wasserlauf von der Mündung bis zur Quelle als Lebensraum nutzen können. Damit sind Querbauwerke wie Stau- und Wehranlagen unerwünschte Hindernisse für die aquatischen Lebewesen.

 

Im Hemelter Bach gibt es auf dem Gebiet der Stadt Rheine 5 Stauanlagen. Vier davon wurden als Kulturstauanlagen beim Ausbau des Hemelter Baches vor einigen Jahrzehnten angelegt, damit die angrenzenden Ackerflächen auch im Sommer mit ausreichend Grundwasser versorgt sind (siehe Anlage 1: Lage der Kulturstauanlagen im Stadtgebiet). Sie stehen im Eigentum des Unterhaltungsverbandes Hemelter Bach (UHV) und werden von ihm auch gewartet und ggf. repariert.

Die fünfte Stauanlage ist mit dem Betrieb der Hemelter Mühle verbunden, die dafür ein dauerhaftes Staurecht innehat.

 

Die 4 Kulturstauanlagen vom Rande des Siedlungsgebietes bis zur Bevergerner Grenze verhindern die Durchgängigkeit und stehen den Forderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entgegen.

Der Unterhaltungsverband Hemelter Bach hat einem Umbau dieser vier Stauanlagen zugestimmt, wenn dabei die Grundwasserversorgung der anliegenden Äcker im Sommer nicht beeinträchtigt wird. Er ist auch bereit sich finanziell am Umbau zu beteiligen, aber nicht in der Lage, den Umbau allein zu finanzieren. Der Unterhaltungsverband besorgt die regelmäßige Unterhaltung und Räumung des Hemelter Baches und seiner Zuflüsse im Stadtgebiet, so dass der Wasserabfluss gewährleistet ist. Die Kosten werden auf die Grundstückseigentümer(inne)n des seitlichen Einzugsgebietes des Hemelter Baches umgelegt. Dazu stellt der Verband für die Einzugsgebietsfläche mit dem vom Verband beschlossenen Hektarsatz der Stadt eine Rechnung aus und die Stadt legt die Kosten im Folgejahr auf die Grundstückseigentümer(inne)n des seitlichen Einzugsgebietes des Hemelter Baches um im Rahmen der Grundbesitzabgabenbescheide. Würde der Unterhaltungsverband den Umbau allein finanzieren müssen, so würden die umzulegenden Kosten deutlich ansteigen und die Grundstückseigentümer/innen im Verbandsgebiet würden höhere Verbandsbeiträge zahlen müssen. Dies träfe auch die städtischen Flächen im Verbandsgebiet.

 

Die Landesregierung fördert den Umbau von Querbauwerken zur Herstellung der Durchgängigkeit in einem Gewässer mit einem Fördersatz bis zu 80 %. Dabei ist es förderunschädlich, die Eigenleistung zusätzlich als Ökopunkte für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen anrechnen zu lassen. Diese Ökopunkte kann die Stadt bei der Herrichtung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten nutzen.

 

Die Stadt hat in Absprache mit dem Unterhaltungsverband ein Ingenieurbüro mit der Planung der Umbaumaßnahmen beauftragt. Zur Kostenminderung wird nur der Umbau einer Stauanlage geplant, da diese nahezu identisch sind.

 

Zwischenzeitlich hat auch die Energie- und Wasserversorgung Rheine das Büro mit der Umbauplanung für die Stauanlage am Wasserwerk Hemelter Bach beauftragt. Sie wollen die Ökopunkte allerdings für eigene Maßnahmen nutzen und finanzieren den Umbau selbst.

 

Der Umbau der 3 Stauanlagen (Pohlmann, Große-Wietfeld und Schulze-Öchtering) sieht einen Abbruch der vorhandenen Fischbauchklappen vor, die bislang den Wasserstand im Sommer hoch halten sollte und im Winterhalbjahr flach gelegt wurde, damit dann das Wasser ungehindert abfließen konnte.

Stattdessen werden jeweils ein Beckenpass und ein Dammbalkenwehr angelegt. Das Dammbalkenwehr sorgt durch seine Stauhöhe dafür, dass der Beckenpass im Sommerhalbjahr durchströmt wird, während im Winterhalbjahr das Wasser durch das geöffnete / entfernte Dammbalkenwehr fließt.

 

Der Beckenpass ist so ausgelegt, dass nicht nur Döbel, Plötze und Hasel ihn als Aufstiegsanlage nutzen können, sondern sogar die Referenzfischart, die Barbe. Dazu sollen 5 Becken angelegt werden, deren Sohlhöhen jeweils abnehmen. Getrennt sind die Becken durch Steinriegel mit Durchlässen, so dass auch bei Niedrigwasser noch Wasser fließen kann.

 

Lageplan, Längs- und Querschnitt sowie eine Übersichtskarte mit den gekennzeichneten Stauanlagen-Standorten sind als Anlagen 2 bis 4 beigefügt.

 

Die Kosten des Umbaus werden schätzungsweise ca. 85.000 € brutto für jede Stauanlage betragen. Der Landeszuschuss kann bis zu 68.000 € betragen. Es verbleibt ein Eigenanteil von ca. 17.000 €.

 

In Vorgesprächen mit der Bezirksregierung Münster wurde angeregt, zunächst nur eine Stauanlage umzubauen und den Erfolg mittels eines Monitorings zu belegen bevor die übrigen Stauanlagen umgebaut werden.

 

Derzeit sind die Baukosten insgesamt für 2009 eingestellt. Hier wäre eine Anpassung erforderlich.

Der Eigenanteil der Stadt ändert sich hierdurch nicht.

Die Monitoringkosten ist der Unterhaltungsverband bereit zu tragen.

 

 

Mit der Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts würde die Maßnahme dort ausgeführt, weil dort die fachliche Kompetenz angesiedelt wird. Die Mittel sollen allerdings im städtischen Haushalt aufgebracht werden, weil die Ökopunkte von der Stadt für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angespart werden.

Der Aufwand der Stadt wird als Guthaben für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angespart, so dass weniger Flächenumwandlung erforderlich wird oder weniger Ersatzanpflanzungen erfolgen müssen bei einem zukünftigen Erschließungs- oder Bauvorhaben.