Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Bau- und
Betriebsausschuss stimmt dem Umbauprogramm für die vier Kulturstauanlagen im
Hemelter Bach zu.
2.
Der Bau- und
Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung die Umbaumaßnahmen einschließlich
Förderungsantrag umzusetzen.
Begründung:
Die europäische
Wasserrahmenrichtlinie setzt als ein Qualitätsziel für einen guten Gewässerzustand
die Durchgängigkeit des Gewässers für die aquatischen Lebewesen fest.
Das bedeutet, dass sowohl
Fische wie Kleinstlebewesen einen Wasserlauf von der Mündung bis zur Quelle als
Lebensraum nutzen können. Damit sind Querbauwerke wie Stau- und Wehranlagen
unerwünschte Hindernisse für die aquatischen Lebewesen.
Im Hemelter Bach gibt es auf
dem Gebiet der Stadt Rheine 5 Stauanlagen. Vier davon wurden als
Kulturstauanlagen beim Ausbau des Hemelter Baches vor einigen Jahrzehnten
angelegt, damit die angrenzenden Ackerflächen auch im Sommer mit ausreichend
Grundwasser versorgt sind (siehe Anlage
1: Lage der Kulturstauanlagen im Stadtgebiet). Sie stehen im Eigentum des Unterhaltungsverbandes
Hemelter Bach (UHV) und werden von ihm auch gewartet und ggf. repariert.
Die fünfte Stauanlage ist mit
dem Betrieb der Hemelter Mühle verbunden, die dafür ein dauerhaftes Staurecht
innehat.
Die 4 Kulturstauanlagen vom
Rande des Siedlungsgebietes bis zur Bevergerner Grenze verhindern die
Durchgängigkeit und stehen den Forderungen der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie entgegen.
Der Unterhaltungsverband
Hemelter Bach hat einem Umbau dieser vier Stauanlagen zugestimmt, wenn dabei
die Grundwasserversorgung der anliegenden Äcker im Sommer nicht beeinträchtigt
wird. Er ist auch bereit sich finanziell am Umbau zu beteiligen, aber nicht in
der Lage, den Umbau allein zu finanzieren. Der Unterhaltungsverband besorgt die
regelmäßige Unterhaltung und Räumung des Hemelter Baches und seiner Zuflüsse im
Stadtgebiet, so dass der Wasserabfluss gewährleistet ist. Die Kosten werden auf
die Grundstückseigentümer(inne)n des seitlichen Einzugsgebietes des Hemelter
Baches umgelegt. Dazu stellt der Verband für die Einzugsgebietsfläche mit dem
vom Verband beschlossenen Hektarsatz der Stadt eine Rechnung aus und die Stadt
legt die Kosten im Folgejahr auf die Grundstückseigentümer(inne)n des
seitlichen Einzugsgebietes des Hemelter Baches um im Rahmen der
Grundbesitzabgabenbescheide. Würde der Unterhaltungsverband den Umbau allein
finanzieren müssen, so würden die umzulegenden Kosten deutlich ansteigen und
die Grundstückseigentümer/innen im Verbandsgebiet würden höhere
Verbandsbeiträge zahlen müssen. Dies träfe auch die städtischen Flächen im
Verbandsgebiet.
Die Landesregierung fördert
den Umbau von Querbauwerken zur Herstellung der Durchgängigkeit in einem
Gewässer mit einem Fördersatz bis zu 80 %. Dabei ist es förderunschädlich,
die Eigenleistung zusätzlich als Ökopunkte für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
anrechnen zu lassen. Diese Ökopunkte kann die Stadt bei der Herrichtung von
neuen Wohn- und Gewerbegebieten nutzen.
Die Stadt hat in Absprache
mit dem Unterhaltungsverband ein Ingenieurbüro mit der Planung der
Umbaumaßnahmen beauftragt. Zur Kostenminderung wird nur der Umbau einer
Stauanlage geplant, da diese nahezu identisch sind.
Zwischenzeitlich hat auch die
Energie- und Wasserversorgung Rheine das Büro mit der Umbauplanung für die
Stauanlage am Wasserwerk Hemelter Bach beauftragt. Sie wollen die Ökopunkte
allerdings für eigene Maßnahmen nutzen und finanzieren den Umbau selbst.
Der Umbau der 3 Stauanlagen
(Pohlmann, Große-Wietfeld und Schulze-Öchtering) sieht einen Abbruch der
vorhandenen Fischbauchklappen vor, die bislang den Wasserstand im Sommer hoch
halten sollte und im Winterhalbjahr flach gelegt wurde, damit dann das Wasser
ungehindert abfließen konnte.
Stattdessen werden jeweils
ein Beckenpass und ein Dammbalkenwehr angelegt. Das Dammbalkenwehr sorgt durch
seine Stauhöhe dafür, dass der Beckenpass im Sommerhalbjahr durchströmt wird, während
im Winterhalbjahr das Wasser durch das geöffnete / entfernte Dammbalkenwehr
fließt.
Der Beckenpass ist so
ausgelegt, dass nicht nur Döbel, Plötze und Hasel ihn als Aufstiegsanlage
nutzen können, sondern sogar die Referenzfischart, die Barbe. Dazu sollen 5
Becken angelegt werden, deren Sohlhöhen jeweils abnehmen. Getrennt sind die
Becken durch Steinriegel mit Durchlässen, so dass auch bei Niedrigwasser noch
Wasser fließen kann.
Lageplan, Längs- und
Querschnitt sowie eine Übersichtskarte mit den gekennzeichneten
Stauanlagen-Standorten sind als Anlagen
2 bis 4 beigefügt.
Die Kosten des Umbaus werden
schätzungsweise ca. 85.000 € brutto für jede Stauanlage betragen. Der
Landeszuschuss kann bis zu 68.000 € betragen. Es verbleibt ein Eigenanteil
von ca. 17.000 €.
In Vorgesprächen mit der
Bezirksregierung Münster wurde angeregt, zunächst nur eine Stauanlage umzubauen
und den Erfolg mittels eines Monitorings zu belegen bevor die übrigen
Stauanlagen umgebaut werden.
Derzeit sind die Baukosten
insgesamt für 2009 eingestellt. Hier wäre eine Anpassung erforderlich.
Der Eigenanteil der Stadt
ändert sich hierdurch nicht.
Die Monitoringkosten ist der
Unterhaltungsverband bereit zu tragen.
Mit der Gründung einer
Anstalt öffentlichen Rechts würde die Maßnahme dort ausgeführt, weil dort die
fachliche Kompetenz angesiedelt wird. Die Mittel sollen allerdings im
städtischen Haushalt aufgebracht werden, weil die Ökopunkte von der Stadt für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angespart werden.
Der Aufwand der Stadt wird als Guthaben für
ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angespart, so dass weniger
Flächenumwandlung erforderlich wird oder weniger Ersatzanpflanzungen erfolgen
müssen bei einem zukünftigen Erschließungs- oder Bauvorhaben.