Betreff
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Schulte-Werning" I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
001/06
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung / Kurzerläuterung:

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu den Flächennutzungsplanänderungen zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlage 1 und 2).

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

I.            Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: „Schulte-Werning“, der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“.

 

Der Änderungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 377 tlw., 378 tlw., 348 tlw., 347 und 14 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 101, der Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.         Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwickungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Schulte-Werning“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan ALT

Anlage 2: Übersichtsplan NEU

Anlage 3: Begründung