Betreff
Bebauungsplan Nr.40, Kennwort: "Oderstraße", der Stadt Rheine I. Aufhebung der Aufstellungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungsbeschlüsse II. Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens
Vorlage
498/07
Aktenzeichen
PG 5.1 - wod
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am 21. März 2007 den Start des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 40, Kennwort: „Oderstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan sollte die Nachverdichtung des Baublocks im Bereich zwischen Eichendorffstraße, Mesumer Straße, Vennweg und Hessenweg vorbereiten. Hierzu wurde der gesamte Baublock mit einer Baugrenze umzogen und differenzierte Vorgaben hinsichtlich der Nutzung für die bereits bestehenden Gebäude im Blockrandbereich und für den Innenbereich getroffen. Die Erschließung der im Blockinnenbereich möglichen neuen Wohneinheiten sollte jeweils durch die Grundstückseigentümer organisiert werden im Form sog. „Flaschenhalsgrundstücke“ (s. Anlage).

 

Aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes ist seitens eines Grundstückseigentümers eine umfangreiche Stellungnahme – z.T. auch direkt an einzelne Ausschussmitglieder – abgegeben worden.

 

Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Stadt Rheine ein Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen bekannt geworden, das sich mit der Problematik sog. Pfeifenkopfgrundstücke befasst (s. Anlage). Das betreffende Urteil befasst sich mit einem identischen Fall des Bebauungsplanes Nr. 40: Der zur Normenkontrolle anstehende Bebauungsplan sollte durch die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen die Bebauung von Hinterliegergrundstücken ermöglichen. Zur Erschließung der rückwärtigen Baufenster wurden im Bebauungsplan keine Erschließungsflächen festgesetzt, die Erschließung sollte über eine Vielzahl von „Pfeifenkopfgrundstücken“ erfolgen. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass durch diese Art der Erschließung städtebauliche Missstände hervorgerufen werden. Der Vollzug des betreffenden Bebauungsplanes wurde deshalb aufgrund des Gerichtsurteils ausgesetzt.

 

Da die Ausgangslage für das angesprochene Urteil identisch ist mit der Situation im Bereich „Oderstraße“, wird verwaltungsseitig empfohlen, das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 40 einzustellen. Die Weiterführung des Verfahrens und der Beschluss des Planes als Satzung würden zu einer unsicheren Rechtsposition führen, da die Planinhalte aufgrund des Urteils des OVG Nordrhein-Westfalen rechtswidrig sind.

 

(Anmerkung: Eine Abwägung der angesprochenen umfangreichen Stellungnahme eines Grundstückseigentümers aus dem Plangebiet erübrigt sich bei Einstellung des Bauleitplanverfahrens.)

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Aufhebung der Aufstellungs- und Bürgerbeteiligungsbeschlüsse

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt hebt den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40, Kennwort: „Oderstraße“ und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 21. 03. 2007 auf.

 

 

II.     Beschluss zur Einstellung des Aufstellungsverfahrens

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40, Kennwort: „Oderstraße“ wird nicht weitergeführt.