Betreff
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Vorlage
499/07
Aktenzeichen
FB 2-51-ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den in der Anlage beigefügten kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Rheine zu beschließen.


Erläuterungen

 

Die Landesregierung NRW hat im Oktober 2004 das neue Kinder- und Jugendfördergesetz NRW beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft und bildet die Grundlage für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit aus Mitteln des Landes NRW für die Dauer einer Legislaturperiode.

 

Die Kommunen wurden verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu beschließen.

 

Der erste kommunale Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheine wurde in intensiver Diskussion über die Inhalte, Ziele und Aufgaben der Jugendarbeit gemeinsam mit den zahlreichen in Rheine aktiven freien Trägern der Jugendarbeit entwickelt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in erster Lesung am 25. Oktober 2006 über die Thematik beraten und diese zur weiteren Beratung an den Unterausschuss „Jugendarbeit und Kindertagesstätten“ verwiesen. Dieser hat in 3 darauf folgenden Sitzungen die Detailberatung geleistet.

 

Parallel wurden die Arbeitsgemeinschaft „Offene Jugendarbeit“ nach § 78 KJHG und Arbeitskreise des Stadtjugendringes für die verbandliche Jugendarbeit in die Vorberatungen einbezogen. Der vorliegende Text ist daher das Ergebnis der umfassenden Beratung mit allen beteiligten Akteuren in der Jugendarbeit.

 

Die Finanzierung des Gesamtpakets ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Beachtung der Einsparempfehlungen der Strategie und Finanzkommission gesichert (siehe dazu insbesondere Seite 41 ff.).

 

Die Laufzeit des vorgelegten Kinder- und Jugendförderplanes endet mit der Ratsperiode am 20. Oktober 2009. Der folgende Plan wird dann eine Laufzeit von 5 Jahren haben.

 


Anlagen:

 

Anlage:    Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheine