Betreff
Hochwasserschutzanlage am Timmermanufer in Rheine
Vorlage
505/07
Aktenzeichen
FB 5.4-geh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die Hochwasserschutzanlage der Ems am Timmermanufer einen Zuschussantrag bei der Bezirksregierung in Münster zu stellen.

 

2.     Der Bau- und Betriebsausschuss beauftragt die Verwaltung, nach Vorlage der Zuschussbewilligung in 2008 die Ausführungsplanung durchzuführen und ein Leistungsverzeichnis erarbeiten zu lassen.


Begründung:

 

1.    Grundsätzliches

 

Die Anlegung der Hochwasserschutzanlage Ems am Timmermanufer in Rheine war mehrfach Gegenstand der Beratungen im Bau- und Betriebsausschuss. Die letzte Beratung erfolgte in der Sitzung am 1. September 2005 unter dem Tagesordnungspunkt 410/05. In dieser Sitzung wurde als Variante eine "vollständige Hochwassermauer ohne Natursteinverkleidung" festgelegt.

 

Für diese Variante hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung die entsprechende Plangenehmigung beantragt. Zwischenzeitlich ist diese wasserrechtliche Genehmigung für die Anlegung der Hochwasserschutzmauer seitens der Bezirksregierung erteilt worden.

 

Durch die Anlegung der Hochwasserschutzmauer wird Retentionsraum der Ems bei Hochwasserführung abgeschnitten. Dieser abgeschnittene/abgeriegelte Retentionsraum ist in den Antragsunterlagen mit einem Volumen von 50.000 m³ ermittelt worden.

 

In der Genehmigung zur Anlegung der Hochwasserschutzmauer hat die Genehmigungsbehörde "RP Münster" in einer Nebenbestimmung festgelegt, den Retentionsraum an anderer Stelle auszugleichen. Dazu wurde seitens der Verwaltung zunächst überlegt, gegen diese Entscheidung der Bezirksregierung Widerspruch einzulegen. Eine rechtliche Überprüfung der Widerspruchsmöglichkeit zeigte allerdings, dass kein Erfolg zu erwarten ist. Das Wasserrecht im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist an dieser Stelle so deutlich fordernd, sodass von einer Widerspruchseinlegung abgesehen wurde.

 

Wie im Genehmigungsbescheid angeboten, wurde mit dem Staatlichen Umweltamt Münster über die Möglichkeit der Schaffung von Retentionsraum verhandelt. Dabei hat das StUA Münster nach Auflösung des StUA, jetzt RP Münster, angeboten, die Retentionsraumschaffung auf einer Fläche in Mesum in direkter Emslage im Bereich der Brückenstraße zu realisieren. Diese Fläche wurde in 2007 seitens der Bezirksregierung angekauft und wird der Stadt Rheine jetzt für die Schaffung des geforderten Retentionsraumes kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro Sönnichsen, welches die Hochwasserschutzmauer im Auftrag der Stadt Rheine geplant hat, die Retentionsraumplanung für diese Fläche durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass durch geringfügige Arbeiten vor Ort ein Retentionsraum in einer Größe von 40.000 m³ geschaffen werden kann. Diese Größe erreicht nicht die in der Genehmigung geforderte Größe. Nach weiteren Gesprächen mit der Bezirksregierung ist allerdings sichergestellt, dass dieses Volumen wasserrechtlich ausreicht.

 

Zur Schaffung des nötigen Retentionsraumes ist es als Maßnahme vor Ort nötig, eine vorhandene Rückschlagklappe aus einem Ableitergraben zur Ems auszubauen, den Graben selbst umzubauen und zum Nachbargrundstück eine Verwallung anzulegen. Die Baukosten für diese Arbeiten wurden auf ca. 15.000,00 € brutto geschätzt.

 

Durch die Einigung mit der Bezirksregierung in Bezug auf die Schaffung von Retentionsraum steht der Realisierung zur Anlegung der Hochwasserschutzanlage rechtlich nichts mehr im Wege.

 

 

2.    Finanzierung

 

Die Kostenschätzung des Büros Sönnichsen endet mit einer Summe von brutto 550.000,00 €. In dieser Summe fehlt der Betrag zur Anlegung des Retentionsraumes in Höhe von 15.000,00 €.

 

Die Verwaltung hat die Realisierung der Maßnahme für 2009 vorgesehen. Es wird ein Zuschuss – Landesmittel – für das Vorhaben in Höhe von 70 % erwartet. Bei einem Kostenblock von 550.000,00 € errechnet sich die Zuschusshöhe auf 385.000,00 €. Der Eigenanteil hat damit eine Größe in Höhe von 165.000,00 €.

 

Eine Rücksprache bei der Bezirksregierung Münster ergab, dass über einen Zuschussantrag kurzfristig entschieden werden kann. Für die noch nötige Ausführungsplanung könnte ein Zuschussanteil noch in 2008 zur Verfügung gestellt werden.

 

Es ist vorgesehen, nach der Beschlussfassung in der Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses am 6. Dezember 2007 den nötigen Zuschussantrag zu erarbeiten und bei der Bezirksregierung vorzulegen. Sobald die Zuschussbewilligung vorliegt, sollen noch in 2008 die Ausführungsplanung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt werden.

 

 

3.    Eventuelle Beteiligung von Vorteilhabenden an den Baukosten

 

Gemäß Landeswassergesetz (LWG) kann ein Grundstückseigentümer, der einen Vorteil durch die Hochwasserschutzmauer erhält, zu den Aufwendungen nach Maß des Vorteils herangezogen werden. Durch die Anlegung der Hochwasserschutzmauer werden ca. 50 Objekte bevorteilt. Für die Verwaltung stellt sich jetzt die Frage, ob hier ein Heranziehen der Vorteilhabenden zu den Baukosten der Mauer stattfinden soll.

 

Seitens der Verwaltung wurde diesbezüglich die Abwasserberatung NRW – Tochter des Städte- und Gemeindebundes – angeschrieben mit der Darstellung der Sachlage und der Bitte um Stellungnahme. In der Antwort bestätigt die Abwasserberatung die grundsätzliche Möglichkeit, Vorteilhabende an den Kosten zu beteiligen. Die Abwasserberatung gibt allerdings zu bedenken, dass dafür eigens eine Satzung zu erlassen sei. Eine Mustersatzung dafür liege nicht vor, da es sich nicht um ein Umlegungsverfahren handele wie bei den Gewässerunterhaltungskosten. Vielmehr handele es sich hier um einen Vorteilsausgleich, der für jedes Grundstück einzeln zu ermitteln sei. Dieses sei sehr schwierig, mit einem hohen Planungsaufwand verbunden und anschließend bei der Umsetzung sicherlich leicht angreifbar.

 

Außerdem hat die Verwaltung bei der Stadt Greven deren Vorgehen bei der Anlegung von Hochwasserschutzanlagen an der Ems in Greven abgefragt. Die Stadt Greven hat diesen Punkt der evtl. Beteiligung von Vorteilhabenden umfassend geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass in Nordrhein-Westfalen keine Kommune zu finden war, die bei derartigen Hochwassersicherungsmaßnahmen anteilige Kosten auf Vorteilhabende umgelegt hat. Selbst große Städte, wie zum Beispiel die Stadt Köln, die große Anstrengungen im Hochwasserschutz für den Rhein unternimmt, legen keine Kosten auf Vorteilhabende um. Vielmehr wird nach Recherche durch die Stadt Greven in allen Kommunen der Kostenblock, der nicht über den erwarteten wasserwirtschaftlichen Zuschuss gedeckt ist, über den allgemeinen städtischen Haushalt gedeckt.

 

Auch die Stadt Greven ist dem Vorgehen gefolgt und hat keine Kosten auf Vorteilhabende umgelegt.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, auch in Rheine davon abzusehen, anteilige Baukosten auf Vorteilhabende umlegen zu wollen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Timmermanufer