Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der HFA nimmt den Sachstandsbericht zum „Städtischen Wohnungsbauprogramm“ zur Kenntnis.
Begründung:
Die SPD-Fraktion hat am
06.11.2007 einen Sachstandsbericht zum „Städtischen Wohnungsbauprogramm“
beantragt.
Das „Städtische
Wohnungsbauprogramm“ wird gespeist aus dem Sozialbeitrag der Baulandproduktion.
Mit dem Sozialbeitrag werden
Grundstückseigentümer, die von der Baulandproduktion profitieren, entsprechend
den Regelungen des § 11 Baugesetzbuch verpflichtet, sich an der Deckung des
Wohnungsbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen
Wohnraumversorgungsproblemen angemessen zu beteiligen.
Dieser Personenkreis ist
dadurch definiert, dass die Bauherren berücksichtigt werden, die die
Einkommensgrenzen für die Förderung mit Baudarlehen des Landes NRW einhalten.
Zuletzt wurde im Januar 2006 das „Städtische Wohnungsbauprogramm“ den
Förderbestimmungen des Landes NRW angepasst, da die Einkommensgrenzen angehoben
wurden.
Die Neubautätigkeit ist seit
Wegfall der Eigenheimzulage 2005 und durch andere äußere Faktoren wie erhöhte
Baukosten, Erhöhung der Mehrwertsteuer und Anhebung des Zinsniveaus für
Baudarlehen zurückgegangen.
Als Reaktion darauf wurden im
Januar 2006 neben der Erhöhung der Einkommensgrenzen ebenfalls die Fördersätze
im „Städtischen Wohnungsbauprogramm“ erhöht.
Die Entwicklung des
Antragsbestandes ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
|
Anträge |
Baukostenzuschuss |
Zuschuss
Folgekostenminimierung |
2001 |
73 |
139.839 |
27.930
|
2002 |
72 |
137.827 |
27.008
|
2003 |
85 |
161.085 |
36.992
|
2004 |
61 |
115.349 |
38.144
|
2005 |
41 |
77.156 |
6.016 |
2006 |
41 |
84.090 |
18.431
|
Nach Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde für Landesmittel, dem Kreis Steinfurt, wurden seit Januar 2007 bis aktuell insgesamt 25 Förderanträge auf öffentliche Mittel von Bauherren aus der Stadt Rheine gestellt. Damit werden die in 2006 erzielten Förderergebnisse des städtischen Wohnungsbauprogrammes erneut unterschritten.
Daher ist für das Förderjahr 2008 eine erneute Anpassung der Förderrichtlinien angeraten.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine weitere Erhöhung der Fördersätze vorzunehmen und die Förderung zu Minimierung der Folgekosten anhand der Checkliste den aktuellen technischen Möglichkeiten insbesondere im Hinblick auf regenerativer Energien anzupassen.
Eine entsprechende Sitzungsdrucksache wird dem HFA im Januar 2008 zur Beratung vorgelegt.
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2007