Betreff
Einleitung des förmlichen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW zur Eintragung des Wohnhauses mit Arztpraxis Hemelter Straße 4 in die Denkmalliste der Stadt Rheine
Vorlage
523/07
Aktenzeichen
FB 5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Einleitung eines formellen Verfahrens gem. § 3 (2) DSchG NRW zur Eintragung des Wohnhauses mit Arztpraxis, Hemelter Straße 4, 48429 Rheine, in die Denkmalliste der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Im Sommer d. J. wies der ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalpflege der Stadt Rheine, Herr Hartmut Klein, die Verwaltung auf 3 Gebäude in der Innenstadt von Rheine hin mit der Bitte, diese auf ihren möglichen Denkmalwert zu untersuchen. Es handelte sich um die Gebäude Emsstraße 53, Hemelter Straße 6 und Hemelter Straße 4 in Rheine.

 

Unter Mitarbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – Amt für Denkmalpflege in Westfalen – wurden daraufhin diese Gebäude anhand von Aktenrecherchen sowie einer örtlichen Besichtigung auf ihren möglichen Denkmalwert überprüft.

 

Die Vertreter der Stadt Rheine als Untere Denkmalbehörde sowie die Vertreterin des Amtes für Denkmalpflege in Westfalen waren sich darin einig, dass die Objekte Emsstraße 53 und Hemelter Straße 6 aufgrund der in der Vergangenheit durchgeführten massiven Veränderungen und der aus diesem Grunde fehlenden Denkmaleigenschaft nicht in die Denkmalliste der Stadt Rheine eingetragen werden sollen.

 

Das Wohnhaus mit Arztpraxis auf dem Grundstück Hemelter Straße 4 hingegen (siehe Lageplan, Anlage 1) ist nach Ansicht der Verwaltung und des Amtes für Denkmalpflege in Westfalen durchaus denkmalwert. Aus diesem Grunde ist ein formelles Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW zur Eintragung dieses Wohnhauses mit Arztpraxis in die Denkmalliste der Stadt Rheine einzuleiten.

 

Zur Begründung des Denkmalwertes des Gebäudes wird auf die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme des LWL-Amtes für Denkmalpflege in Westfalen vom 27. September 2007 verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Lageplan

Anlage 2:     Stellungnahme des LWL-Amtes für Denkmalpflege in Westfalen