Betreff
Stadtbibliothek - Medienetat 2008 ff.
Vorlage
531/07
Aktenzeichen
FB 1/SB-wi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den jährlichen Medienetat der Stadtbibliothek mit  176.000,00 € auszustatten, damit innerhalb von 10 Jahren der Zielbestand von 100.000 Medien erreicht werden kann.


Begründung:

 

In der Kulturausschusssitzung vom 29. Januar 2007 (Vorl. 075/07) stimmte der Ausschuss der überarbeiteten Produktbeschreibungen für die Produktgruppen 13/Kultur und 14/Volkshochschule zu. Am 3. November 2006 hatte ein Workshop zum Thema stattgefunden, in dessen Verlauf die Notwendigkeit der Erhöhung des Medienetats gesehen und befürwortet wurde. Die Stadtbibliothek erbringt Leistungen, die dem Zielkanon der Stadt entsprechen, wie im Leitbild der Stadt (Rat 12. Dezember 2006) und im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IEHK) dargestellt:

 

3.2.1.4:   Berufliche Weiterbildungsangebote schaffen über Wissenschaft

4.2.1.1:   Kulturelle Schwerpunkte der Innenstadt hervorheben: Stadtbibliothek

4.2.1.4:   Besondere Orte verstärkt für kulturelle Veranstaltungen nutzen und als Treffpunkte ausbauen, Stadtbibliothek als Orte von Bildung und Begegnung in der/für die Innenstadt im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger etablieren, Informationen zu Bildung, Beruf und Freizeit vermitteln, über den Umgang mit Medien informieren

 

Deshalb wurden folgende Zielwerte für die Stadtbibliothek in die Produktbeschreibung geschrieben:

 

Der vorgelegte Produktplan sieht einen Medienbestand von 1,4 Medieneinheiten je Einwohner(in) (d. s. 100.000 Medieneinheiten) vor.

 

Die Zahlen im Finanzplan wurden seinerzeit dennoch nicht angepasst und eine Etataufstockung für die Haushaltsplanberatungen 2007 nicht angemeldet, da eine Bestandserweiterung parallel zur Umzugsplanung und den damit verbundenen Aufgaben für die Stadtbücherei nicht als sinnvoll angesehen wurde. Die vereinbarten Produktziele sollten erst nach dem Umzug realisiert werden.

 

Nun ist der Umzug abgeschlossen. Die Bevölkerung nimmt die neue Bibliothek sehr gut an, die Besucherzahlen werden sich auf einem erheblich höheren Level einpendeln, als aus dem Sträterschen Haus bekannt. Die Nutzung nimmt deutlich zu, so verzeichnen wir aktuell eine Absenzquote von über 30 % - das heißt also, dass ca. ein Drittel der Bestände zz. entliehen sind – und bedeutet eine Steigerung dieser Quote um mehr als 5%.

 

Nun gilt es, die sinnvolle Zukunftsinvestition auch wirksam werden zu lassen. Die neue Stadtbibliothek kann nur dann ihre Aufgabe (s. auch IEHK) gerecht werden, wenn sie ein qualitativ und quantitativ ausreichendes und differenziertes Medienangebote zur Verfügung stellen kann.

Zz. ist das noch nicht gegeben. Mit 0,96 Medien je Einwohner steht die Stadt Rheine in Bezug auf die Informationsversorgung sehr schlecht da. Durch die starke Nutzung der Bestände kommt nun auch noch ein erhöhter Verschleiß hinzu.

 

Den Etatbedarf für die Aufstockung des Bestandes auf 100.000 Medien hat Prof. Dr. Konrad Umlauf in seinem Gutachten über die Stadtbibliothek aus dem Jahr 2000 dargestellt. Nach Anpassung einiger Zahlen (aktueller Bestand, aktuelle Durchschnittspreise) ist festzustellen, dass das Bestandsziel in zehn Jahren zu erreichen ist, wenn der Medienetat

 

jährlich             176.000,00          beträgt.

 

Soll das Bestandsziel schon nach 5 Jahren erreicht werden, so müssen jährlich         225.000,00 €                                      bereitgestellt werden.

 

 

Bei der Berechnung des Medienetats einer Bibliothek sind 3 unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen, Mittel für:

1.   Ersatzkauf für veraltete Medien, d. s. ca. 6 % des Bestandes

2.   Ersatzkauf für zerschlissene Medien, d. s. ca. 4,5 des Bestandes Medien

3.   Ausgleich des Bestandsdefizits in 10 bzw. 5 Jahresschritten.

 

Die durchschnittlichen Ausgaben je Medium betragen zz. ca. 17,00 €, auf die Berücksichtigung von Preissteigerungsraten ist in der Etatermittlung verzichtet worden. Die ermittelte Summe sollte in die mittelfristige Haushaltsplanung übernommen werden und nach 3 Jahren überprüft werden.

 

Nebenbei sei bemerkt, dass der in der Haushaltsplanung zz. vorgesehene Medienetat von 95.041,99 € dazu führen würde, dass der Bestand innerhalb der nächsten 10 Jahre auf 53.000 Medieneinheiten schrumpfen würde. Dieser Etatansatz ist daher kontraproduktiv in Bezug auf besonders die unter 4.2.1.1 und 4.2.1.4 im IEHK genannten städtischen Ziele.

 

Der Medienetat ist auch im Verhältnis zu den Einnahmezielen zu betrachten.

Bei den Anmeldungen für den Haushalt 2008 wurden die Einnahmeansätze neu kalkuliert. Sie liegen über den tatsächlichen Einnahmen der Vorjahre und weisen eine steigende Tendenz auf:

 

Einnahmen 2006*           52.000,00 €          *gerundet

Einnahmeziel 2008          70.000,00 €

Einnahmeziel 2009        100.000,00 €

Einnahmeziel 2010 ff.      10%ige Steigerungen

 

Folgende Annahmen führten zu diesen optimistischen Schätzungen:

 

  1. Der Medienbestand wächst und wird bedarfsgerecht ausgebaut mit der Folge, dass es zu stärkerer Nutzung  und Ausleihsteigerungen kommt. Es werden mehr Mitgliedsbeiträge und auch mehr Einnahmen über Versäumnisgebühren erwartet.

 

  1. Die Öffnungszeiten werden um 10 Stunden in der Woche verlängert, sodass mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, die Dienstleistungen der Stadtbibliothek in Anspruch zu nehmen und damit auch Bibliotheksgebühren zu zahlen.

 

  1. Das attraktive Angebot der Stadtbibliothek ermöglicht es, die Gebührenstruktur anzupassen. Die Gebühren der Stadtbibliothek sind seit langer Zeit nicht erhöht worden. Im Jahr 1997 wurde die Jahresgebühr auf 20,00 DM festgelegt, mit der Umstellung auf den Euro im Jahr 2002 wurde die Jahresgebühr geringfügig gesenkt auf 10,00 €. Bei der Kalkulation der Gebühreneinnahmen für die Haushaltsjahre 2008 ff. wurde eine Gebührenerhöhung ab Mitte 2008 (parallel zur Erweiterung der Öffnungszeiten) angenommen.

 

Der am 11. Dezember 2007 in den Rat einzubringende Haushaltsplanentwurf 2008  basiert auf dem Eckdatenbeschluss des HFA vom 16. Oktober 2007. Demzufolge ist der Etat-Mehrbedarf für Medienkäufe nicht Gegenstand des Haushaltsplanentwurfs 2008.