Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Die „Müllabfuhr Gebührenbedarfsberechnung 2008“ vom 20.11.2007 wird zur Kenntnis genommen.
- Es wird keine Änderung der Müllabfuhrgebühren für das Jahr 2008 beschlossen.
Begründung:
Überblick: |
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Personalkosten ·
Leasingkosten ·
Vermarktung
Altpapier ·
Kosten
Abfallferntransporte ·
Entsorgungskosten ·
Fahrzeugkosten ·
Abschreibung
/ Verzinsung |
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Gebührenentwicklung -
Rückblick
Nach
den teilweise drastischen Gebührenerhöhungen der Jahre 1992 – 1997 konnte im
Jahre 2001 erstmals eine Gebührensenkung für die Restmüllgefäße beschlossen
werden. Diese Gebühren blieben bis 2005 unverändert. Für das Jahr 2006 wurde
dann eine weitere Gebührensenkung in Höhe von rd. 12 % (MGB 80) möglich. Bei
der Entsorgung der Biotonnen musste unter Ausnutzung einer Quersubventionierung
für den Zeitraum von 1999 – 2007 lediglich eine Erhöhung der Gebührensätze in
Höhe von rd. 4 % beschlossen werden.
Allgemeine
Entwicklung im Restmüllbereich
Die
Restmüllentsorgung hat sich in den letzten Jahren durch den Einsatz neuer
Fahrzeugtechnik erheblich verändert. Die in 2001 begonnene Umstellung von der
Heckladertechnik auf die Seitenladertechnik und der gleichzeitige Umstieg auf
die flexible Umladetechnik mittels absetzbarer Fahrzeugaufbauten hat eine
erhebliche Veränderung in der Kostenstruktur der Abfallentsorgung ausgelöst.
Die
nach der Technikumstellung ausgewiesenen Ergebnisse der Kostenrechnungen
bestätigen die seinerzeit an die Umstellung geknüpften positiven Auswirkungen
auf die Müllabfuhrgebühren.
Durch
die zusätzliche flexible Ausnutzung sich bietender kostengünstiger
Entsorgungsmöglichkeiten und durch eine Reduzierung der vom Kreis Steinfurt
erhobenen einwohnerabhängigen Deponiegrundgebühr konnten in den vergangenen
Jahren mehrmals positive Betriebsergebnisse ausgewiesen werden. Als Konsequenz
aus diesen positiven Ergebnissen wurden die Gebührenreduzierungen in den Jahren
2001 und 2006 möglich. Allerdings hat eine in 2006/2007 durchgeführte drastische
Senkung der Deponiegrundgebühr bei gleichzeitiger Anhebung der gewichtsabhängigen
Deponiegebühr eine erhebliche Mehrbelastung für die Gebührenzahler der Stadt
Rheine erbracht.
Allgemeine
Entwicklung im Biomüllbereich
Bei
der Entsorgung der Biotonnen wurden leider die positiven Auswirkungen der
geänderten Sammeltechnik durch andere Einflüsse wieder aufgezehrt.
Seit
Einführung der Biotonne im Jahre 1995 entwickelten sich die Sammelmengen an
Biomüll und Grünabfall überproportional zu den steigenden Gefäßzahlen. Dieser Trend hält unvermindert an.
Die
Sprünge der Entsorgungskosten erklären sich teilweise durch die unterschiedliche
Zahl der Abfuhrwochen in den einzelnen Jahren. Für eine Entsorgungswoche müssen
Deponiekosten für Biomüll in Höhe von annähernd 36.000 € kalkuliert. werden.
Die
Biotonne hat sich in vielen Fällen als bequemer Entsorgungsweg herausgestellt,
der die Umstände einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung überflüssig macht.
Rückwirkend kann gesagt werden, dass sich durch die Einführung der Biotonne das
Abfallaufkommen insgesamt erhöht hat.
Um
weiterhin aus ökologischer und finanzieller Sicht eine Anreizwirkung für die
Biotonne ausüben zu können, wurde seit 2004 bei der Gebührenermittlung für die
Biotonne eine „Quersubventionierung“
durch die Restmüllgebühr kalkuliert. Diese Quersubventionierung ist
durch das Landesabfallgesetz abgesichert, welches aus ökologischen Gründen eine
entsprechende Anreizwirkung zur Unterstützung der Biotonnen vorsieht.
Entwicklung einzelner
wichtiger Kosten-/Einnahmebereiche
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Personalkosten
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Leasing- / Mietkosten
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Vermarktung Altpapier
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Kosten Abfallferntransporte
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Entsorgungskosten
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Fahrzeugkosten
·
Abschreibung /
Verzinsung
· Personalkosten
Es
ist noch nicht abzusehen, wie sich die neuen tarifvertraglichen Regelungen auf
die zu kalkulierenden Personalkosten auswirken werden. Grundsätzlich sind die
für das Jahr 2006 ermittelten Personalkosten mit einer Tarifsteigerung in Höhe
von 1 % kalkuliert worden.
Sollte
in 2008 eine Änderung des Tarifvertrages vorgenommen werden, die u.a. eine
Erweiterung der Wochenarbeitszeit vorsieht, könnte dadurch eine erhebliche
Veränderung in der Tourenplanung ausgelöst werden.
Theorie: Wenn 39 Mitarbeiter der Abfallentsorgung
jeweils 1 Stunde pro Woche zusätzlich arbeiten, dann kann bei einer
Arbeitwoche von 39 Stunden ein Mitarbeiter eingespart werden. |
Praxis: Die Tourenplanung der Müllabfuhr
berücksichtigt bei der Sammlung von Rest- und Biomüll grundsätzlich den
Einsatz von 6 Müllfahrzeugen. Die jahreszeitlich bedingten Auswirkungen von
Mengenschwankungen und Witterungseinflüssen bedingen häufig Einsätze im
Überstundenbereich. Auch die Sammlungen von Altpapier und
Grünabfall sind regelmäßig mit Überstunden belastet. |
Ergebnis: Ø Eine Verlängerung
der Wochenarbeitszeit kann bei der Abfallwirtschaft zum Abbau von Überstunden
genutzt werden, wenn aufgrund einer flexibleren Arbeitszeitregelung auf Auslastungsschwankungen
reagiert werden kann. Ø Eine Verteilung der
zusätzlichen Arbeitszeit „mit dem spitzen Bleistift“ erfordert eine minutiöse
Ausgestaltung der täglichen Abfuhrbezirke jedes Fahrzeugs. Ø Jahreszeitlich
bedingte Schwankungen der Auslastung können die Folge haben, dass entweder ·
bei einer knappen Zeitplanung regelmäßig Überstunden
anfallen oder ·
bei einer großzügigen Zeitplanung keine Überstunden
anfallen, dafür aber an den sonstigen Arbeitstagen Zeitreserven kalkuliert
werden. Ø Auf eine
Erweiterung der wöchentlichen Arbeitszeit sollte mit einer flexiblen
Arbeitszeitregelung unter Beibehaltung der bisherigen Mitarbeiterzahl
reagiert werden. |
· Leasing- / Mietkosten
In
1999 - 2001 sind insgesamt 6 Müllfahrzeuge + Spezialcontainer geleast worden.
Diese Fahrzeugbeschaffungen wurden im Zusammenhang mit der damaligen
Systemumstellung (Seitenlader) bei der Abfallsammlung erforderlich. Daneben
wurden auch noch weitere „herkömmliche“ Müllfahrzeuge über Leasing finanziert.
Diese Altverträge belasten die Gebührenkalkulation des Jahres 2008 lediglich
noch mit einer Summe in Höhe von 44.000 €. Die Fahrzeuge wurden nach Ablauf der
Leasingzeiträume weiter genutzt. Aufgrund des technischen Zustandes dieser
Fahrzeuge ist aber ein kurzfristiger Austausch unbedingt geboten.
Der
überwiegende Teil der veranschlagten Kosten wird zur Finanzierung dieser
Ersatzfahrzeuge benötigt. Daneben werden hier auch Kosten nachgewiesen, die
durch die kurzfristige Anmietung von Fahrzeugen (teilweise einschl. Personal)
entstehen, um Bedarfsspitzen bzw. Fahrzeugausfälle abzudecken.
Mit
der Ersatzbeschaffung der „herkömmlichen“ Fahrzeuge zur Sperrmüll- und
Papiersammlung wurde bereits begonnen. Seit September 2007 wird ein neuer
Hecklader-Müllwagen von den Technischen Betrieben eingesetzt. Für einen zweiten
Müllwagen läuft zurzeit das Ausschreibungsverfahren.
· Vermarktung Altpapier
Der
Marktpreis für Altpapier war in 2007 auch weiterhin ungewöhnlich hoch. Aufgrund
der aktuellen Vermarktungserlöse kann für das laufende Jahr mit einem Ertrag
von über 200.000 € gerechnet werden. Damit könnte sich für das Jahr 2007
erstmalig die Situation ergeben, dass die Vermarktungserlöse für Altpapier
höher sind als die damit verbundenen Handlingkosten für die Papiersortierung
und den Transport zu den Verwertungsbetrieben.
Die
oben beschriebene Situation ist schon äußerst ungewöhnlich. Vor einigen Jahren
mussten teilweise noch Zuzahlungen an die Papierfabriken erfolgen, um das
Papier überhaupt einer Verwertung zuführen zu können. Jetzt erreicht der
Verwertungserlös für Altpapier ständig neue Höchstmarken.
Für
das Jahr 2008 wurde der Erlös aus der Papiervermarktung mit rd. 199.000 €
vorsichtig kalkuliert, da bei den Papierpreisen für das Frühjahr eine
„vorübergehende Preisberuhigung“ erwartet wird. Trotzdem wird in der Gebührenbedarfsberechnung
die Konsequenz aus den anhaltend hohen Vermarktungserlösen deutlich. In der
Übersicht der erwarteten „Kostenentwicklung 2006 – 2008“ wurde der Ansatz für
„Handling/Vermarktung Altpapier“ von rd. 126.000 € in 2007 auf 13.000 € für 2008 reduziert.
·
Kosten Abfallferntransporte
Die
Übergabe von Rest- und Biomüll ist aufgrund der Satzungsregelung des Kreises
Steinfurt jeweils auf der Kreisdeponie in Altenberge durchzuführen. Die für den
Transport der Abfälle von Rheine nach Altenberge anfallenden Kosten werden mit
rd. 265.000 € kalkuliert. Aufgrund der ansteigenden Abfallmenge (siehe
„Entsorgungskosten“) musste der Wert gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2006
angehoben werden.
Gegenüber
der Kalkulation 2007 ist trotzdem eine Senkung zu erwarten, da die Anlieferung
von Sperrmüll nicht mehr nach Altenberge erfolgen muss, sondern eine Übergabe
in Rheine erfolgen kann.
Die
Abfuhrlogistik ist so aufgebaut, dass in der Regel nur „gut gefüllte“ Container
zu den Entsorgungsanlagen transportiert werden. Das in einem Container
enthaltene Müllgewicht soll sich immer nahe der 10 to – Grenze bewegen, um
möglichst wenige Transportfahrten durchführen zu müssen.
·
Entsorgungskosten
Die
Entsorgungskosten werden auch in Zukunft der wesentlichste Kostenfaktor
innerhalb der Müllabfuhrgebühr bleiben. Die für das Jahr 2008 kalkulierten
Entsorgungskosten werden voraussichtlich
57 %
der durch Gebühren zu deckenden Kosten
der Abfallentsorgung verschlingen.
Zum Vergleich: Für die Abfallwirtschaft des Jahres 2008
sind Personalkosten in Höhe von rd. 1.375.000 € (Abfallsammlung, Betrieb Wertstoffhof,
Abfallberatung usw.) kalkuliert. Dieser Betrag entspricht einem Anteil von
rd. 23 % des Gebührenaufkommens. |
Bei der Kostenermittlung wurde unterstellt, dass die vom Kreis Steinfurt erhobenen Deponiegebühren und die Einwohnergrundgebühr entsprechend der Ankündigung der Kreisverwaltung nicht verändert wird.
Die Entwicklung der Entsorgungskosten wurde in letzter Zeit durch folgende Faktoren wesentlich beeinflusst:
· Für das Jahr 2006 hatte der Kreis Steinfurt eine entscheidende Änderung in der Gebührenstruktur für den Restmüll beschlossen.
Die Einwohnergrundgebühr
wurde gesenkt und gleichzeitig die gewichtsabhängige Deponiegebühr erhöht. |
Aufgrund des hohen Anteils an gewerblichen Abfällen ist in Rheine das Pro-Kopf-Aufkommen im Restmüllbereich gegenüber anderen kreisangehörigen Gemeinden relativ hoch. Die für 2006 vom Kreis Steinfurt beschlossene neue Gebührenstruktur hatte daher zur Konsequenz, dass die Einsparung bei der Grundgebühr durch erhöhte Kosten bei der gewichtsbezogenen Deponiegebühr nicht nur ausgeglichen wurde, sondern sogar insgesamt eine Kostenerhöhung eingetreten ist.
Durch diese Umstrukturierung erfolgte auch eine Umverteilung der als Fixkosten berücksichtigten Einwohnergrundgebühren in den Bereich der variablen gewichtsbezogenen Deponiegebühr. Als Folge dieser Kostenverlagerung ergeben sich auch unterschiedliche Kostenbelastungen für die verschiedenen Müllgefäßgrößen und damit voneinander abweichende Gebührenentwicklungen.
· Die aktuellen Entsorgungsmengen des Jahres 2007 lassen erneut auf eine erhebliche Steigerung der Biomüllmenge schließen. Als Konsequenz daraus ergibt sich in der Hochrechnung im Bereich des Biomülls eine 10%ige Kostensteigerung.
Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Durch jedes neue Baugebiet werden auch neue Bioabfallmengen für die Abfallentsorgung entstehen. Die mögliche Eigenkompostierung wird und hat diese Tendenz nicht aufhalten können.
Statistik Müllgefäße |
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Restmüllgefäße |
Biomüllgefäße |
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2002 |
2008 |
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2002 |
2008 |
Gefäße gesamt |
19.624 Stck. |
20.094 Stck. |
Gefäße gesamt |
16.400 Stck. |
17.450 Stck, |
Volumen je Gefäß |
110,5 Liter |
111,5 Liter |
Volumen je Gefäß |
123,7 Liter |
126,9 Liter |
Die Statistik zeigt, dass sich von 2002 bis 2008 nicht nur die Anzahl der Biomüllgefäße um voraussichtlich 1.050 Gefäße erhöhen wird, sondern das sich parallel dazu auch das durchschnittliche Gefäßvolumen um rd. 3,2 Liter je Müllgefäß erhöht hat.
·
Fahrzeugkosten
Die
Fahrzeugkosten mussten weiterhin auf einem anhaltend hohen Niveau kalkuliert
werden. Die aktuelle Preisentwicklung der Treibstoffe bestätigt diese
Überlegung.
Grundsätzlich
wird eine vorübergehende Senkung der Unterhaltskosten durch den Einsatz neuer
Fahrzeuge erwartet. Da einer Ersatzbeschaffung der inzwischen in die Jahre
gekommenen Seitenlader voraussichtlich jedoch ein langwieriges europäisches
Ausschreibungsverfahren vorgeschaltet werden muss, werden sich die angedachten
Ersatzbeschaffungen nur noch geringfügig als kostensenkende Komponente
auswirken.
Unter
Berücksichtigung der verschiedenen Einflüsse ergeben sich für die
Gebührenkalkulation des Jahres 2008 Fahrzeugkosten in Höhe von rd. 507.000 €.
Dieser Wert liegt unterhalb des Ergebnisses für das Jahr 2006 aber trotzdem
noch um rd. 10.000 € über dem Planwert des Jahres 2007.
· Abschreibung / Verzinsung
Die
Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung bezieht sich ausschließlich auf das
für Müllgefäße, das Schadstofflager und die Einrichtung des Wertstoffhofes
aufgewandte Kapital.
Kosten
für die Nutzung der Gebäude und Garagen des Betriebshofes sind in den
„Leistungen Dritter“ enthalten. Für die Müllfahrzeuge sind keine Kapitalkosten
zu kalkulieren, da diese Fahrzeuge ausschließlich als Leasingfahrzeuge
beschafft wurden. Die Kapitalkosten für sonstige Fahrzeuge sind in den „Fahrzeugkosten“ enthalten.
Die
kalkulatorische Verzinsung des Kapitals beträgt 6 %. Die Abschreibungen werden
vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet.
· Kostenentwicklung
2005 - 2007
Als
Anlage 1 ist eine Übersicht über die erwartete Kostenentwicklung bei der
Abfallentsorgung beigefügt. Aus dieser Übersicht ist folgende Entwicklung der
durch Gebühren zu deckenden Kosten ersichtlich:
· Gebührenvorschlag
Entsprechend
der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung könnten die Gebühren für
das Jahr 2008 wie folgt beschlossen werden:
Eine Gegenüberstellung der Gebühren
des Jahres 2007 mit den jetzt vorgeschlagenen Gebührensätzen für das Jahr 2008
zeigt folgende Entwicklung:
Die
oben ermittelten Gebührensätze des Jahres 2008 zeigen relativ geringe
Veränderungen gegenüber den zurzeit geltenden Gebühren auf. Es wird daher
vorgeschlagen auf eine Änderung der Gebühren zu verzichten.
S t a d t R h e i n e |
20. November 2007 |
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Die Bürgermeisterin |
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- FB 6 / Fr - |
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Müllabfuhr
Gebührenbedarfsberechnung 2008
Die nachfolgende Gebührenbedarfsberechnung basiert auf der als Anlage 1 beigefügten "Kostenentwicklung 2006 - 2008". Bei der Kostenermittlung wurde davon ausgegangen, dass die angebotenen Dienstleistungen in der bisherigen Form bestehen bleiben.
Damit wurden für 2008 die Müllabfuhrgebühren nach folgendem Abfuhrplan kalkuliert:
Restmüll |
jede
2. Woche |
1,1
Container |
nach
Bedarf |
Bio-Müll |
jede
2. Woche |
Papiertonne bzw. Bündelsammlung |
jede
4. Woche |
Sperrmüll |
nach
Bedarf |
Die Entsorgung der „Gelben Säcke“ wird ab dem 01.01.2008 von der Fa. Remondis durchgeführt. Die Entsorgung wird auch in Zukunft grundsätzlich in jeder 2. Woche erfolgen.
Die aus der Anlage 1 ersichtlichen Kosten für 2008 verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Gebührenbereiche:
Kostenumlagesystem/Gebührenermittlung
Die Müllabfuhrgebühren werden ermittelt durch eine Kombination von Grundkosten und Zusatzkosten:
Grundkosten |
Die Kosten, die als so genannte Fixkosten direkt
einem Müllgefäß zugerechnet werden und unabhängig von der Gefäßgröße
anfallen, werden entsprechend der erwarteten Gefäßzahl gleichmäßig verteilt. |
Zusatzkosten |
Die Kosten, die in der Regel als so genannte
Variabelkosten von der Gefäßgröße abhängig sind, werden entsprechend dem
erwarteten Gefäßvolumen aller Gefäße und einem daraus gebildeten Literpreis
auf die einzelnen Gefäße verteilt. |
Bei der Gebührenermittlung werden die Kosten für die Hausmüllgefäße (MGB 80/120/240) und die Kosten der 1,1 cbm - Container getrennt umgelegt.
Neben den Kosten wird damit die Gefäßzahl bzw. das jährliche Gefäßvolumen zum entscheidenden Faktor für die Gebührenkalkulation. Die Gefäßzahl orientiert sich an der Zahl der im Oktober beim Steueramt registrierten Gefäße. Bei der Hochrechnung für das Jahr 2008 ist zu berücksichtigen, dass die Gefäßzahl einem Mittelwert des gesamten Jahres entsprechen soll. Daneben muss geschätzt werden, in welchem Umfang sich die Zusammenschlüsse zu Entsorgungsgemeinschaften im nächsten Jahr auswirken.
Die aufgeführten Kosten und Erlöse beziehen sich ausschließlich auf den durch Gebühren zu deckenden Bereich der Abfallwirtschaft.
Aufgrund dieser Überlegungen ist bei der Gebührenkalkulation 2008 von folgenden Gefäßzahlen ausgegangen worden:
Die bereits oben aufgezeigten durch Gebühren zu deckenden Kosten sind nicht nur nach ihrer Zugehörigkeit zum Hausmüll, Biomüll oder 1,1 cbm - Container verteilt worden, sondern wurden in einem zweiten Arbeitsgang zusätzlich dem Fixkosten- oder dem Variabelkostenbereich zugeordnet, damit eine Ermittlung der Grund- bzw. der Zusatzkosten möglich wird.
Aufgrund dieser Zuordnungen ergibt sich folgendes Kostenverhältnis:
Ermittlung der Grundkosten
Die Grundkosten für Restmüll- und Biomüllgefäße werden ermittelt, indem die Fixkosten der einzelnen Gefäßarten entsprechend der erwarteten Gefäßzahlen gleichmäßig verteilt werden.
Restmüllgefäße (MGB 80/120/240)
1,1 cbm - Container
Die Grundkosten der 1,1 cbm Container entsprechen den kalkulierten jährlichen Gefäßkosten + Verwaltungskosten + Bauhofkosten. Entgegen der Grundkostenberechnung bei den MGB 80/120/240 wird hier keine lineare Berechnung vorgenommen, da aufgrund der variablen Entsorgungshäufigkeit der Container (14-tägliche bis 4x-wöchentliche Entsorgung) auch unterschiedliche Abschreibungszeiträume zu berücksichtigen sind. Die Grundkosten der Container sind daher gewichtet.
Biomüllgefäße
Bei den Grundkosten für Container wird von Kosten in Höhe von 198,75 € ausgegangen.
Ermittlung der Zusatzkosten
Die Variabelkosten jeder Gefäßart werden entsprechend dem erwarteten Gefäßvolumen (Liter) verteilt. Die so ermittelten Literkosten je Gefäßart werden mit dem jeweiligen Gefäßvolumen (z.B. MGB 80: Litergebühr x 80) multipliziert.
Aufgrund der Kosten pro Liter ergeben sich somit folgende Zusatzkosten:
Ermittlung der Müllsackgebühr
Die Gebühren für die Müllsäcke ermitteln sich aus
Grundgebühr - in Höhe eines Entsorgungsvorganges der
Restmüllgefäße
abzüglich des Anteils für sonstige Entsorgungsleistungen
+
Zusatzgebühr - Literkosten aufgrund der
Umlage der Variabelkosten x 70 Liter
- bereinigt um die Müllgefäßkosten
+
Verkaufsentschädigung - Pauschalkosten
in Höhe von 0,15 Euro je Müllsack
- einschl.
Kaufpreis des Müllsacks
Gebührenermittlung 2008
Aufgrund der vorstehenden Berechnungen ergeben sich für das Jahr 2008 folgende Gebührensätze:
Entsprechend der o.a. Gebührenermittlung für das Jahr 2008 ergibt sich die nachfolgende Gebührenentwicklung:
Gebührenentwicklung 2007/2008
Aufgrund der oben aufgezeigten geringfügigen Differenzen zwischen den aktuellen Gebührensätzen und den für das Jahr 2008 ermittelten Beträgen wird keine Gebührenänderung vorgeschlagen.
aufgestellt: |
gesehen: |
Im Auftrag: |
Im Auftrag: |
Freckmann |
Schirdewahn |