Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Die „Straßenreinigung Gebührenbedarfsberechnung 2008“ vom 20.11.2007 wird zur Kenntnis genommen.
- Es wird keine Änderung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2008 beschlossen.
Begründung:
Entsprechend der
Gebührenbedarfsberechnungen 2003 bis 2007 mussten in den letzten Jahren
insgesamt erhebliche Gebührenerhöhungen beschlossen werden. Die Gründe dafür
waren insbesondere in
·
einer
Neuorganisation der Entsorgung des Strassenkehrrichts aufgrund geänderter
gesetzlicher Vorgaben (Mehrkosten ca. 45.000 €),
·
einer Erhöhung
des in die Straßenreinigungsgebühr einfließenden Durchschnittswertes der
jährlichen Winterdienstkosten und
·
einer Änderung
des öffentlichen Anteils an den Kosten der Straßenreinigung
zu sehen.
In der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 wurde der für das Jahr 2006
ermittelte Mittelwert der Winterdienstkosten unverändert übernommen. Grund für
diese Regelung war der außergewöhnliche Winter 2005/2006. Die Auswirkungen
dieses Winters hätten die Straßenreinigungsgebühr nach oben schnellen lassen.
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für 2008 folgt der Regelung für das
Jahr 2007.
Diese Entscheidung ist
vor folgendem Hintergrund zu sehen:
In die Gebührenbedarfsberechungen
fließt ein Mittelwert der Winterdienstkosten der letzten Jahre ein. In den Nachkalkulationen werden die
tatsächlichen Kosten berücksichtigt und daraus das jeweilige Betriebsergebnis
ermittelt. Die Betriebsergebnisse
werden in den Gebührenkalkulationen der Folgejahre berücksichtigt.
Die Auswirkungen des Winters 2005/2006 hätten zu einer drastischen
Gebührenerhöhung für das Jahr 2007 geführt. Dagegen würden die
Winterdienstkosten des Jahres 2007 wieder zu einer Gebührensenkung führen. Der
bisherige Aufwand ist so gering, dass dadurch für das Jahr 2008 schon wieder
eine Senkung des Mittelwertes eingetreten wäre. So sind in 2007 bisher noch
keine Kosten für Streumittel angefallen, während dafür in 2006 rd. 110.000 € zu
zahlen waren.
Die nachfolgende
Gebührenbedarfsberechnung zeigt, dass unter Berücksichtigung des „eingefrorenen
Mittelwertes“ der Winterdienstkosten nur eine minimale Gebührenkorrektur
erforderlich wäre, um die geforderte Kostendeckung zu erreichen. Die
Beibehaltung des bisherigen Gebührensatzes würde theoretisch zu einer
Unterdeckung in Höhe von rd. 1.800 € führen.
Es wird vorgeschlagen
keine Änderung der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2008 vorzunehmen.
S t a d t R h e i n e |
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Rheine, den
20.11.2007 |
Die Bürgermeisterin |
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-
FB 6 /70 - Fr - |
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Straßenreinigung
Gebührenbedarfsberechnung
2008
Vorbemerkungen
Die
im Jahre 2008 durch Gebühren zu deckenden Kosten werden voraussichtlich
531.472 €
betragen.
Bei
der Ermittlung dieses Umlagebetrages wurden u.a. folgende Regelungen
berücksichtigt:
Die
Entsorgung des Straßenkehrrichts erfolgt entsprechend der Auflage des Kreises
Steinfurt nicht mehr auf der städt. Bauschuttdeponie. |
Entsprechend
der Beschlussfassung vom 23.11.2006 wurde bei der Gebührenkalkulation ein
öffentlicher Anteil in Höhe von 10 % berücksichtigt. |
Bei
der Ermittlung der „umlagefähigen Kosten“ für den Winterdienst wird weiterhin
ein Mittelwert aus den Ist-Ergebnissen der letzten Abrechnungsjahre
eingerechnet. |
Die
Kehrmaschinenreinigung wird weiterhin durch eine Privatfirma durchgeführt. |
Bei
der Ermittlung der Straßenreinigungsgebühren sind aufgrund früherer
Ratsbeschlüsse folgende Vorgaben einzuhalten:
ü
Die
Kosten der Kehrmaschinenreinigung werden in Höhe der an den Unternehmer zu
zahlenden Kehrentschädigung umgelegt.
ü
Alle
übrigen Kosten (einschl. Winterdienst) werden nach folgendem Verhältnis
aufgeteilt:
Straßenkategorie |
Anteilsschlüssel je Kehrmeter |
14-tägliche
Reinigung |
1,0 Anteil |
Wöchentliche
Reinigung |
1,2 Anteil |
Zweimalige
Reinigung pro Woche |
2,2 Anteil |
ü
Die
Kosten der Fußgängerzonenreinigung werden ausschließlich nach der Kehrlänge und
ohne Anwendung zusätzlicher Verhältniszahlen umgelegt.
Gebührenkalkulation
Aufgrund der erwarteten gebührenpflichtigen Längen werden sich in 2008 voraussichtlich folgende Anteile ergeben:
Auf
diese Kehrlängenanteile sind folgende Kosten zu verteilen:
Die
Kosten je Anteil betragen demnach
Aufgrund
der vorgenannten Kostenabgrenzung ergibt sich folgende Gebührenkalkulation:
Entsprechend
der o.a. Berechnungen ergäbe sich für das Jahr 2008 folgende
Gebührenentwicklung:
Die
oben stehende Tabelle zeigt für das Jahr 2008 keine relevanten
Gebührenveränderungen gegenüber den derzeitigen Gebührensätzen. Es wird daher
für das Jahr 2008 keine Änderung der Straßenreinigungsgebühren vorgeschlagen.
aufgestellt: |
gesehen: |
Im
Auftrag: |
Im
Auftrag: |
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Freckmann |
Schirdewahn |