Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt
dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt das vorläufige Betriebsergebnis 2006 der kostenrechnenden
Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine zustimmend zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt
Rheine stimmt der Gebührenbedarfskalkulation für die kostenrechnende
Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine zu.
3.
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt den Schmutzwassergebührensatz von 2,12 €/m³ und den
Niederschlagswassergebührensatz von 0,74 €/m² für das Jahr 2008.
4.
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die als Anlage 3 beigefügte 9. Änderungssatzung zur Beitrags-
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine.
Begründung:
Inhaltsverzeichnis
1. Vorläufiges
Betriebsergebnis 2006 der kostenrechnenden Einrichtung “Stadtentwässerung” der
Stadt Rheine
2. Abschreibung
auf Basis der NKF-Anlagenbuchhaltung
3. Gebührenbedarfskalkulation
der kostenrechnenden Einrichtung “Stadtentwässerung” für das Jahr 2008
4. Gebührensätze 2008 für Schmutz- und Niederschlagswasser
5. Satzungsänderungen
1. Vorläufiges Betriebsergebnis 2006 der kostenrechnenden
Einrichtung
“Stadtentwässerung”
der Stadt Rheine
Das Betriebsergebnis des Jahres 2006 der
kostenrechnenden Einrichtung „Stadtentwässerung“ schließt mit Aufwendungen in
Höhe von 14.333.980,22 € und Erträgen in Höhe von 14.177.987,70 € und
damit mit einem Defizit von 155.992,52 € ab.
Einen
tabellarischen Vergleich der Planzahlen und der vorläufigen Ergebnisse ist in
der Anlage 1 dargestellt.
Wesentliche
Abweichungen vom Planansatz gab es in folgenden Positionen:
Erträge: PLAN
2006 – RE 2006 Planveränderung
1.
Schmutzwassergebühren - 311.942,54 € Minderertrag
2.
Niederschlagswassergebühren 238.054,23 € Mehrertrag
3.
Stromvergütung
Blockheizkraftwerk KA 40.585,18 € Mehrertrag
Aufwendungen: PLAN
2006 – RE 2006 Planveränderung
4.
Personalkosten – 204.845,23 € Mehraufwand
5.
Stromkosten 17.028,70 € Minderaufwand
6.
Schlammbeseitigung 38.093,00 € Minderaufwand
7.
Erstellung/Führung
Kanalkataster 46.638,15 € Minderaufwand
Die
absoluten und prozentualen Abweichungen vom Planansatz sind in der Anlage 1
mit aufgeführt.
Erläuterungen
der Abweichungen:
1.
Die geringeren
Erträge der Schmutzwassergebühren sind darauf zurückzuführen, dass der
tatsächliche Wasserverbrauch von 3,865 Mio m³ mit 0,155 Mio m³ (3,86%) deutlich
unter dem kalkulierten Wert von 4,020 Mio m³ zurückgeblieben ist.
2.
Die Erträge aus
der Niederschlagswassergebühr resultieren aus einer deutlichen Zunahme der
privat versiegelten Flächen. Der kalkulierten Fläche von 5,22 Mio m² stehen
nach der Abrechnung 5,485 Mio m² (+5,07 %) gegenüber. Die versiegelten
öffentlichen Flächen waren mit 3,2 Mio m² angesetzt. Tatsächlich blieben sie aber
etwas unter diesem Wert: 3,181 Mio m² ( - 0,59%).
3.
Aufgrund einer höheren
Stromerzeugung des Blockheizkraftwerkes auf der Kläranlage können hier höhere Erträge erzielt werden.
4.
Aufgrund der
Schließung der KA Gertrudenweg war ab 2005 mit einer Reduzierung von
Personalstellen durch Fluktuation gerechnet worden. Deshalb wurde mit
abnehmenden Personalkosten in 2005 und 2006 kalkuliert. Bei der Kalkulation
2007 wurde aufgrund der RE 2004 und 2005 berücksichtigt, dass der Effekt sich
nicht wie erwartet einstellte. Der Planwert 2006 geht noch von der Annahme des
Personalabbaus aus; das Rechnungsergebnis 2006 widerlegt den kurzfristigen Abbau.
5.
Durch aktives
Strommanagement im Stadtentwässerungsbetrieb wurden Verbrauchseinsparungen erzielt.
6.
Bei den
Schlammverwertungskosten sind die Unwägbarkeiten von Grenzwertüberschreitungen
im Klärschlamm und damit verbundene teurere Entsorgungswege als Risikozuschlag
enthalten. Jedoch: Es wurde ein 10 jähriger Verwertungsvertrag mit dem Kohlekraftwerk
Ibbenbüren geschlossen. In den kommenden Jahren bestehen daher diese Unwägbarkeiten
hinsichtlich der Fortdauer der derzeitigen Verwertungswege bei geänderten
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr.
7.
Das Kanalkataster
wurde in 2006 fortgeschrieben. Der Aufwand war vorübergehend mit Duldung der
Aufsichtsbehörde verringert worden.
Durch die teilweise deutlichen Abweichungen vom
Plan konnte der Gebührenhaushalt nicht wie in den Vorjahren ausgeglichen
werden.
Der Gebührenhaushalt für das Jahr 2006 der kostenrechnenden
Einrichtung „Stadtentwässerung“ der Stadt Rheine schließt nach dem vorläufigen
Ergebnis auf der Aufwandseite mit 14.333.980,22 € und auf der Ertragsseite mit 14.177.987,70 €. Es entstand ein
Defizit von 155.992,52 €.
2. Abschreibung
auf Basis der NKF-Anlagenbuchhaltung
Im Zusammenhang mit der Erstellung des WIBERA-Gutachtens zur Neuorganisation der Technischen Betriebe sind für den Bereich der Stadtentwässerung größere Differenzen zwischen den Daten aus der Gebührenbedarfsberechnung und den Daten aus der NKF-Anlagenbuchhaltung festgestellt worden. Die Differenzen betrafen zum einen die Gesamtvermögenswerte und zum anderen die Abschreibungen.
Die Verwaltung hat inzwischen umfangreiche Überprüfungen und einen Vergleich der in verschiedenen DV-Systemen gehaltenen Daten vorgenommen. Im Ergebnis wurden die aus der NKF-Anlagenbuchhaltung ermittelten Daten sowohl für die Gesamtvermögenswerte, als auch für die Abschreibungen bestätigt.
Aus den durchgeführten Überprüfungen ergaben sich folgende Erkenntnisse:
1.
Zu Beginn des Jahres 2005 wurde das gesamte
Kanalkataster (und damit auch das gesamte Kanalvermögen) aus dem bisherigen,
zuletzt nur noch in der Stadtentwässerung eingesetzten, DV-System INGRADA in
das bereits bei der Stadt im Einsatz befindliche multifunktionale Grafische
Informationssystem (GIS) TOPOBASE überführt, um ein einheitliches
GIS-Datenbanksystem bei der Stadt Rheine zu verwenden. Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung
2007 waren die Daten aus der seinerzeitigen Datenübernahme (siehe auch Ziffer 2
und 4).
Nach der Datenübernahme wurden durch den Einsatz verschiedener Hilfsprogramme unterschiedliche
Vollständigkeits- und Plausibilitätsüberprüfungen des übernommenen Datenbestandes
vorgenommen. Hierdurch wurden gegenüber der bisherigen Datenhaltung etliche
Ungereimtheiten festgestellt. So waren beispielsweise Haltungen (Kanalabschnitte
von Schacht zu Schacht) doppelt ausgewiesen. Das hatte seinen Ursprung darin,
dass im INGRADA-System innerhalb bereits vorhandener Haltungen für die
Kanalinspektion datentechnisch sogenannte virtuelle, baulich und örtlich aber
nicht vorhandene, Schächte im System angelegt waren, die nach der
Datenübernahme nochmals als eigenständige Haltungen zusätzlich in die
Vermögensermittlung eingeflossen sind. Außerdem sind die im bisherigen System
nur nachrichtlich festgehaltenen und besonders kenntlich gemachten
Entwässerungsleitungen auf städtischen Grundstücken (z.B. Schulen) irrtümlich
dem Kanalvermögen der Stadtentwässerung zugeordnet worden.
Daraufhin erfolgte unter Einschaltung eines Ingenieurbüros eine umfassende und
zeitaufwendige Überprüfung/Neuaufnahme des gesamten Kanalvermögens, die erst
Ende Juni diesen Jahres abgeschlossen werden konnte.
2. Im Zeitpunkt der Aufstellung der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 (im Oktober 2006) waren die vorgenannten Überprüfungen noch nicht abgeschlossen. Die Kalkulation der Kapitalkosten (Abschreibung und Kalkulatorische Verzinsung) erfolgte daher auf der Basis der nach TOPOBASE übergeleiteten Daten. Die durch die unter Ziffer 1 erläuterte Überprüfung festgestellten Mängel waren bei Aufstellung der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 noch nicht bekannt und konnten folglich auch nicht berücksichtigt werden.
3. Ein Teil der Differenzen ist auch darauf zurückzuführen, dass in der Vermögensfortschreibung für die Gebührenbedarfsberechnung (neue) Vermögensgegenstände noch unter „Anlagen in Bau“ geführt wurden, obwohl sie schon als selbständige Objekte im Anlagennachweis aufgenommen waren. Es hätte eine dem entsprechende Ausbuchung unter der Position „Anlagen in Bau“ erfolgen müssen, was irrtümlich unterblieben ist. So sind in der Gebührenbedarfsberechnung 2007 für den gleichen Vermögensgegenstand Werte doppelt berücksichtigt worden, da Anlagen im Bau – soweit deren Inbetriebnahme im Kalkulationszeitraum unterstellt wird – ergänzend manuell in den kalkulatorischen Kosten berücksichtigt wurden.
4. Weitere Differenzen waren auf die angewandten unterschiedlichen Abschreibungstechniken zurückzuführen. Die Gebührenbedarfsberechnung bezog sich stets auf den Zeitpunkt zum Ende des Vorjahres (z.B. für 2007 ist Stichtag der 31.12.2005) und bezog die Herstellungskosten erst ein Jahr nach der Fertigstellung des Anlagegutes in die Abschreibung ein. In der NKF-Anlagenbuchhaltung hingegen beginnt die Abschreibung – entsprechend der hierzu ergangenen einschlägigen Vorschriften - bereits im Jahr der endgültigen Fertigstellung. Die Gebührenbedarfsberechnung ist in diesem Punkt inzwischen (und im Wege der Nachkalkulation auch schon für 2007) auf die Belange der NKF-Anlagenbuchhaltung umgestellt worden.
Bei der zur Aufstellung der NKF-Eröffnungsbilanz erfolgten Übergabe der Vermögenswerte in die NKF-Anlagenbuchhaltung waren die sich aus den Ziffern 1 bis 4 ergebenden Korrekturen bereits weitgehend berücksichtigt. Hieraus erklären sich auch die im Rahmen der Gutachtenerstellung zur Neuorganisation der Technischen Betriebe festgestellten Differenzen der Vermögenswerte und der Abschreibungen für die Stadtentwässerung.
Im Hinblick auf die Gebührenbedarfsberechnung 2007 ergibt sich folgendes Bild auf der Basis der Daten der NKF-Anlagenbuchhaltung ohne weitere Indizierung der Werte:
bisher Neu Unterschied
€ € €
Restwerte Sachanlagen 163.032.320,99 151.383.014,03 -11.649.306,96
Abschreibungen 5.560.936,70 4.697.036,18 -863.900,52
Bezogen auf die Abschreibungen ist eine schon jetzt erkennbare Kostenüberdeckung für das noch laufende Jahr 2007 zu verzeichnen. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Damit es nicht zu einer sprunghaften Gebührenentwicklung kommt, schlägt die Verwaltung – vorbehaltlich des Ergebnisses der noch umfassend durchzuführenden Nachkalku-lation für 2007 – vor, in Höhe der in der Gebührenbedarfsberechnung für 2007 zu hoch angesetzten Abschreibungen eine Rückstellung zu bilden, die in den Gebührenbedarfsberechnungen der nächsten drei Jahre (2008 bis 2010) gebührenmindernd aufgelöst wird. Bei der Nachkalkulation für 2007 ist mit einer Verringerung der Differenz aufgrund der Werteindizierung zu Wiederbeschaffungszeitwerten und möglicherweise auftretenden Unterdeckungen beim Betriebsaufwand zu rechnen.
3. Gebührenbedarfskalkulation der
kostenrechnenden Einrichtung
“Stadtentwässerung”
für das Jahr 2008
Die Kalkulation des Gebührenhaushalts für das Jahr 2008 geht von den vorgesehenen Daten des Wirtschaftsjahres 2008, den Planwerten und der Kostenverfolgung des Jahres 2007 sowie den Erkenntnissen aus den Jahren 2006 und 2005 aus (Anlage 2).
Informationen
und Hinweise zu Einzelpositionen:
Aufwendungen:
–
Bei der
Position “Personalkosten”wurden die
erwarteten tariflichen Steigerungen und die Personalentwicklung berücksichtigt.
–
Die Kosten für
die Unterhaltung der Kläranlage können
nicht weiter verringert werden. Es entstehen Vorsorgeaufwendungen wegen der
Phosphorproblematik. Hinzu kommen Preissteigerungen für Lieferleistungen
(Mautkosten, Treibstoffkosten, etc.) und Rohstoffe. Insoweit ist der Kostenansatz
des Vorjahres nicht weiter zu reduzieren. Die Kosten für die Unterhaltung
der Kanäle werden durch zunehmende
Kanalschädenerkennung und –reparatur beeinflusst. Die vorausschauende Reparatur
von Einzelschäden wurde in 2004 aufgenommen. Mit dem Zusatzaufwand werden
punktuelle schwerwiegende Schäden des Kanalnetzes behoben, um der Forderung der
Selbstüberwachungsverordnung Kanal des Landes nachzukommen.
–
Die Kosten der Schlammverwertung sind für die nächsten Jahre durch den
abgeschlossenen Verwertungsvertrag mit dem Kohlekraftwerk Ibbenbüren recht gut kalkulierbar.
–
Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser wird nach der
Jahresschmutzwassermenge (JSM) und den genehmigten Einleitwerten von der
Gewässeraufsicht berechnet. Im Jahre 2006 wurde aufgrund einer
Grenzwertüberschreitung im Kläranlagenablauf (Parameter: Phospat) vom
Landesumweltamt unterstellt, dass auch die Niederschlagsbeseitigung nicht den
Anforderungen der Technik entsprach und deshalb die Niederschlagswasserabgabe
für das Gebiet erhoben, das im Mischsystem entwässert. Dagegen hat die
Verwaltung Widerspruch und Klage erhoben. Der Gerichtstermin ist im Januar
2008.
–
Das Kanalkataster wird fortgeschrieben. Im Jahr 2008 wird die
Befahrung neuer Kanäle und Hausanschlüsse innerhalb der Gewährleistungsfrist
und im Vorfeld von Kanalsanierungen weiterhin durchgeführt.
–
Der“Verwaltungskostenbeitrag“ dient als Ausgleich für die Nutzung der
Gesamtverwaltung durch die Stadtentwässerung. Er wird prozentual über die
Sachbetriebskosten ermittelt. Der Prozentsatz beträgt 2,0 %.
–
Die Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert des Anlagevermögens wird auf der Basis der
NKF-
–
Die Zinsbelastung wird über den Restbuchwert des Anlagevermögens auf
Basis des Anschaffungs-/Herstellungsaufwands unter Abzug der Beiträge und
Zuschüsse kalkuliert und auf die Blöcke Schmutz- und Niederschlasgwasserbeseitigung
aufgeteilt. Für 2008 wird mit einer Zinsbetrag von 4,804 Mio. € gerechnet.
Erträge:
–
Der öffentliche
Anteil an den
Niederschlagswasserbeseitigungskosten errechnet sich zu 2.368.000 € aus den
versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Straßen-/ Wege- und
Platzflächen und dem geänderten Gebührensatz von 0,74 €/m².
4.
Gebührensätze 2008 für Schmutz- und Niederschlagswasser
Die Kalkulation der Gebührensätze für
Schmutz- und Niederschlagswasser erfolgt in Anlehnung an das Schema der vergangenen
Jahre (Anlage 2).
Wassermenge
Es wird in der Kalkulation mit einer Wassermenge von 3.850.000 m³ gerechnet. Dies enspricht dem vorsichtigen Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Die Frischwassermenge ist im
Mittel der letzten Jahre zurückgegangen wie die nachstehende Tabelle zeigt.
In 2004 hat eine neue Tendenz der Wasserbezugsverringerung begonnen die sich in
2005 weiter fortsetzt. Das 5-Jahresmittel liegt unter dem Streubereich der
letzten Jahre.
Aufgrund der Zahlen der letzten 3 Jahre ist bei der Kalkulation von einer
Menge von 3.850.000 m³ auszugehen. Mögliche Betriebsschließungen sind
dabei nicht berücksichtigt.
Jahr Jahresfrischwassermenge Mittelwert der letzten 5 Jahre
1995 3.988.763 m³ 4.054.890 m³
1996 3.891.780 m³ 4.026.097 m³
1997 3.962.712 m³ 4.004.899 m³
1998
4.142.011
m³ 4.011.894
m³
1999
4.116.449
m³ 4.000.343
m³
2000
4.053.290
m³ 4.013.248
m³
2001
4.085.541
m³ 4.052.001
m³
2002
4.058.672
m³ 4.071.193
m³
2003
4.047.626
m³ 4.052.316
m³
2004
3.831.827
m³ 4.015.391
m³
2005
3.805.121
m³ 3.965.757
m³
2006
3.865.573
m³ 3.921.764
m³
Versiegelungsfläche
Die versiegelte Fläche hat sich
durch Straßenneubau und Wohnungsbau gegenüber dem letztjährigen Prognoseansatz
geringfügig erhöht. Die tatsächlich versiegelten Flächen sind bei den Privatflächen
höher als prognostiziert. Eine Steigerung der versiegelten Flächen im Bereich
Straßen ist kaum gegeben.
Straßenflächen Privatflächen Summe
Stand Ende 1997 2.990.686 m² 4.834.314 m² 7.825.000 m²
Stand Ende 1998 3.040.839 m² 4.835.161 m² 7.876.000 m²
Stand Ende 1999 3.049.515 m² 4.896.720 m² 7.946.235 m²
Stand Ende 2000 3.050.995 m² 4.955.120 m² 8.006.115 m²
Stand Ende 2001 3.097.727 m² 5.030.370 m² 8.128.097 m²
Stand Ende 2002 3.103.403 m² 5.054.900 m² 8.158.303 m²
Stand Ende 2003 3.147.924 m² 5.122.180 m² 8.270.104 m²
Stand Ende 2004 3.175.210 m² 5.125.008 m² 8.300.218 m²
Stand Ende 2005 3.175.496 m² 5.093.065 m² 8.268.561 m²
Stand Ende 2006 3.187.232 m² 5.212.330 m² 8.399.562 m²
Stand Ende 2007 (Plan) 3.200.000 m² 5.220.000 m² 8.420.000 m²
Die prozentuale Aufteilung
der Abwasserbeseitigungskosten auf die Kostenblöcke Schmutz- und
Niederschlagswasser bleibt nahezu unverändert.
Gebührensätze
Mit den Kosten
der Gebührenbedarfsermittlung und den aufgezeigten Verteilgrößen für Schmutz-
bzw. Niederschlagswasser errechnen sich folgende Gebührensätze:
Schmutzwassergebührensatz 2,12 €/cbm
Niederschlagswassergebührensatz 0,74 €/m²
Dies bedeutet,
dass die Schmutzwassergebühr in 2008 unverändert bleibt.
Dies bedeutet zudem
eine Senkung der Niederschlagswassergebühr um 3 ct/m², was 3,90 % entspricht.
Die
Gebührensätze liegen damit zwar über den Prognosewerten, die 2001 für 10 Jahre
anhand der vorgesehenen Investitionen für die Gebietsentwicklung und
Kanalsanierung ermittelt wurden. Bei dieser Prognose wurde allerdings ein
Zinssatz von 4,0 % angenommen. Der Zinssatz beträgt seit 2007 jedoch 6,0
%.
Die Prognose der Gebührenentwicklung wurde im Jahre 2000 für 10 Jahre gewagt, um die Auswirkung der Kanalsanierung darzustellen. Die Entwicklung der Gebührensätze stellte sich damals folgendermaßen dar (umgerechnet in Euro):
Jahr |
2001 |
2002 |
2004 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
SW-Gebühr |
1,67 € |
1,72 € |
1,77 € |
1,81 € |
1,87 € |
1,92 € |
1,87 € |
1,94 € |
1,94 € |
2,02 € |
RW-Gebühr |
0,57 € |
0,60 € |
0,62 € |
0,69 € |
0,72 € |
0,67 € |
0,72 € |
0,71 € |
0,75 € |
0,73 € |
Gültige, vom Rat
beschlossene Werte
(für 1998 bis 2001 umgerechnet aus DM-Beträgen)
|
|
|||||||||||
Jahr |
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
|
SW-Gebühr |
1,5390 € |
1,6820 € |
1,6820 € |
1,74 € |
1,74 € |
1,74 € |
1,84 € |
2,02 € |
2,12 |
2,12 |
|
|
RW-Gebühr |
0,5471 € |
0,5726 € |
0,5726 € |
0,61 € |
0,61 € |
0,61 € |
0,66 € |
0,68 € |
0,77 |
0,74 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vorschlag |
|
|
Für die Gebührenzahlerin mit 36 m³ Jahresschmutzwassermenge und 100 m² versiegelter Fläche ergeben die beiden Gebührensatzänderungen eine monatliche Entlastung von 0,25 € bei Jahresbeträgen von 76,32 € für Schmutz- und 74,00 € für Niederschlagswasser.
5.
Satzungsänderungen
Es werden die neuen Gebührensätze für 2008 in die Satzung eingearbeitet.
Anlagen: