Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Fallmanagement
Vorlage
127/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Stand der Umsetzung des Fallmanagements zur Kenntnis.


Begründung:

 

Organisation, Strukturen und Abläufe

 

Die Umsetzung des SGB II erfolgt zielgruppenbezogen in 5 Teams. Die Teams bestehen aus den „persönlichen Ansprechpartner(inne)n (pAp)“ und den „Fallmanager(inne)n“.

 

In Rheine sind Teams für folgende Zielgruppen gebildet:

 

-          Team 1: „Junge Erwachsene unter 25 Jahre“

-          Team 2: „Allein Erziehende“

-          Team 3: „Migrant(inn)en

-          Team 4: „Allgemeiner Personenkreis“

-          Team 5: „Allgemeiner Personenkreis“

 

Zwischenzeitlich hat sich diese Teamstruktur bewährt. Vielfach sind Leistungsfälle ähnlich gelagert, so dass sich der Aufbau eines zielgruppenbezogenen Netzwerkes mit dem Ziel einer ganzheitlichen Hilfegestaltung anbot. Auch die GAB hat sich in Rheine dieser Organisationsform angeschlossen; auch dort erfolgt die Vermittlung zielgruppenbezogen.

 

Die Erstvorsprache von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erfolgt beim pAp, der nach dem Erstprofiling über die Einschaltung des Fallmanagements entscheidet. Im Rahmen des Fallmanagements sollen hilfebedürftige Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen intensive Betreuung erfahren mit dem Ziel „Fit machen für die Vermittlung“. Arbeitslose ohne Vermittlungshemmnisse verbleiben zur Leistungssachbearbeitung beim pAp. Gleichzeitig erfolgt für die uneingeschränkt vermittlungsfähigen Hilfebedürftigen der Übergang zur GAB zwecks  Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, in eine Qualifizierung oder in eine Arbeitsgelegenheit (Brückenjob).

 

Im Kreis Steinfurt hat sich im November 2005 zwecks Festlegung einheitlicher Zuweisungskriterien in das Fallmanagement eine „AG Fallmanagement“ konstituiert. Die AG setzt sich unter Leitung des Kreises Steinfurt aus Fallmanager(inne)n der GAB und den Kommunen Emsdetten, Ibbenbüren und Rheine zusammen. Eine abgestimmte Zusammenfassung der Zugangskriterien ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Schaffung und Koordination von Arbeitsgelegenheiten führt die Stadt Rheine in eigener Zuständigkeit im „Team Arbeit“ durch. Es stehen 436 beschriebene Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung; hiervon sind 228 Brückenjobstellen (Regeldauer 6 Monaten) und 38 Integrationsjobstellen (Regeldauer 12 Monate) besetzt. Als Partner im Wege der Beauftragung konnten der Caritasverband Rheine und der Jugend- und Familiendienst Rheine gewonnen werden. Auch diese Konstellation hat sich bewährt.

 


Ausgestaltung des Fallmanagements

 

Seit dem 1. Juli 2005 wurde schrittweise das Fallmanagement in Rheine eingeführt. In Rheine sind gegenwärtig 600 Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen im Fallmanagement – hierfür stehen 10 Fallmanager(inne)n zur Verfügung.

Die Fallmanager(inne)n bearbeiten jeweils 60 Leistungsfälle und sind neben den Aufgaben des Fallmanagements auch für die Leistungsgewährung zuständig. Diese Kombination wurde aufgrund der Erfahrungen aus dem Modellprojekt Sozialagenturen gewählt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Hilfegestaltung aus einer Hand erfolgt und Informationsverlust wegen Mehrfachzuständigkeit vermieden wird. Im Rahmen des Fallmanagements erfolgt einzelfallbezogen die Einbeziehung nachfolgender Fachdienste:

 

-          Team Arbeit (Brückenjobs)

-          Kremerhaus, Treff 100, Wohngruppen

-          Frauenhaus

-          Drogenberatung

-          Schuldnerberatung

-          Wohnberatung

-          Bewerbungszentrum

-          Arbeitslosenberatungszentrum

-          Kinderbetreuungsdienste

-          Integrationsfachdienst

-          Rehafachdienst

-          Chance e.V. (Vermittlung Haftentlassene)

-          Berufsberatung Agentur

-          Amt für soziale Dienste

-          Gesundheitsamt

-          Bewährungshilfe

-          Jugendamt (ASD / WJH / JGH)

-          Verband Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE)

-          Jugendwerkstatt CV

-          Ausbildungsstätten CV

-          Berufskolleg der Stadt Rheine

-          Bildungsträger (KH, bfw, Denkmalpflege Werkhof, Akademie Überlingen, Lernen Fördern)

-          Sprachförderdienste

-          Psychologische Beratungsstellen

-          Schwangerschafts-/Ehe-/Familienberatungsstellen

-          Migrationsdienst

-          Volkshochschule

-          Ausländerbehörde

 

Eine Schnittstelle zur GAB zwecks Vermittlung besteht für die Hilfebedürftigen im Fallmanagement grundsätzlich zunächst nicht. Mit zunehmender Dauer der Betreuung im Fallmanagement und damit verbunden der voranschreitenden Hemmnisbeseitigung ist dann in Einzelfällen die Einbeziehung der GAB sinnvoll. Die Einbeziehung erfolgt abgestimmt mit dem zuständigen Vermittler, um schrittweise die einzelfallbezogene Anschlussbetreuung einzuleiten. Die häufigsten Kontakte zwischen Fallmanager(in) und GAB bestehen für den Personenkreis „ Junge Erwachsene unter 25 Jahre“.

 

Eine weitere Schnittstelle besteht zum Team Arbeit (Brückenjobs). Auch hier bestehen die häufigsten Kontakte zum Team „Junge Erwachsene unter 25 Jahre“.

 

Inzwischen sind die 266 Arbeitsgelegenheiten zu 30 % mit Leistungsempfängern aus dem Fallmanagement besetzt.

 

Diese Schnittstellen werden allein durch die gesetzlichen Vorgaben gem. § 3 Abs. 2 SGB II – Leistungsgrundsätze - gefordert.

 

„Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.“


Anlagen:

 

Anlage 1:     Fallmanagement – vermittlungshemende Merkmale