Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:
Die Stadt Rheine beteiligt sich an der zu gründenden Gesellschaft „Private Fachhochschule Rheine für Gesundheit – Technik – Wirtschaft GmbH“ (gemeinnützige GmbH) mit einer Stammeinlage von bis zu 48.000,00 €.
Begründung:
1.
Ausgangsituation
Der Rat der Stadt Rheine hat am 11. März 2008 in Form eines
Grundsatzbeschlusses einstimmig beschlossen, dass sich die Stadt Rheine an
einer zu gründenden staatlich anerkannten privaten Fachhochschule Rheine beteiligen
wird (s. Vorlage Rat Nr. 140/08). In der Vorlage wurde verdeutlicht, dass in
absehbarer Zeit ein konkreter Beteiligungsbeschluss der Stadt Rheine
erforderlich wird, damit das Akkreditierungsverfahren der Studiengänge in Gang
gesetzt werden kann.
Nach Beratungsgesprächen, die im Wissenschaftsministerium geführt
wurden, wurde an der Voranfrage weitergearbeitet. Die Beratungsergebnisse sind
nunmehr in die Voranfrage eingearbeitet. Damit ist die Voranfrage fertiggestellt.
Die Voranfrage beinhaltet auch die Darstellung der Organisationsform und der
Träger der geplanten Fachhochschule.
Das bedeutet, dass jetzt ein Beschluss des Rates erforderlich wird,
dass sich die Stadt Rheine an einer konkreten Trägergesellschaft beteiligt.
2. Rechtsform der Gesellschaft
Die Trägergesellschaft soll in der Rechtform einer
Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (gemeinnützige GmbH)
gegründet werden.
Die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung hat die Rechtsform der GmbH als
die zweckmäßigste Gesellschaftsform empfohlen. Sie bietet neben den
erforderlichen Haftungsbegrenzungen auch die größte Gestaltungsmöglichkeit und
Beweglichkeit. Die Gemeinnützigkeit nach den Vorschriften der Abgabenordnung
wird sichergestellt (Bildung, Wissenschaft und Forschung).
Der Name der Gesellschaft (zz. noch Arbeitstitel) lautet:
Private
Fachhochschule Rheine für
Gesundheit
– Technik – Wirtschaft GmbH
(Kurzform:
Mathias Fachhochschule Rheine)
Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und
der/die Geschäftsführer. Ein Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen, um die
Strukturen schlank zu halten.
Ein entscheidungsreifer Gesellschaftsvertragsentwurf wird noch nicht
vorgelegt, da erst die Gespräche zwischen der Stiftung Mathias-Spital und der
Fachhochschule Münster abgewartet werden sollen (siehe auch Kapitel 5.
„Regionalisierung“) und bei entsprechendem Erfolg dann auch der Kreis an den
Vertragsverhandlungen zu beteiligen ist.
3. Höhe des Stammkapitals
Das Stammkapital der GmbH beträgt 200.000,00
€.
Die Höhe des Stammkapitals ist erforderlich, um gegenüber dem
Wissenschaftsministerium deutlich zu machen, dass der Betrieb liquide gestaltet
ist.
4. Beteiligte
Beteiligte an der GmbH sind
4.1 die Stiftung Mathias-Spital
mit einer Stammeinlage von
mindestens 104.000,00 € (= 52 %),
4.2
die Stadt Rheine
mit einer Stammeinlage von
bis zu 48.000,00 € (= 24 %),
4.3
der Kreis Steinfurt
mit einer Stammeinlage von
bis zu 48.000,00 € (= 24 %). *1
*1 Der Kreis Steinfurt hat seine Beteiligung unter den Vorbehalt
gestellt, dass diese Zusage nur gelte, wenn die Mathias-Stiftung und die
Fachhochschule Münster – zum Beispiel in einer Rahmenvereinbarung –
verbindlich erklären, in einen Verbund oder eine Kooperation eintreten zu
wollen. Der Kreis werde aber nichts unterstützen, was gegen die Interessen
der Fachhochschule Münster-Steinfurt gerichtet sei. (siehe auch Kapitel 5.
„Regionalisierung“) |
5. Regionalisierung
Mit seinem Beschluss vom 11. März 2008 unterstützt der Rat der Stadt
die Bestrebungen der Region Münsterland, eine Fachhochschule für Gesundheit
(FH) im Regionalen Konsens durch Gründung einer noch zu bestimmenden Struktur
zu errichten. Dieser Beschluss geht davon aus, dass die Mitglieder einer
solchen Struktur die größtmögliche Selbstständigkeit erhalten und Rheine als
Standort bestätigt wird.
In den Verhandlungen zu den Fragen der Regionalisierung, an denen
Vertreter und Vertreterinnen der Stiftung Mathias-Spital, des Kreises
Steinfurt, der Fachhochschule Münster und der Stadt Rheine teilgenommen haben,
konnte bisher keine gemeinsame Plattform für eine Zusammenarbeit gefunden werden.
Die Gespräche sollen fortgeführt werden.
Wegen des nunmehr kurzfristig in die Wege zu leitenden
Akkreditierungsverfahrens (Nutzen des Zeitvorsprungs) wurde der Kreis Steinfurt
gebeten, in seinen Gremien die erforderlichen Beteiligungsbeschlüsse herbeizuführen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2008 einstimmig den
Beschluss gefasst, die Stadt Rheine und die Mathias-Stiftung in ihren
Bestrebungen, eine Fachhochschule in einer noch zu bestimmenden Struktur zu
errichten, zu unterstützen. Dabei soll eine Lösung im Verbund mit der
Fachhochschule Münster absoluten Vorrang haben. Der Kreis Steinfurt setzt sich
dafür ein, dass Rheine als Standort bestätigt wird. Ferner erklärt sich der
Kreis Steinfurt bereit, die Fachhochschule generell zu unterstützen,
insbesondere durch Mitfinanzierung einer Professur für den Zeitraum von 3
Jahren.
Der Beschluss des Kreistages enthält die auflösende Bedingung, dass
eine Beteiligung dann ausgeschlossen ist, wenn keine Einigung über eine
Zusammenarbeit – in welcher Ausprägung auch immer – zwischen einer bestehenden
öffentlichen Fachhochschule und der geplanten privaten Fachhochschule Rheine
zustande kommt. Der Begriff „regionaler Konsens“ erscheint jedoch weit
auslegbar.
Um den Zeitplan des Akkreditierungsverfahrens nicht zu gefährden, wurde
kurzfristig ein klärendes Gespräch mit dem Kreis Steinfurt geführt (Beteiligte:
Kreis – Stiftung Mathias-Spital – Stadt Rheine). In diesem Gespräch wurde Folgendes
vereinbart:
1. Das Gründungsverfahren zur Gründung einer privaten Fachhochschule Rheine für Gesundheit
– Technik – Wirtschaft GmbH wird, wie
geplant, weitergeführt.
2. Der Kreis Steinfurt organisiert kurzfristig
einen Verhandlungstermin mit der Fachhochschule Münster zur Klärung der
Positionen mit dem Ziel der verbindlichen Vereinbarung einer späteren
Verbundlösung oder Kooperation.
3. Der Kreis Steinfurt erwirkt schnellstmöglich
die notwendigen parlamentarischen Beschlüsse zur Kostenbeteiligung und zur
Beteiligung an der Gründungsgesellschaft (Gesellschafter: Mathias-Stiftung – 52
%/Kreis Steinfurt – 24 %/Stadt Rheine 24 %), damit die Akkreditierung der
Studiengänge beantragt werden kann.
4. Die Vorlage der Stadt Rheine an den Haupt-
und Finanzausschuss/Rat wird dem Kreis als Grundlage zur Verfügung gestellt.
Am 2. Juni 2008 hat auf Einladung des Regierungspräsidenten Münster ein
Besprechungstermin zur Frage des regionalen Konsenses stattgefunden. In diesem
Termin wurden Fragen der Bewerbung um eine der ausgeschriebenen neuen öffentlichen
oder Erweiterungen bestehender Fachhochschulen im Lande NRW erörtert und die
Frage, in welcher Form sich die Region Münsterland in das Bewerbungsverfahren
einbringen soll.
Die Ergebnisse dieses Termins haben keinen Einfluss auf das vereinbarte
Verfahren, die Akkreditierung der Studiengänge der privaten Fachhochschule
Rheine weiter voranzutreiben.
6. Finanzen/Kalkulationen
Die Kalkulation für die Entwicklung und den Betrieb der privaten
Fachhochschule ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Die
Kalkulation wurde von der Geschäftsleitung der Stiftung Mathias-Spital
erstellt, die auch zukünftig die/den Geschäftsführer stellen wird. Die
Mitbeteiligten der zukünftigen Gesellschaft (Kreis Steinfurt und Stadt Rheine
einschl. EWG) haben diese Kalkulation als tragfähig anerkannt.
Der Partner Stiftung Mathias-Spital hat zur Kenntnis genommen, dass die
Stadt Rheine als Gesellschafterin der GmbH ebenso wie der Kreis Steinfurt keine
Nachschusspflichten übernimmt. Ferner wurde zur Kenntnis genommen, dass die Gemeindeordnung
NW (§§ 107 ff.) in Bezug auf die Rechnungslegung und auf bestimmte
Mitwirkungsrechte Vorschriften enthält, die unabdingbarer Bestandteil des
Gesellschaftsvertrages werden müssen.
Wenn die unter Abschnitt „5. Regionalisierung“ angestrebte Kooperation
nicht zustande kommt, wird sich der Kreis Steinfurt möglicherweise nicht an der
privaten Fachhochschule beteiligen. In diesem Fall ist die Stiftung
Mathias-Spital bereit und sieht sich dazu auch in der Lage, die Gründung/den Betrieb
der Fachhochschule auch nur zusammen mit dem Partner Stadt Rheine (unter
Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NW) fortzuführen.
Die Stiftung Mathias-Spital übernimmt dann die freien Geschäftsanteile
und wird darüber hinaus den Beteiligungsausfall (Professur) übernehmen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Stammeinlage von bis zu
48.000,00 € stehen im Budget des Haushaltsjahres 2008 nicht zur Verfügung und müssen zusätzlich bereitgestellt werden. In
den weiteren Verhandlungen wird die Frage der Fälligkeit noch vereinbart.
Möglicherweise kann die Fälligkeit der Stammeinlage auch für das Jahr 2009
vereinbart werden.
7. Sonstige Informationen
1. Das Kuratorium der Stiftung Mathias-Spital
entscheidet am 12. Juni 2008 über die Gründung der Fachhochschule.
2. Sollten bis zur Sitzung weitere entscheidungsrelevante Fakten
bekannt werden, wird in der Sitzung entsprechend berichtet.
Anlagen:
Anlage 1 Kalkulation Mathias FH Rheine