Betreff
Projekt Fachhochschule Rheine - Beteiligung an der Gründungsgesellschaft in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH
Vorlage
264/08
Aktenzeichen
FB 7/PM
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

 

Die Stadt Rheine beteiligt sich an der zu gründenden Gesellschaft „Private Fachhochschule Rheine für Gesundheit – Technik – Wirtschaft GmbH“ (gemeinnützige GmbH) mit einer Stammeinlage von bis zu 48.000,00 €.


Begründung:

 

1.    Ausgangsituation

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 11. März 2008 in Form eines Grundsatzbeschlusses einstimmig beschlossen, dass sich die Stadt Rheine an einer zu gründenden staatlich anerkannten privaten Fachhochschule Rheine beteiligen wird (s. Vorlage Rat Nr. 140/08). In der Vorlage wurde verdeutlicht, dass in absehbarer Zeit ein konkreter Beteiligungsbeschluss der Stadt Rheine erforderlich wird, damit das Akkreditierungsverfahren der Studiengänge in Gang gesetzt werden kann.

 

Nach Beratungsgesprächen, die im Wissenschaftsministerium geführt wurden, wurde an der Voranfrage weitergearbeitet. Die Beratungsergebnisse sind nunmehr in die Voranfrage eingearbeitet. Damit ist die Voranfrage fertiggestellt. Die Voranfrage beinhaltet auch die Darstellung der Organisationsform und der Träger der geplanten Fachhochschule.

 

Das bedeutet, dass jetzt ein Beschluss des Rates erforderlich wird, dass sich die Stadt Rheine an einer konkreten Trägergesellschaft beteiligt.

 

2.  Rechtsform der Gesellschaft

 

Die Trägergesellschaft soll in der Rechtform einer

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gemeinnützige GmbH)

 

gegründet werden.

 

Die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung hat die Rechtsform der GmbH als die zweckmäßigste Gesellschaftsform empfohlen. Sie bietet neben den erforderlichen Haftungsbegrenzungen auch die größte Gestaltungsmöglichkeit und Beweglichkeit. Die Gemeinnützigkeit nach den Vorschriften der Abgabenordnung wird sichergestellt (Bildung, Wissenschaft und Forschung).

 

Der Name der Gesellschaft (zz. noch Arbeitstitel) lautet:

 

Private Fachhochschule Rheine für

Gesundheit – Technik – Wirtschaft GmbH

(Kurzform: Mathias Fachhochschule Rheine)

 

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und der/die Geschäftsführer. Ein Aufsichtsrat ist nicht vorgesehen, um die Strukturen schlank zu halten.

 

Ein entscheidungsreifer Gesellschaftsvertragsentwurf wird noch nicht vorgelegt, da erst die Gespräche zwischen der Stiftung Mathias-Spital und der Fachhochschule Münster abgewartet werden sollen (siehe auch Kapitel 5. „Regionalisierung“) und bei entsprechendem Erfolg dann auch der Kreis an den Vertragsverhandlungen zu beteiligen ist.

 

3.  Höhe des Stammkapitals

 

Das Stammkapital der GmbH beträgt 200.000,00 €.

 

Die Höhe des Stammkapitals ist erforderlich, um gegenüber dem Wissenschaftsministerium deutlich zu machen, dass der Betrieb liquide gestaltet ist.

 

4.  Beteiligte

 

Beteiligte an der GmbH sind

 

4.1   die Stiftung Mathias-Spital

        mit einer Stammeinlage von mindestens 104.000,00 € (= 52 %),

4.2     die Stadt Rheine

        mit einer Stammeinlage von bis zu 48.000,00 € (= 24 %),

4.3     der Kreis Steinfurt

        mit einer Stammeinlage von bis zu 48.000,00 € (= 24 %). *1

 

*1    Der Kreis Steinfurt hat seine Beteiligung unter den Vorbehalt gestellt, dass diese Zusage nur gelte, wenn die Mathias-Stiftung und die Fachhochschule Münster – zum Beispiel in einer Rahmenvereinbarung – verbindlich erklären, in einen Verbund oder eine Kooperation eintreten zu wollen. Der Kreis werde aber nichts unterstützen, was gegen die Interessen der Fachhochschule Münster-Steinfurt gerichtet sei. (siehe auch Kapitel 5. „Regionalisierung“)

 

 

5.  Regionalisierung

 

Mit seinem Beschluss vom 11. März 2008 unterstützt der Rat der Stadt die Bestrebungen der Region Münsterland, eine Fachhochschule für Gesundheit (FH) im Regionalen Konsens durch Gründung einer noch zu bestimmenden Struktur zu errichten. Dieser Beschluss geht davon aus, dass die Mitglieder einer solchen Struktur die größtmögliche Selbstständigkeit erhalten und Rheine als Standort bestätigt wird.

 

In den Verhandlungen zu den Fragen der Regionalisierung, an denen Vertreter und Vertreterinnen der Stiftung Mathias-Spital, des Kreises Steinfurt, der Fachhochschule Münster und der Stadt Rheine teilgenommen haben, konnte bisher keine gemeinsame Plattform für eine Zusammenarbeit gefunden werden. Die Gespräche sollen fortgeführt werden.

 

Wegen des nunmehr kurzfristig in die Wege zu leitenden Akkreditierungsverfahrens (Nutzen des Zeitvorsprungs) wurde der Kreis Steinfurt gebeten, in seinen Gremien die erforderlichen Beteiligungsbeschlüsse herbeizuführen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2008 einstimmig den Beschluss gefasst, die Stadt Rheine und die Mathias-Stiftung in ihren Bestrebungen, eine Fachhochschule in einer noch zu bestimmenden Struktur zu errichten, zu unterstützen. Dabei soll eine Lösung im Verbund mit der Fachhochschule Münster absoluten Vorrang haben. Der Kreis Steinfurt setzt sich dafür ein, dass Rheine als Standort bestätigt wird. Ferner erklärt sich der Kreis Steinfurt bereit, die Fachhochschule generell zu unterstützen, insbesondere durch Mitfinanzierung einer Professur für den Zeitraum von 3 Jahren.

 

Der Beschluss des Kreistages enthält die auflösende Bedingung, dass eine Beteiligung dann ausgeschlossen ist, wenn keine Einigung über eine Zusammenarbeit – in welcher Ausprägung auch immer – zwischen einer bestehenden öffentlichen Fachhochschule und der geplanten privaten Fachhochschule Rheine zustande kommt. Der Begriff „regionaler Konsens“ erscheint jedoch weit auslegbar.

 

Um den Zeitplan des Akkreditierungsverfahrens nicht zu gefährden, wurde kurzfristig ein klärendes Gespräch mit dem Kreis Steinfurt geführt (Beteiligte: Kreis – Stiftung Mathias-Spital – Stadt Rheine). In diesem Gespräch wurde Folgendes vereinbart:

 

1.  Das Gründungsverfahren zur Gründung einer privaten Fachhochschule Rheine für Gesundheit – Technik – Wirtschaft GmbH wird, wie geplant, weitergeführt.

 

2.  Der Kreis Steinfurt organisiert kurzfristig einen Verhandlungstermin mit der Fachhochschule Münster zur Klärung der Positionen mit dem Ziel der verbindlichen Vereinbarung einer späteren Verbundlösung oder Kooperation.

 

3.  Der Kreis Steinfurt erwirkt schnellstmöglich die notwendigen parlamentarischen Beschlüsse zur Kostenbeteiligung und zur Beteiligung an der Gründungsgesellschaft (Gesellschafter: Mathias-Stiftung – 52 %/Kreis Steinfurt – 24 %/Stadt Rheine 24 %), damit die Akkreditierung der Studiengänge beantragt werden kann.

 

4.  Die Vorlage der Stadt Rheine an den Haupt- und Finanzausschuss/Rat wird dem Kreis als Grundlage zur Verfügung gestellt.

 

Am 2. Juni 2008 hat auf Einladung des Regierungspräsidenten Münster ein Besprechungstermin zur Frage des regionalen Konsenses stattgefunden. In diesem Termin wurden Fragen der Bewerbung um eine der ausgeschriebenen neuen öffentlichen oder Erweiterungen bestehender Fachhochschulen im Lande NRW erörtert und die Frage, in welcher Form sich die Region Münsterland in das Bewerbungsverfahren einbringen soll.

 

Die Ergebnisse dieses Termins haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Verfahren, die Akkreditierung der Studiengänge der privaten Fachhochschule Rheine weiter voranzutreiben.

 

6.  Finanzen/Kalkulationen

 

Die Kalkulation für die Entwicklung und den Betrieb der privaten Fachhochschule ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Die Kalkulation wurde von der Geschäftsleitung der Stiftung Mathias-Spital erstellt, die auch zukünftig die/den Geschäftsführer stellen wird. Die Mitbeteiligten der zukünftigen Gesellschaft (Kreis Steinfurt und Stadt Rheine einschl. EWG) haben diese Kalkulation als tragfähig anerkannt.

 

Der Partner Stiftung Mathias-Spital hat zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Rheine als Gesellschafterin der GmbH ebenso wie der Kreis Steinfurt keine Nachschusspflichten übernimmt. Ferner wurde zur Kenntnis genommen, dass die Gemeindeordnung NW (§§ 107 ff.) in Bezug auf die Rechnungslegung und auf bestimmte Mitwirkungsrechte Vorschriften enthält, die unabdingbarer Bestandteil des Gesellschaftsvertrages werden müssen.

 

Wenn die unter Abschnitt „5. Regionalisierung“ angestrebte Kooperation nicht zustande kommt, wird sich der Kreis Steinfurt möglicherweise nicht an der privaten Fachhochschule beteiligen. In diesem Fall ist die Stiftung Mathias-Spital bereit und sieht sich dazu auch in der Lage, die Gründung/den Betrieb der Fachhochschule auch nur zusammen mit dem Partner Stadt Rheine (unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NW) fortzuführen.

 

Die Stiftung Mathias-Spital übernimmt dann die freien Geschäftsanteile und wird darüber hinaus den Beteiligungsausfall (Professur) übernehmen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Stammeinlage von bis zu 48.000,00 € stehen im Budget des Haushaltsjahres 2008 nicht zur Verfügung und müssen zusätzlich bereitgestellt werden. In den weiteren Verhandlungen wird die Frage der Fälligkeit noch vereinbart. Möglicherweise kann die Fälligkeit der Stammeinlage auch für das Jahr 2009 vereinbart werden.

 

7.  Sonstige Informationen

 

1. Das Kuratorium der Stiftung Mathias-Spital entscheidet am 12. Juni 2008 über die Gründung der Fachhochschule.

 

2. Sollten bis zur Sitzung weitere entscheidungsrelevante Fakten bekannt werden, wird in der Sitzung entsprechend berichtet.

 


Anlagen:

 

Anlage 1          Kalkulation Mathias FH Rheine