Betreff
Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen Mittelverwendung 2006
Vorlage
125/06
Aktenzeichen
FB 2/5020-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel im Haushalt 2006 beschließt der Sozialausschuss auf der Grundlage der durch die Arbeitsgruppe „Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen“ (Umsetzung bei städt. Baumaßnahmen) erstellten Prioritätenliste für 2006, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wie folgt einzusetzen:

Behinderten-WC für die Marienschule Hauenhorst

(Investitionsbedarf laut Kostenschätzung 29.000,00 €)


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum behindertengerechten und barrierefreien Bauen für städtische Einrichtungen und für Gebäude, bei denen die Stadt wesentlicher Nutzer ist, gefasst.

 

Seit 2001 wurden diverse Projekte ausgeführt, die vorab in der fachbereichsüber­greifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung einvernehmlich besprochen und vorgeschlagen worden sind.

 

Die v. g. Arbeitsgruppe hat sich bereits am 16. Dezember 2005 dafür ausgesprochen, die Haushaltsmittel für das Jahr 2006 wie folgt zu nutzen:

 

  • Finanzierung des notwendigen Behinderten-WC in der Marienschule Hauenhorst
  • Markierungsbodenplatten für sehbehinderte und blinde Menschen im Bereich des Marktplatzes

·         Markierungsbodenplatten für sehbehinderte und blinde Menschen für die Ampelanlage Bahnhof

 

Eine Kostenschätzung für das Behinderten-WC in der Marienschule Hauenhorst seitens des FB 5 (Anlage 1) liegt vor.

 

Kostenschätzungen für die Markierungsbodenplatten auf dem Marktplatz und für die Ampelanlage am Bahnhof konnten noch nicht vorgelegt werden, da eine geplante Stadtbegehung mit Mitgliedern aus der Sehbehindertengruppe aufgrund der schlechten Wetterlage noch nicht erfolgen konnte. Ein entsprechender Beschlussvorschlag für den Sozialausschuss wird nach Vorliegen der Kostenschätzungen in einer der nachfolgenden Sitzungen durch die Verwaltung vorgelegt.


Begründung Behinderten-WC Marienschule Hauenhorst:

 

Im Südraum Rheine sollen zwei Grundschulen als offene Ganztagsgrundschulen umgebaut werden.

 

In diesem Zusammenhang wurden zwei Ortstermine – an denen Vertreter der verschieden Fachbereiche der Verwaltung, der Beirat für Menschen mit Behinderung und die jeweiligen Schulleitungen teilgenommen haben – in der Johannesschule Mesum und in der Marienschule Hauenhorst wahrgenommen.

 

Angedacht ist, dass im Südraum Rheine eine Ganztagsgrundschule für den integrativen Unterricht vorgehalten bzw. entsprechend barrierefrei umgebaut wird.

 

Bei den zwei vorgenannten Ortsterminen wurde deutlich, dass in der Marienschule Hauenhorst optimale Voraussetzungen für die integrative Beschulung geschaffen werden können. In der Marienschule Hauenhorst muss im Gegensatz zur Johannesschule Mesum für eine behindertengerechte Beschulung im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule kein Aufzug eingebaut werden. Aus diesem Grunde erging eine Empfehlung aller Teilnehmer, mobilitätseingeschränkte Schülerinnen und Schüler aus dem Rheiner Südraum (Ludgerusschule Elte, Johannesschule Mesum, Franziskusschule Mesum und Marienschule Hauenhorst) in der Marienschule zu beschulen.

 

Die Schulleiterin, Frau Schwenen, hat beim Ortstermin die für das Ganztagsangebot vorgesehenen Räumlichkeiten gezeigt. Die Räume für das Ganztagsangebot sowie vier Klassenräume liegen ebenerdig, sind ohne Stufen zu erreichen und erfüllen die Voraussetzungen für eine behindertengerechte und barrierefreie Zugänglichkeit. Frau Schwenen erklärte, dass der Unterricht für ein körperbehindertes Schulkind durch schulorganisatorische Maßnahmen in den Räumen des Erdgeschosses stattfinden kann. Dieses gelte auch für den Fachunterricht, z. B. Musik.

 

Das Landesbudget in Höhe von 80.000,00 € plus die städtischen Eigenmittel von 8.000,00 € reichen für den bedarfsgerechten Umbau zur Ganztagsgrundschule, aber nicht für den Umbau des notwendige Behinderten-WC (geschätzten Umbaukosten von 29.000,00 €) aus. Aus diesem Grunde und auch angesichts der Option „Integrative Grundschule für den Südraum Rheine“ hat sich die Arbeitsgruppe einvernehmlich für die Finanzierung des Behinderten-WC aus den Mitteln des barrierefreien Bauens ausgesprochen.

 

 

Hauswirtschaftliche Voraussetzung

 

Bei dem Produkt 2210 – Offene Behindertenarbeit – sieht der Haushaltsplanentwurf im Vermögenshaushalt für den in Rede stehenden Zweck Haushaltsmittel in Höhe von 102.000,00 € vor.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Kostenschätzung und Plan FB 5 - Behinderten-WC Marienschule Hauenhorst