Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2008 - 2011, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
091/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales - Produktgruppe Jugendamt – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2008 wurde in der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2007 eingebracht.

 

Bevor der Entwurf des Haushaltes 2008 durch die Verwaltung aufgestellt wurde, hatte der Haupt- und Finanzausschuss die Eckdaten für die Budgetplanung der Fach- und Sonderbereiche bindend festgelegt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2007 über die Festlegung der Eckdaten beraten und folgende Beschlüsse gefaßt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2008 – 2011 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A       =       192 v.H.

Grundsteuer B       =       401 v.H.

Gewerbesteuer      =       403 v.H.

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der der Vorlage beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2008 auf 34,698 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Empfehlungen der Strategie- und Finanzkommission entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (Vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenzu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist in allen Planungsjahren so auszugestalten, dass es zu keiner Netto-Neuverschuldung kommt. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den künftigen Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.

 

  1. Diese Festlegungen stehen unter dem Vorbehalt der Folgen aus der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts “Technische Betriebe”, sowie der möglichen Auswirkungen aus der Eröffnungsbilanz (z. B. Abschreibungen).

 

Die vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Eckdaten sind in den Haushaltsplan übernommen worden. Anschließend wurden die Veränderungen, die durch die Umwandlung der Technischen Betriebe und von Teilen des Fachbereichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) notwendig waren, in die Ergebnis- und Investitionsplanung eingearbeitet.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2008 – 2011.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales - Produktgruppe Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanes zu erfolgen.

 

Innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens können Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen. Das betrifft sowohl die Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan als auch die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan.

 

Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf:

 

Der vorliegende Entwurf baut auf der Finanzplanung 2008 des letztjährigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren auf.

 

Eingearbeitet wurden die notwendig gewordenen Anpassungen, die sich in den Produkten “Förderung junger Menschen und Familien” und “Kinder- und Jugendarbeit” ergeben haben. Im einzelnen sei hierzu auf die ausführlichen Erläuterungen bei den einzelnen Produktseiten verwiesen.

 

Neben diesen Anpassungen seitens des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales wurden verwaltungsweit weitere Anpassungen vorgenommen. Der Personalaufwand und die bilanziellen Abschreibungen wurden aktualisiert. Ferner wurde die Darstellung der internen Leistungsbeziehungen ausgeweitet.

 

Auch die Umwandlung der Technischen Betriebe und Teile des Fachbereichs Planen und Bauen in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) hat zu einer Budgetveränderung in der Produktgruppe “Jugendamt” geführt, die sich insbesondere im Produkt “Öffentliche Spielplätze” niedergeschlagen hat. Kleinere Anpassungen (vgl. oben Ziffer 6) sind noch zu erwarten.

 

 

Änderungen zum vorliegenden Entwurf

 

Im Projekt 2105-08 (Neubau von Kinderspielplätzen) sind bislang 142 T€ für Investitionen veranschlagt.

 

Die Bewirtschaftung dieses Projektes in den Jahren 2006 und 2007 hat gezeigt, dass der Investitionsansatz nicht zu 100 % aktiviert werden kann, sondern dass 50 T€ als Aufwand im Ergebnisplan nachzuweisen sind.

 

Für die Haushaltsplanung 2008 ff. heißt das, dass im Projekt 2105-08 50 T€ zusätzlich als Aufwand ausgewiesen werden müssen und im Gegenzug die Auszahlungen aus Investitionen um 50 T€ gesenkt werden.

 

 

Vorliegende Anträge der SPD-Fraktion und von Trägern

 

Mehrgenerationenhaus (Produkt 2101)

 

Mit seiner Konzeption “Haus ohne Barrieren” hat sich der Kinderschutzbund im Rahmen des “Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die zweite Ausschreibungsphase um die Trägerschaft eines Mehrgenerationenhauses beworben.

 

Aus dem Bundesprogramm “Mehrgenerationenhaus” sind Mittel in Höhe von 40.000 € jährlich für die nächsten 5 Jahre zugesagt.

 

Der Deutsche Kinderschutzbund hat am 10. Jan. 2008 einen Antrag auf Gewährung einer städt. Zuwendung in Höhe von jährl. 25.000 € gestellt.

 

Grundsätzlich steht die Verwaltung diesem Antrag positiv gegenüber, da das geplante Mehrgenerationshaus dem Leitprojekt 13 - Haus ohne Barrieren -  entspricht.

 

Die detaillierte Vorstellung dieses Projektes soll in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17. April 2008 erfolgen.

 

Eine konzeptionelle Feinabstimmung wird ebenfalls zu diesem Termin abgeschlossen sein.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Entscheidung im Jugendhilfeausschuss getroffen werden, da die derzeitige Finanzierungslücke auf den Bereich der Kinderbetreuung entfällt.

 

Analoge Anwendung des Landesprogrammes “Kein Kind ohne Mahlzeit”

(Produkt 2102)

 

Die SPD-Fraktion hat am 20. Nov. 2007 einen Antrag vorgelegt (vgl. Anlage 1), dass die Stadt Rheine einen Kostenbeitrag von 1,50 Euro pro Mittagsverpflegung für jedes förderfähige Kind im Elementarbereich im Haushaltsplan 2008 zur Verfügung stellen möge.

 

Bei den Informationen zu der Jugendhilfeausschusssitzung am 22. Nov. 2007 hat die Verwaltung schon dargelegt, dass für die analoge Umsetzung des Landesprogrammes “Kein Kind ohne Mahlzeit” Kosten iHv. 128.040 entstehen würden.

 

Anders als beim Schulmodell wären im Elementarbereich neben dem kommunalen Kostenanteil von jährlich 42.680,00 € (Berechnung 388 Kinder * 220 Verpflegungstage * 0,50 €) auch noch die hier nicht fließenden Landesmittel von 85.360,00 € (Berechnung 388 Kinder * 1,00 € * 220 Betreuungstage) zu tragen.

 

 

 

 

 

Zusätzliche Mittel für Projekte im Rahmen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. (Produkt 2104)

 

Hier: Antrag der SPD-Fraktion (vgl. Anlage 2), gestellt in der Sitzung des JHA am 15. Jan. 2008

 

Aus der Sicht der Verwaltung besteht zurzeit keine Notwendigkeit, mehr Mittel für die Sachkosten des Bereichs Partizipation bereitzustellen, da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den vergangenen Jahren ausreichend waren. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch die Kooperation mit dem Stadtjugendring regelmäßig externe Projektmittel eingeworben werden konnten.

 

Zur Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen ist festzuhalten, dass vor einer Stellenaufstockung in Bereich der Partizipation die Notwendigkeit zusätzlicher Personalressourcen bei den Erziehungshilfen Vorrang hätte.

 

 

 

Finanzielle Unterstützung des “Medeto”-Projektes des JFD (Produkt 2104)

 

Der Jugend- und Familiendienst hat am 14. Jan. 2008 einen Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für das Gewalt-Präventionsprojekt “MEDETO”, das unter anderem mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, gestellt.

Der vorgelegte Antrag hat Zuschussvolumen von je 13.600,00 € für die Jahre 2008 und 2009.

Die Verwaltung sieht weiteren Klärungsbedarf mit dem Antragsteller und kann daher auf  Basis der vorgelegten Unterlagen noch keine beschlussreife Vorlage fertigen.

 

 

 

Spielleitplanung (Produkt 2105)

 

Das Planungsbüro “Stadt-Kinder” wird zur nächsten Sitzung des Unterausschusses “Kinderspielplätze” einen Kostenvoranschlag für die Erstellung einer Spielleitplanung für die Stadt Rheine vorlegen.

Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen und dem Planungsbüro “Stadt-Kinder” sollen zunächst drei exemplarische Planbereiche in

Angriff genommen werden, für die in nächster Zeit konkrete Entscheidungen anstehen.

Der Kostenplan wird davon ausgehen, dass die dafür erforderlichen personelle Ressourcen aus dem Bereich “Partizipation” nicht zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

Wie eingangs schon erläutert, können innerhalb des im Haushaltsplan-Entwurf festgelegten Budgetrahmens Ansatzkorrekturen und Umschichtungen erfolgen.

 

 


Anlagen:

 

1-   Antrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2007

 

2-   Antrag der SPD-Fraktion vom 14.01.2008