Betreff
Vertragliche Zuwendung an - Jugend- und Drogenberatung Aktion Selbsthilfe e.V - Ehe, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster, - Deutscher Kinderschutzbund O.V. Rheine
Vorlage
102/08
Aktenzeichen
II-2-51-ga
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung  die Kündigung der Verträge für

 

● die Jugend- und Drogenberatung Aktion Selbsthilfe e.V.

 

● die Ehe-, Familien und Lebensberatung im Bistum Münster

 

und

 

● die Beratungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes O.V. Rheine

 

zurückgenommen wird.

 

 

 


Begründung:

Die Strategie und Finanzkommission hat in seiner Sitzung am 06.09. 2006 die Verwaltung beauftragt, die Effektivität der Leistungen der Beratungsstellen darzustellen und festzustellen, inwieweit durch veränderte Beratungsabläufe „Doppelberatungen“ verhindert werden können.

Die Verwaltung hatte darauf hin vorsorglich die Verträge mit den Trägern der Beratungsstelle zum 31.12.06 mit Wirkung zum  01.01.08 gekündigt.

 

Bei der „Überprüfung“ der Beratungsstellen lässt sich folgendes feststellen:

 

1     Die Beratungsstellen haben unterschiedliches Klientel

 

Bei dem Klientel Drogenberatungsstelle, jährliche Zuwendung 130.000 €, handelt es sich um Personen, die suchtmittelabhängig sind. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Bereich der illegalen Drogen. Ebenfalls beraten die MitarbeiterInnen der Drogenberatungsstelle ehemals Abhängige, mit und ohne Substitution.

 

Die MitarbeiterInnen der Ehe- Familien und Lebensberatungsstelle, jährliche Zuwendung 32.000 €, beraten Paare und Einzelpersonen, die in Partnerschaften leben. Diese Beratungen umfassen Fragen zur Partnerschaft und Fragen, die mit einer möglichen Trennung zusammenhängen.

Dabei liegt der Schwerpunkt der Beratungen auf Personen, die für ein Kind oder mehrere Kinder zu sorgen haben.

Bei den Erörterungen einer möglichen Trennung geht es insbesondere darum, die Folgen für die betroffenen Kinder zu bedenken und angemessene Lösungen zu entwickeln.

 

Der Schwerpunkt der Beratungsarbeit des Deutschen Kinderschutzbundes,

jährliche Zuwendung 120.000 €, liegt in der Beratung und Therapie von Gewalt und Missbrauch betroffener Kinder, den Angehörigen betroffener Kinder und von Kindern und Jugendlichen, die selbst übergriffige Verhaltenweisen zeigen.

 

 

Eine „Doppelberatung“ ist somit ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass sich die Beratungsstellen auf Beratungsschwerpunkte verständigt haben.

Kommt z.B. zur Drogenberatungsstelle eine Person mit der Problematik Missbrauch,  wird diese Person automatisch an den Deutschen Kinderschutzbund verwiesen. Paarkonflikte werden an die EFL und allgemeine Erziehungsfragestellungen an die Erziehungsberatungsstelle der Caritasverbandes weitergeleitet.

 


 

2.           Der Beratungsbedarf ist weiterhin sehr hoch

 

Die nachfolgende graphische Übersicht zeigt, dass sich seit 2002 die Fallzahlen stetig erhöht haben bzw. auf sehr hohem Niveau stabilisiert sind. Bei der Fallzahlbetrachtung ist jedoch zu berücksichtigen, dass tlw. Wartezeiten für therapeutische Interventionen von bis zu 9 Monaten bestehen.

 

 

 

 

3.           Die Beratungsstellen leisten wichtige Arbeit und stellen ein angemessenes Angebot dar

 

Wie aus der Beschreibung der Klientengruppen der Beratungsstellen deutlich geworden ist, suchen insbesondere Personen diese Stellen auf, die

sich in einer individuellen Krise befinden. Ob es sich um eine Krise aufgrund einer Partnerschaftsproblematik und damit verbundenen Zukunftsängsten der betroffenen Kinder oder um ein traumatisches Misshandlungserleben handelt. Die Ratsuchenden erhalten in den spezialisierten Beratungsstellen effektive Hilfsangebote, so dass diese angebotenen Interventionen ausreichen, um diese „Lebenskrisen“ zu bewältigen. Nachfolgende Leistungen der Jugendhilfe sind in der Regel nicht notwendig.

 

 

 

 

4.           Zusammenfassung

 

Wie dargestellt, leisten die Beratungsstellen einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Jugendhilfe der Stadt Rheine. Nicht aufgelistet ist dabei noch der Umstand, dass alle 3 Beratungsstelle sehr umfangreiche Präventionsangebote vorhalten. Diese sind Einzelfall unabhängig und werden gemeinsam mit Kindergärten, Schulen, Kirchengemeinden usw. angeboten. Dabei wurden alleine z.B. durch die Drogenberatungsstelle im Jahre 2006 insgesamt 2003 Personen erreicht. Der Deutsche Kinderschutzbund erreichte 2856 Personen. Auch die EFL erreicht über allgemeine Präventionsangebote mehrere 100 Personen.

Nach Auffassung der Verwaltung wird aus der Darstellung deutlich, wie wichtig die Angebote der Beratungsstellen sind, so dass keine Einsparmöglichkeiten bestehen.