Betreff
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Hauptstraße/Am Spieker" I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
003/06
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).

Ausschnitte aus der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

Die Flächennutzungsplanänderung steht in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25, Kennwort: „Hauptstraße/Am Spieker“. Das 9. Änderungsverfahren dient der planungsrechtlichen Absicherung bzw. Erweiterung eines im Geltungsbereich ansässigen Autohauses.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Hauptstraße/Am Spieker", der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Fläche für die Landwirtschaft" in "Sonderbaufläche Einzelhandel/Auto".

 

Der Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

- im Norden:   durch die Straße Am Spieker;

- im Osten:     dem Erschließungsweg eines landwirtschaftlichen Betriebes,

                       dem Flurstück 12;

- im Süden:     durch die Nutzflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes,

                       Restfläche des Flurstücks 483;

- im Westen:   durch die Hauptstraße, Kreisstraße K 77.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 20.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Hauptstraße/Am Spieker" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan ALT

Anlage 2: Übersichtsplan NEU

Anlage 3: Begründung