Betreff
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Rheine
Vorlage
153/08
Aktenzeichen
II - 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu.


Begründung:

 

Allgemeines:

 

Das Kinderbildungsgesetz wurde Ende Oktober 2007 vom Landtag NRW verabschiedet und wird in seinen wesentlichen Bestandteilen zum 01. 08. 2008 in Kraft treten. Um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu gewährleisten, hat der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW per Erlass geregelt, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Landesmittel für die Kindpauschalen, für die Familienzentren, die Kaltmieten für die Kindertageseinrichtungen und die berücksichtigungsfähigen Kinder in der Kindertagespflege bis zum 15. März 2008 beim Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe beantragen müssen. 

 

Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses:

 

§ 19 Abs. 3 des KiBiz sagt aus, dass zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden wird. Hierzu gehört auch die Festlegung der Gruppenformen und der Betreuungszeiten. Nach der Satzung für das Jugendamt der Stadt Rheine gehört die Jugendhilfeplanung zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses.

 

Das Umsetzungsverfahren in Rheine

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden in der 6. Kalenderwoche 2008 mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine Gespräche zur Bildung der Einrichtungsbudgets geführt. Grundlage für die geführten Gespräche waren einerseits die aktuell durch Betriebserlaubnis genehmigten Plätze in den einzelnen Einrichtungen und andererseits die den Einrichtungen vorliegenden Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr 2008/2009.

 

Unter Berücksichtigung des engen Zeitrahmens und des nach wie vor nicht bekannten Platzbudgets für die Kinder unter 3 Jahren standen und stehen die Verhandlungen mit den Trägern unter schwierigen Vorzeichen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung bei den Trägergesprächen zunächst darauf geachtet, dass die bestehenden Rechtsansprüche für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht erfüllt werden. Dieses ist mit einer geringen Ausnahme (Einzugsbereich Wohnpark Dutum) auch gelungen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mögliche Doppelanmeldungen zwar trägerintern, jedoch nicht trägerübergreifend abgeglichen wurden. Auch wird davon ausgegangen, dass wie in den vergangenen Jahren, die Eltern auch auf die bestehenden Betreuungsangebote wie Spiel- und Wichtelgruppen ausweichen.

 

Bei der „Vergabe“ von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren hat sich die Verwaltung davon leiten lassen, dass insgesamt rd. 100 Plätze vergeben werden können. Diese Zahl orientiert sich an der tatsächlichen Belegung der Einrichtungen zum 01. 11. 2007 mit Kindern unter 3 Jahren.

 

Unter Berücksichtigung dieser „vorläufigen Ergebnisse“ könnte eine vorsichtige Kalkulation der Kosten bzw. Folgekosten vorgenommen werden. Eine verbindliche Aussage kann jedoch erst getroffen werden, wenn auch das U-3 Kontingent bekannt ist.

 

Eine Übersicht über die von den Einrichtungen genannten Anmeldezahlen und die vorgenommene vorläufige Platzvergabe ist als Anlage beigefügt.

 

Bei der Bildung des Einrichtungsbudgets war zu berücksichtigen, dass die nach dem GTK vorhandenen Platzzahlen unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Anlage zu § 19 des KiBiz sich reduzieren.

 

Die Veränderungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.

 

Name des Kindergartens

 

 

 

 

Soll-Plätze nach GTK

 

 

Soll-Plätze unter Berück-

sichtigung des KiBiz

 

Antonius-Kindergarten

70

60

 

Lamberti-Kindergarten

100

75

 

St. Dionysius-Kindergarten

75

70

 

St. Franziskus-Kindergarten

75

70

 

St. Elisabeth-Kindergarten

75

70

 

St. Raphael-Kindergarten

95

95

 

Herz-Jesu-Kindergarten I

50

45

 

St. Theresia-Kindergarten

75

45

 

St. Josef-Kindergarten, Mesum

95

95

 

St. Marien-Kindergarten, Mesum

125

90

 

Josef-Kindergarten

75

70

 

St. Gertrud-Bentlage

50

45

 

St. Ludgerus-Kindergarten

75

65

 

St. Bonifatius-Kindergarten

70

65

 

Ludgerus-Kindergarten, Elte

50

60

 

Konrad-Kindergarten

50

45

 

Marien-Kindergarten, Hauenhorst

100

80

 

Marien-Kindergarten

95

70

 

Haus der  Kinder St. Martin

60

55

 

Michael-Kindergarten

75

70

 

Joseph-Kindergarten, Rodde

50

45

 

Jakobi-Kindergarten

90

80

 

Johannes-Kindergarten

95

85

 

Dreikönigskindergarten

11

10

 

AWO-Kindergarten

70

45

 

Janusz-Korczak-Kindergarten

50

45

 

TV Jahn Kindergarten "Mobile"

75

75

 

Bunte Welt Kindergarten

75

70

 

Kindergarten Lernern fördern e.V.

65

55

 

Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

60

60

 

Kindergarten Lummerland

45

45

 

Waldorf-Kindergarten

50

45

 

Kindergarten  Sandmanns Hof

50

45

 

 

 

 

 

 

Die vorgenommenen Aussagen zu den Plätzen nach dem KiBiz gelten vorbehaltlich der in Einzelfällen ggfls. notwendigen neuen Betriebserlaubnisse, die durch das Landesjugendamt erteilt werden müssen.

 

Die erkennbaren Abweichungen zwischen den Soll-Plätzen nach KiBiz und der tatsächlichen Belegung aus der beigefügten Anlage erklären sich damit, dass im Rahmen der Trägergespräche bedarfsorientiert die Plätze vergeben wurden. Die festzustellenden Über- oder Unterschreitungen wurden mit dem Landesjugendamt abgestimmt.

 

Aussagen zum Buchungsverhalten der Eltern:

 

Bezüglich der möglichen Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen hat das Land NRW landesweite Planungsdaten zu den Betreuungszeiten herausgegeben. Die Planungsdaten lauten wie folgt:

 

Betreuungszeit

Gruppenform[1] I und III

Gruppenform II

25 Stunden

25 %

40 %

35 Stunden

50 %

40 %

45 Stunden

25 %

20 %

 

 

Die in Rheine tatsächlich gebuchten Betreuungszeiten in den Gruppenformen I und III und der Gruppenform II verteilen sich wie folgt:

 

 

Betreuungszeit

Gruppenform I und III

Gruppenform II

25 Stunden

  4,25 %

16,67 %

35 Stunden

71,62 %

13,89 %

45 Stunden

24,13 %

69,44 %

 

 

Dem Vernehmen nach werden die Abweichungen von den Planungsdaten des Landes landesweit beobachtet. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Bruttobetriebskosten insgesamt steigen werden und damit auch die Finanzierungsanteile aller am System Beteiligten.

 

Der Einstieg in das mit dem Kinderbildungsgesetz zusätzlich eingeführte Betreuungsangebot von 25 Stunden ist auf Grund mangelnder Erfahrungswerte zunächst von den Kindertageseinrichtungen zurückhaltend aufgenommen worden. Bei der tatsächlichen Inanspruchnahmequote im Bereich der Gruppenform II spielt nach Auffassung der Verwaltung das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Ausbildung“ eine große Rolle. Die weitere Entwicklung in diesem Segment wird durch die Nachfrage und das Buchungsverhalten der Eltern bestimmt werden. Die beschriebenen Veränderungen sind bei allen Trägergruppen feststellbar.

 

Durch die geringe Inanspruchnahmequote im Bereich der 25-Stunden-Betreuung wird auch von der Planungsvorgabe des Landes NRW erheblich abgewichen. Insoweit bleibt zu beobachten, ob hier seitens des Landes NRW Veränderungen vorgenommen werden. Das Jugendamt Rheine hat in der AG 78 und in den Trägergesprächen jeweils darauf hingewiesen, dass aufgrund der geringen Buchung des 25-Stunden-Kontingentes im kommenden Kindergartenjahr das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten beobachtet werden muss. Hiergegen haben die Träger keine Einwände geäußert. Aus der Sicht des Jugendamtes bietet es sich an, hierzu Regelungen in den Vereinbarungen mit den Trägern über die freiwilligen Zuschüsse zu treffen.

 

 

 

Finanzierung:

 

Bei der Diskussion um die Finanzierung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen ist für das Haushaltsjahr 2008 folgendes zu beachten:

 

Der Ansatz für den Haushaltsplan 2008 wurde auf der Basis des verabschiedeten Finanzplanes fortgeschrieben. Die Betriebskosten für das Jahr 2008 sind zu 7/12 auf der Basis des GTK und zu 5/12 auf der Basis des KiBiz zu kalkulieren. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung für das Betriebskostenjahr 2006 erst in 2008 erstellt werden kann, da die Abrechungssoftware erst zum Jahreswechsel zur Verfügung gestellt wurde.

 

Bei der Ermittlung der notwendigen Aufwendungen sind sowohl die gesetzlichen als auch die freiwilligen Zahlungen zu berücksichtigen. Die gesetzlich festgeschriebenen Betriebskostenanteile lassen sich durchaus ermitteln. Die Unbekannte liegt jedoch im Bereich der „freiwilligen Leistungen nach dem Rheiner Modell“. Die Verhandlungen mit den Trägern hierzu stehen noch aus. Sie sollen aufgenommen werden, sobald die Rahmenbedingungen vorliegen. Hiermit wird innerhalb der nächsten 4 Wochen gerechnet.

 

Unbekannt ist auch noch das Elternbeitragsaufkommen. Nach den derzeitigen Erkenntnissen werden 2.113 Kinder die Einrichtungen besuchen. Damit wird die Zahl der Beitragszahler sich um ca. 200 verringern. Das wird negative Auswirkungen auf das Beitragsaufkommen mit sich bringen. Valides Zahlenmaterial hierzu steht erst nach der Sollstellung der Elternbeiträge auf der Grundlage des KiBiz zur Verfügung.

 

Fazit und Ausblick:

 

Eine wichtige Zielsetzung ist der Ausbau der Betreuungsangebote für die unter Dreijährigen in Rheine. Durch die flexiblen Möglichkeiten des KiBiz - insbesondere durch die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren - können zum Kindergartenjahr 2008/2009 die bisherigen Versorgungsquoten, die durch die Budgetvereinbarung erreicht wurden, beibehalten werden. Darüber hinaus gibt es jedoch insgesamt in fast allen Stadtteilen einen weiteren Ausbaubedarf für diese Zielgruppe. Dies wird aus den Anmeldezahlen deutlich.

 

Der Ausbau mit U3-Plätzen ist auch im Einzelfall mit der bedarfsgerechten Anpassung des Raumprogramms durch die Schaffung von Schlaf-, Wickel- und Pflegeräumen verbunden.

 

Mit Schnellbrief vom 20. 02. 2008 teilte der Städte- und Gemeindebund mit, dass der bereits zugesagte Erlassentwurf des MGFFI zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes zum Ausbau der U3-Betreuung noch nicht vorliegt.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des in Aussicht gestellten Förderprogramms für den Ausbau der Förderangebote für die u3-Kinder hier kurz- und mittelfristig Förderanträge seitens der Träger der Kindertageseinrichtungen zu erwarten sind.

 

 



[1]   Gruppenform I Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

    Gruppenform II Kinder im Alter von unter drei Jahren

    Gruppenform III Kinder im Alter von drei Jahren und älter