VORBEMERKUNG/KURZERLÄUTERUNG:
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 20. März 2006 bis einschließlich 31. März 2006 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen aufgefordert.
Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Feststellungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist. Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.
Ein Auszug bzw. Ausschnitt aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt ebenfalls bei.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
II. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Südhoek", nebst Begründung.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan zur 3. Flächennutzungsplanänderung
Anlage 2: Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes