Betreff
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Rheine
Vorlage
153/08/1
Aktenzeichen
II - 2 - 51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes für das Kindergartenjahr 2008/2009 zu.


Begründung:

 

Es wird auf die Ursprungsvorlage 153/08 verwiesen. Nach der Erstellung der Vorlage 153/08 erhielt die Verwaltung am Nachmittag des 28. 02. 2008 ein Fax vom LWL-Landesjugendamt u.a. mit folgendem Inhalt:

 

”Als Anlage übersende ich Ihnen den o.g. Erlass des Ministeriums, mit dem Ihnen das Platzkontingent für den Ausbau der unter dreijährigen Kinder zugewiesen wird. Danach liegt Ihr Kontingent nach derzeitiger Haushaltslage bei 138 Plätzen und bei genehmigtem Nachtragshaushalt bei 258 Plätzen.”

 

Vor diesem Hintergrund wurde kurzfristig mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erneut Kontakt aufgenommen, die aus der Sicht der Trägergespräche von Anfang Februar 2008 einerseits über freie Platzkapazitäten in Ihren Einrichtungen zum 01. 08. 2008 verfügen und andererseits nicht versorgte U3 Anmeldungen haben.

 

Die vorläufigen Ergebnisse aus diesen Gesprächen wurden in die Übersicht für die Bildung der Einrichtungsbudgets übernommen. Daraus ergibt sich vorläufig folgendes neues Platzangebot:

 

Gruppenform I a                  20           )

Gruppenform I b                249           )        davon 90 U3-Kinder

Gruppenform I c                  86           )

 

Gruppenform II a                   6           )

Gruppenform II b                 15           )        = 56 U3-Kinder

Gruppenform II c                 35           )

 

Gruppenform III a                71

Gruppenform III b            1233

Gruppenform III c              435

 

Die Versorgung mit Plätzen für die U3-Kinder wird somit ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 erheblich verbessert. Legt man lediglich die 28 Plätze in den kleinen altersgemischten Gruppen zugrunde, so verfünffacht sich die Zahl der U3-Plätze. Legt man die Anzahl der am 01. 11. 2007 belegten Plätze (Summe = 102) unter Berücksichtigung der kleinen altersgemischten Gruppen und der verwirklichten Möglichkeiten aus der Budgetvereinbarung zugrunde, so werden ab dem 01. 08. 2008 44 zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Steigerung im U3-Bereich von 102 auf 146 Plätze = rd. 43 %.

 

Dieser Vorlage ist als Anlage eine aktualisierte Übersicht über die Belegung der Plätze mit dem Stand vom 06. 03. 2008 beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach den bislang bekannten Belegungszahlen der Kindertages-

einrichtungen werden sich die Jahresbetriebskosten unter Be-

rücksichtigung des Kinderbildungsgesetzes ohne die durch-

laufenden Gelder für die Familienzentren und die Sprach-

fördermaßnahmen für das Kindergartenjahr 2008/2009

auf Brutto                                                                                 12.051.456,07 €

 

belaufen.

 

Die gesetzlichen Trägeranteile belaufen sich auf                            1.330.325,10 €

 

Der städtische Zuschuss an die Träger der Kindertages

einrichtungen beträgt                                                                 10.721.131,57 €

 

Zur anteiligen Refinanzierung des städt. Zuschusses

erhält die Stadt einen Landeszuschuss in

Höhe von                                                                                    4.397.703,46 €

 

Der Betrag in Höhe von                                                               6.323.428,11 €

entspricht dem Anteil des örtlichen Jugendamtes.

 

 

 

Nach dem GTK entspricht das Betriebskostenjahr dem Kalenderjahr/Haushalts-

jahr. Nach dem Kinderbildungsgesetz entspricht das Kindergartenjahr (01.08. – 31.07.) dem Betriebskostenjahr. Unter Berücksichtigung der Jährlichkeit lassen sich die Beträge nach dem KiBiz wie folgt aufteilen:

 

 

 

12/12

5/12 für 2008

7/12 für 2009

Jahresbetriebskosten

12.051.456,70 €

5.021.440,29 €

7.030.016,41 €

Städt. Zuschuss an die Träger der TEK

 

10.721.131,57 €

 

4.467.138,15 €

 

6.253.993,42 €

Landeszuschuss

4.397.703,46 €

1.832.376,44 €

2.565.327,02 €

Trägeranteile

1.330.703,46 €

554.459,78 €

776.243,69 €

 

 

 

 

 

 

Im Haushaltsplan 2008 sind beim Produkt 2102 ”Tageseinrichtungen für Kinder” folgende Beträge veranschlagt:

 

 

12/12

7/12 GTK

5/12 für KiBiz verfügbar

Landeszuschuss

3.317.000,00 €

1.934.916,67 €

 

Elternbeiträge

1.600.000,00 €

933.333,00

650.667,00 €

Städt. Zuschuss an die Träger der TEK

 

8.720.000,00 €

 

5.086.666,00 €

 

3.633.333,00 €

Rheiner Modell

1.010.000,00 €

589.166,00 €

420.833,00 €

Verhandlungen stehen noch aus

 

 

Kalenderjahresbetrachtung 2008 Einnahmen:

 

 

 

7/12 GTK

5/12 KiBiz

Ansatz 2008

Differenz

Landeszuschuss

1.934.916,00 €

1.832.376,00 €

3.317.000,00 €

+ 450.292,00 €

Eltern-

beiträge

933.333,00 €

650.667,00 €

1.600.000,00 €

0,00 €

 

 

Kalenderjahresbetrachtung 2008 Ausgaben:

 

 

7/12 GTK

5/12 KiBiz

Ansatz 2008

Differenz

Städt. Zuschuss an

die Träger

der TEK

5.086.666,00 €

4.467.138,15 €

8.720.000,00 €

- 833.804,15 €

Rheiner

Modell

 

589.166,00 €

Verhandlungen stehen noch aus

 

 

 

Derzeitiger Saldo:                                                                     - 383.212,15 €

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass den Mehrausgaben für die gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse von 833.000,00 € Mehreinnahmen aus den erhöhten Landeszuschüssen in Höhe von 450.000,00 € gegenüberstehen. Die Verhandlungen zur Übernahme von Trägeranteilen an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen stehen noch aus. Auf Grund der abgesenkten Trägeranteile für die kirchlichen Träger wird es hier zu Minderausgaben kommen. Zuverlässige Aussagen zur Höhe des Elternbeitragsaufkommens können erst zu Beginn des neuen Kindergartenjahres nach der Sollstellung für das neue Kindergartenjahr unter Beachtung der neuen Elternbeitragssatzung gemacht werden. Es ist zu vermuten, dass auf Grund der gestiegenen Betriebskosten (u.a. durch den hohen Anteil der 35-Stunden-Betreuung) der Kindertageseinrichtungen das Elternbeitragsaufkommen nicht den angedachten Prozentsatz von 17 % der Bruttobetriebskosten erreichen wird.

 

Die erforderlichen Berichtigungen unter Berücksichtigung des Elternbeitragsaufkommens und der Ergebnisse aus den Verhandlungen zum “Rheiner Modell’” sollen in der 2. Jahreshälfte 2008 aufgearbeitet und zur Entscheidung vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist dann auch die haushaltsrechtliche Absicherung zu klären.

 

Ausblick/weitere Entwicklung:

 

Der weitere Ausbau der U3-Plätze wird im Wesentlichen von folgenden Faktoren bestimmt:

 

  • Investitionsprogramm des Bundes zur finanziellen Förderung des Ausbauprogramms
  • Demografische Entwicklung im Bereich der 3 – 6 Jährigen unter Berücksichtigung der rückläufigen Kinderzahl im Rechtsanspruchsbereich von 1860 im Jahr 2008 auf 1755 im Jahr 2013
  • Bedarfsermittlung für den Bereich der U3-Kinder

 

Der weitere Ausbau der U3-Plätze soll durch ein Investitionsprogramm des Bundes forciert werden. Die Durchführungsbestimmungen sind noch nicht veröffentlicht. Dem Vernehmen nach soll es eine Förderung bis zu 90 % geben. Für die weiteren Planungen ist die Veröffentlichung des Förderprogramms unbedingt abzuwarten. Erst dann können verlässliche Schritte gemeinsam mit den Trägern abgesprochen werden.

 

Durch das neue Kinderbildungsgesetz (§ 1 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 Nr. 1 KiBiz) wurde der örtlichen Jugendhilfeplanung im Vergleich zu früheren Zeiten eine weitaus höhere Planungsverantwortung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund muss die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung folgende Aspekte berücksichtigen:

 

  • demografischen Entwicklung im Bereich der Rechtsanspruchskinder (3 Jahre bis zum Beginn der Schulpflicht)
  • Ermittlung der tatsächlich gewünschten / benötigten Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden)
  • Betreuungsbedarfe für die U3-Kinder unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus dem seit Jan. 2007 geltenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

 

Über die Möglichkeiten der Bedarfsermittlung in der Form einer Elternbefragung und die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung sollten unter Berücksichtigung des § 80 KJHG unverzüglich die Beratungen in der Arbeitsgemeinschaft ”Förderangebote in Kindertageseinrichtungen” aufgenommen werden.