Betreff
Eintragung des Wohnhauses Hemelter Straße 4 in die Denkmalliste der Stadt Rheine
Vorlage
157/08
Aktenzeichen
FB 5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss stimmt der Eintragung des Wohnhauses - einschließlich der ehemaligen Arztpraxis - Hemelter Straße 4, 48429 Rheine, in die Denkmalliste der Stadt Rheine zu.


Begründung:

 

Es wird auf die ausführliche Begründung des Denkmalwertes des Gebäudes Hemelter Straße 4 in der Vorlage Nr. 523/07 für die Sitzung des Bauausschusses am 6. Dezember 2007 verwiesen.

 

Während der Durchführung des förmlichen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW, insbesondere auch in mehreren ausführlichen Gesprächen mit den Eigentümern, haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, die den vom LWL – Amt für Denkmalpflege in Westfalen – festgestellten Denkmalwert anzweifeln lassen, so dass die Eintragung in die Denkmalliste vorzunehmen ist.

 

Nach diesen Gesprächen haben die Eigentümer im formellen Anhörungsverfahren keine Stellungnahme gegen die beabsichtigte Eintragung in die Denkmalliste abgegeben.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Planauszug