Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Sanierung der Rathausfassade zur Kenntnis.
- Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Bauausschusses ein Finanzierungskonzept für die Ausführung der Fassadensanierung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
1.
Zustand
der Fassade des Neuen Rathauses
1.1 Ausgangssituation
Augenscheinlich treten an den über 30 Jahre alten Alu-Fensterelementen
des Neuen Rathauses seit mehreren Jahren erhebliche bauliche und technische
Mängel auf. Insbesondere sind folgende
Mängel zu nennen:
·
Sicherung der Fensterflügel vor dem Herausstürzen nach Innen
mit Ketten
·
fehlende Fensterdichtungen (Zugluft am Arbeitsplatz
einschließlich starker Pfeiffgeräusche bei Wind)
·
verzogene Rahmen im Treppenhaus (Kombirahmen aus Holz und
Alu) mit der Folge starken Wassereintritts
·
defekter Rahmenverbund an der ISO-Glasscheibe (Erblindung der
Fenster, Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum)
·
diverse Undichtigkeiten in den Brüstungsbereichen
(Wassereintritt)
·
keine Ersatzteilbeschaffungen mehr möglich (Fenster lassen
sich in Teilbereichen nicht mehr öffnen)
·
fehlende thermische Trennung (hohe Wärmeverluste im Winter,
Hitzeentwicklung in den Sommermonaten, Kälteabstrahlung)
Aufgrund dieses Zustandes wurde für die Erstellung der Eröffnungsbilanz
für die Sanierung der Fensterfassadenelemente des Neuen Rathauses eine
Instandhaltungsrückstellung in Höhe von insgesamt 1.340.000 Euro gebildet (vgl.
HFA-Vorlage 259/07). Im Januar 2008 wurde das Fachplanungsbüro iff Dreising mit
der
·
bautechnischen Untersuchung und Bewertung der
Fassadenausführung
·
Erarbeitung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung sowie
·
der Ermittlung der Sanierungskosten
beauftragt.
1.2 Fassaden-Beurteilung des Ingenieurbüros iff Dreising
Das Ingenieurbüro iff Dreising bestätigt die oben genannten alters- und konstruktionsbedingten Mängel der Rathausfassade und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Komplettsanierung der Fassaden (Fensterfassade- und Rundstützen sowie Dämmung der Anschlussbereiche) unumgänglich ist. Die einzelnen Feststellungen zur Fassade können dem beigefügtem Gutachten auf den Seiten 14 bis 19 entnommen werden.
Das das Neue Rathaus bei den vorgefundenen Wärmebrücken keine größeren Bauschäden im Innenbereich aufweist, ist damit zu erklären, dass mit erhöhter Wärmezufuhr im Innenbereich Feuchtigkeit abgelüftet (undichte Fassade) wurde. Wie der Isothermenberechnung zu entnehmen ist (vgl. Gutachten Anlage, Seite 100ff), konnte in der Vergangenheit Tauwasser und Schimmelpilzbildung nur durch erhöhten Energieaufwand vermieden werden. Genau das aber möchte der Gesetzgeber durch die Energieeinsparverordnung verhindern.
2.
Sanierungsmaßnahmen
Ziel einer Sanierung ist die Wiederherstellung des standsicheren und zweckbestimmt nutzbaren Zustandes des Gebäudes. Unter Abwägung von Koste und Nutzen kommt es bei einer Sanierung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwangsläufig in Teilbereichen zu Kompromissen, die vom Planer sorgfältig abzuwägen sind. Um die formalen Gegebenheiten mit den heutigen Anforderungen an Wärmeschutz, Lüftung, Sonnenschutz, Dichtigkeit, Schallschutz und Feuchteschutz zu erfüllen, wird folgendes Konzept vorgeschlagen:
2.1
Sanierung
der Fensterelemente im Bürobereich
Die Sanierung der Fensterelemente im Bürobereich sieht eine wärmegedämmte Fensterkonstruktion mit einer Dreifachverglasung, 100 mm starker Mineralwolledämmung und außen liegendem Jalousetten-Sonnenschutz vor. Der Sonnenschutz ist aufgrund der tieferen gedämmten Fensterprofile durch neue schmalere 60-ziger Lamellen zu ersetzen.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird eine Dreifachverglasung mit einem ug-Wert von 0,70 W/m²K vorgeschlagen. Mit einem Gesamt-U-Wert für das Fenster von 1,31 W/m²K (Fensterglas einschließlich Rahmenkonstruktion) wird die Forderung der EnEV 2007 (1,70 U) eingehalten, der Wert der bisher nicht beschlossenen EnEV 2009 (1,20 U) leicht überschritten.
Der Austausch der Fensterfassadenelemente setzt voraus, dass alle Brüstungsverkleidungen incl. der Heizungen und der elektrischen Verdrahtung (Strom, PC, Telefon) demontiert (ggf. zwischengelagert werden) und neu montiert werden. Aufgrund der Konstruktion der Brüstungselemente sind Schäden beim Ausbau nicht zu vermeiden, welches die Kompletterneuerung der Brüstungselemente erfordert.
Ein Austausch der Fensterelemente im Erdgeschoss des Neuen Rathauses und für die Ladenlokale ist nicht vorgesehen.
2.2
Stützen-
und Sturzbereiche
Die Rundstützen und Sturzbereiche müssen zwingend bauphysikalisch dem warmen Innenbereich zugeordnet werden. Das bedeutet, dass die Stützen in den Breichen 2. OG bis 5. OG nachträglich von außen einen Wärmedämmputz erhalten.
Auf die Dämmung der Stützen im Bereich EG bis 1. OG sollte aus formalen Gründen (kein Vandalismussicherer Schutz, deutliche Veränderung der Ansicht auf das Rathaus aufgrund der breiteren Säulen) verzichtet werden. Der kritische Übergangsbereich in die Geschossdecke zum 2.OG muss bauphysikalisch untersucht und als Kompromisslösung fachgerecht ausgeführt werden.
Die Geschossdecken im Übergangsbereich EG zum 1. OG sind mit 100 mm dicken Mineralwollematten abzudämmen.
Die Sturzbereiche (Vorhangfassade) werden in den Zwischenbereichen zum Gebäude gedämmt.
2.3 Fensterelemente Treppenhäuser
Für die Fenster (hier einschließlich EG Treppenausgang Borneplatz) werden festverglaste Rundfenster mit transparenter Zweifachverglasung vorgeschlagen, da diese Flächen nicht beheizt werden.
3.
Ergebnis
der Sanierung
Die Fenster erfüllen mit einem U-Wert von Uw = 1,3 Wm²K die Anforderungen gemäß EnEV 2007, (Vorgabe 1,7 W/m²K).
Bei Mehrkosten von ca. 35 Prozent auf die Verglasung (ca. 40.000 Euro) können auch die Forderungen der EnEV 2009 mit einer Vorgabe von 1,2 W/m²/K erfüllt werden.
Die Sturz-, Wand- und Stützenbereiche erreichen durch die Aufbringung von 100 mm Mineralwolledämmung einen U-Wert Uaw von ca. 0,30 W/m²/K und erfüllen damit selbst die Forderungen der EnEV 2009.
Dieses sind rechnerische Ergebnisse für bestimmte Teilbereiche. Die wärmetechnischen Schwachpunkte bei diesem Objekt sind und bleiben die Übergansbereiche und direkten Verbindungen von kalten Außenfassadenplatten zum (heute) warmen tragenden inneren Bauwerk.
Wie bereits angesprochen, muss es bei Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Gegebenheiten immer zu Kompromissen kommen, die aber vom Planer und Bauherren sorgfältig abgewägt werden.
Solche entstehenden konstruktiven Schwachpunkte sind für die zweckbestimmte Nutzung des Gebäudes tragbar, wenn dadurch langfristig Bauschäden ausgeschlossen sind. Eine Isothermenberechnung dieser kritischen Bereiche, wie in der Anlage des Gutachtens Seite 101 und 102 vorliegen, bringt den Nachweis, dass bei fachgerechter Ausführung keine Tauwasserprobleme auftreten werden.
4. Kostenermittlung
Die nachstehenden Kosten wurden für die Sanierung der Fensterfassadenelemente, der Stützen und Sturzbereiche, der Unterdecken-Dämmung im Arkadengang ermittelt:
Aluminiumfensterfassadenelemente
Pos 1 - 2 |
Fenster-/Türelemente
Hauptfassaden |
685.204,64
€ |
Pos 3 - 4 |
Fenster
Treppenhäuser und Innenhof |
364.413,20
€ |
Pos 6 |
Demontage Hauptfassaden |
62.611,28 € |
Pos 6 |
Demontage Innenhof |
31.476,80
€ |
Pos 7 |
Gerüste
Hauptfassaden |
38.665,00
€ |
Pos 7 |
Gerüste Innenhof |
10.640,00
€ |
|
Zwischensumme 1 |
1.229.865,98 € |
Putzflächen
und Sturzbereiche
Pos. 5 |
Unterdecken-Dämmung |
105.600,00
€ |
Pos. 9 |
Wärmedämmverbundsystem
Stützen Hauptfassade |
32.062,80
€ |
Pos. 9 |
Wärmedämmverbundsystem
Stützen Innenhof |
6.704,04
€ |
Pos. 10 |
Dämmung
Sturzbereiche |
40.000
€ |
|
Zwischensumme 2 |
184.366,84 € |
De- und
Montage sowie Anpassarbeiten in den Büroräumen
Pos. 11 |
De- und Montage der
elektrischen Verdrahtung |
65.625,00
€ |
Pos. 12 |
De- und Montage der
(neuen) Brüstungsver-kleidung und Heizungsleitbleche |
180.245,00
€ |
Pos. 13 |
Anpassungsarbeiten
im Decken- und Säulenbereich (Trockenbau- und Malerarbeiten) |
51.250,00
€ |
|
Zwischensumme 3 |
297.120,00 € |
Ingenieurhonorare
Pos. 14 |
Ingenieurhonorare
ca. |
83.000
€ |
|
Zwischensumme 3 |
83.000 € |
Gesamtsumme
|
Gesamtsumme ohne
MwSt. |
1.794.352,00
€ |
|
MwSt. 19 Prozent |
340.926,88
€ |
|
Gesamtsumme |
2.135.278,88 € |
Die Gesamtkosten für die Komplettsanierung der Fassade des Neuen Rathauses betragen incl. Ingenieurhonorare ca. 2.135.300 Euro.
5. Ausführungszeitraum
Seitens des Ingenieurbüros iff Dreising wird von einer Aufteilung der Maßnahme auf 3 Jahre abgeraten. Soweit die Maßnahme nicht in einem Jahr durchgeführt werden kann, sollte diese maximal auf 2 Jahre aufgeteilt werden. Die Sanierungsmaßnahme sollte aus Sicht der Verwaltung im Frühjahr 2009 beginnen und im Sommer 2010 enden. Die Ausschreibungen sollten bereits zum Ende des Jahres 2008 erfolgen.
6.
Finanzierung
Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde für die Sanierung der Fensterfassadenelemente eine Rückstellung in Höhe von insgesamt 1.340.000 Euro gebildet (Aufteilung: 2008 390.000 Euro, 2009 390.000 Euro, 2010 560.000 Euro).
Im Hinblick auf die unter Ziffer 4 ermittelten Kosten in Höhe von ca. 2.135.300 Euro ergibt sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 795.300 Euro im Ergebnisplan. Ein Finanzierungsvorschlag wird zur nächsten Sitzung des Bauausschusses mit einem Empfehlungsvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss vorbereitet.
Die deutliche Überschreitung der Kosten für die Sanierungsmaßnahme über den gebildeten Rückstellungsbetrag ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen.
- Der Rückstellungsbetrag beinhaltet die Sanierung der Fensterfassadenelemente. Die weiteren Positionen Dämmung der Stürze, Säulen und Unterdecken sowie Erneuerung die Erneuerung der Brüstungsverkleidungen in den Büroräumen sind nicht Gegenstand der Rückstellung gewesen. Diese Erfordernisse ergaben sich aus dem Gutachten und der Detailplanung.
- Die EnEV 2007 war zum Zeitpunkt der Ermittlung der Rückstellung für die Fassadensanierung noch in der Diskussion (in Kraft getreten 1.10.2007) die Werte für die EnEV 2009 sind zum heutigen Zeitpunkt noch in der Diskussion. Die hieraus resultierenden höheren Forderungen an den Wärmeschutz eines Gebäudes konnten in der Kostenschätzung im Jahr 2006 nicht berücksichtigt werden (z. B. Mehrkosten für Dreifachverglasung).
- Die Kostenermittlung im Jahr 2006 erfolgt auf Basis von Einheitspreisen für die Fensterfassadenelemente die bei verschiedenen Herstellfirmen abgefragt wurden. Die rasante Kostenentwicklung in Bezug auf die zu verarbeitenden Rohstoffe konnten zum Zeitpunkt der Berechung der Rückstellung nicht abgesehen werden.