Betreff
Bebauungsplan Nr. 25, Kennwort: "Hauptstraße/Am Spieker", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
004/06
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).

 

Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlagen 1).

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 25, Kennwort: "Hauptstraße/Am Spieker", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

- im Norden:     durch die Straße Am Spieker;

- im Osten:       dem Erschließungsweg eines landwirtschaftlichen Betriebes,

                         dem Flurstück 12;

- im Süden:       durch die Nutzflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes,

                         Restfläche des Flurstücks 483;

- im Westen:     durch die Hauptstraße, Kreisstraße K 77

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 20, Gemarkung Rheine links der Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 25, Kennwort: "Hauptstraße/Am Spieker", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan NEU

Anlage 2: Begründung