Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt hebt mit Wirkung ab 01. Mai 2008

 

  1. die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine vom 23.12.1985,
  2. die Straßenverzeichnisse I und II zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine vom 23.12.1985,
  3. die Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine vom 21.12.1990,
  4. die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine vom 21.12.1990,
  5. die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine – Entwässerungssatzung – vom 16.08.1995,
  6. die Beitrags- und Gebührensatzung vom 10.12.1997 zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine vom 16.08.1995 und
  7. die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und die Abwälzung der Kleineinleiterabgabe vom 16.08.1995

 

auf.


Begründung:

 

Die Technische Betriebe Rheine AöR wurde aufgrund der Satzung der Stadt Rheine vom 11. Dezember 2008 zum 01. Januar 2008 gegründet.

 

Durch die genannte Satzung hat die Stadt Rheine der Technische Betriebe Rheine AöR die Abwasserbeseitigung, die Abfallbeseitigung, soweit sie bisher der Stadt Rheine oblag, und die Straßenreinigung / den Winterdienst einschließlich der ihr diesbezüglich gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz NW i.V.m. § 18 a Abs. 2 WHG, § 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz NW i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1 Krw/AbfG sowie § 1 Straßenreinigungsgesetz NW obliegenden Pflichten übertragen.

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR weiter das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben, übertragen.

 

Nach § 12 Abs. 5 der o.a. Satzung vom 11. Dezember 2008 gelten die Satzungen der Stadt Rheine, die für die der AöR übertragenen Aufgabengebiete erlassen wurden, mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Stadt Rheine die Anstalt tritt, solange fort, bis die Anstalt eigene Satzungsregelungen in diesen Angelegenheiten trifft.

 

Der Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR hat in seiner Sitzung am 15. April 2008 für die im Beschlussvorschlag aufgeführten Satzungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage eigene Satzungen beschlossen, die mit Wirkung zum 01. Mai 2008 in Kraft treten. Aus diesem Grunde sind nun mit Wirkung ab 01. Mai 2008 die im Beschlussvorschlag aufgeführten Satzungen der Stadt Rheine aufzuheben.

 

In den Anlagen sind die neuen Satzungen in der vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe beschlossenen Fassung beigefügt. Die Änderungen gegenüber den derzeit geltenden Satzungen sind zur Nachvollziehbarkeit besonders kenntlich gemacht worden.

 

 


Anlagen

 

 

Anlage 1:     Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine vom 23.12.1985

Anlage 2:     Straßenverzeichnisse I und II zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine vom 23.12.1985

Anlage 3:     Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine vom 21.12.1990

Anlage 4:     Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine vom 21.12.1990

Anlage 5:     Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine – Entwässerungssatzung – vom 16.08.1995

Anlage 6:     Beitrags- und Gebührensatzung vom 10.12.1997 zur Entwässerungssatzung der Stadt Rheine vom 16.08.1995

Anlage 7:     Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und die Abwälzung der Kleineinleiterabgabe vom 16.08.1995