Betreff
4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine - Antrag der CDU-Fraktion vom 24.02.2008
Vorlage
211/08
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Ratsmitglieder beschließen die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine (Neufassung).


Begründung:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 24. Februar 2008 den Antrag gestellt, dass die Namensgebung von Stadtstraßen ausschließlich erst nach Beratung und Beschluss im Kulturausschuss erfolgen soll.

Der Kulturausschuss wurde in seiner Sitzung am 22. April 2008 vorab über diesen Antrag informiert.

 

Im Rahmen dieser Änderung der Zuständigkeitsordnungen sollten weitere, aus Sicht der Verwaltung erforderliche Änderungen mit beschlossen werden.

 

Die Änderungsvorschläge ergeben sich aus der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Synopse (Altfassung / Neufassung). Zu den einzelnen Positionen wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu § 1 „Allgemeine Zuständigkeiten“

 

Die alte Formulierung bezüglich der Vergabe von Gutachten führte in der Vergangenheit wiederholt zu Nachfragen bzw. Missverständnissen, weil hieraus nicht deutlich zu erkennen war, ob bei der Vergabe von Ingenieuraufträgen nach HOAI die Grenze von 20.000 € oder 50.000 € als Geschäft der lfd. Verwaltung galt.

In der „Neufassung“ wurde der Satzteil „einschließlich der Vergabe von Ingenieuraufträgen nach HOAI“ (siehe Fett- und Kursivdruck) eingefügt, sodass dadurch klargestellt wird, dass hierfür die 50.000 €-Grenze maßgebend ist.

 

Ferner wurden im vorletzten Absatz des § 1 Abs. 4 die Worte „der Quartalsberichte“ gegen „des Berichtswesens“ ausgetauscht (siehe Fett- und Kursivdruck), denn nach der vom Rat am 11. März 2008 beschlossenen Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ werden die Quartalsberichte durch unterjährige Berichte per 31. Mai und 31. Oktober jeden Jahres ersetzt.

 

Aufgabenkatalog:

 

Zu Ziff. 21:

Die Einführung des Neuen Steuerungsmodells ist abgeschlossen. Insofern kann die Ziffer 21 ersatzlos gestrichen werden.

 

Zu Ziff. 26:

Ab dem Jahr 2008 soll das bisherige finanzwirtschaftliche Berichtswesen um Kennzahlen erweitert werden (siehe vom Rat am 11. März 2008 beschlossene Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“). Es handelt sich dann somit nicht mehr um ein reines „finanzwirtschaftliches“ Berichtswesen.

 

Zu Ziff. 27:

Da das Neue Steuerungsmodell umgesetzt ist, kann auf den Zusatz „im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells“ verzichtet werden.

 

Zu Ziff. 33:

Im Rahmen der NKF-Einführung ist die Dienstanweisung für Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse durch die Rahmenleitlinie „Organisation Rechnungswesen“ ersetzt worden. Danach sind Stundungen über 30.000 € und über 12 Monate hinaus dem HFA nur noch zur Kenntnis zu geben; bei Niederschlagungen und Erlasse bleibt es bei der Entscheidungsbefugnis des HFA bei Beträgen über 5.000 €.

 

Zu Ziff. 34:

Nach dem NKF gibt es über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, aber keine „Ausgaben“ mehr.

 

Zu Ziff. 74:

Siehe den als Anlage 2 beigefügten Antrag der CDU-Fraktion.

 

Zu Ziff. 97:

Diese Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, die gesetzlich geregelt ist und bei der Stadt Rheine schon immer so praktiziert wurde, fehlte bisher im Aufgabenkatalog.

 

Zu Ziff. 126:

Diese Ergänzung ergibt sich aus der Änderung des § 1 Abs. 4 „Allgemeine Zuständigkeit“ (s. oben).

 

Zu Ziff. 127 – 131

Es handelt sich hierbei um Ergänzungen des Aufgabenkataloges aufgrund bisher geübter und bewährter Praxis.

 

 

Hinweis:

 

Durch die Streichung und Hinzufügen von Aufgaben wird sich die fortlaufende Nummerierung ändern.


Anlagen:

 

Anlage 1: Synopse über die Änderung der Zuständigkeitsordnung

Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.02.2008