Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss erteilt der Verwaltung den Auftrag, Angebote für die Erstellung eines Altenhilfeplanes für die Stadt Rheine einzuholen.
Begründung:
Bedeutsame demographische Entwicklungen und Veränderungen wie
· die Zunahme des Anteils der Senioren an der
Gesamtbevölkerung
· die Verlängerung der Altersphase
· steigende Problemlagen im Bereich von
Pflegebedürftigkeit
führen
zu neuen Herausforderungen für die kommunale Sozialpolitik und machen ein
zielgerichtetes Handeln bei der Gestaltung nutzernaher Altenhilfestrukturen
notwendig.
Eine bedeutsame Funktion kommt der kommunalen Pflegebedarfsplanung zu, die zunächst in die Verantwortung der Kreisebene gestellt ist. Im Rahmen einer städtischen Altenhilfeplanung ist hier jedoch ein enger Bezug herzustellen, da auch die örtliche Planung der Frage der Angemessenheit pflegerischer Strukturen sowie ihrer Einbettung in ein Gesamtsystem der Altenhilfe nachgehen muss. Wichtige Felder städtischer Altenhilfeplanung und –politik betreffen darüber hinaus
· offene Angebote im Bereich Kommunikation und gesellschaftlichen Teilhabe
· Wohnen im Alter
· Beratungsdienste
· ambulante Haushalts-, Unterstützungs- und Pflegedienste zur Gewährleistung von Wohn- und Versorgungssicherheit
Von hoher Bedeutung ist eine ganzheitliche Perspektive, die die verschiedenen Leistungsbereiche der Altenhilfe in ihrer funktionalen Verflechtung thematisiert. Zielperspektive ist ein flexibles und durchlässiges Altenhilfesystem, das Angebote für sich verändernde Lebens- und Problemlagen bereithält. Ebenfalls von hoher Bedeutung ist eine kleinräumige Perspektive, die die Lebensbedingungen im Wohnumfeld in den Blick nimmt und Ansätze zur Weiterentwicklung der teilräumlichen Versorgungslage eröffnet.
Als zentrale
Anforderungen an die Altenhilfeplanung und –politik sind entsprechend zu nennen:
· umfassende Planung, die sämtliche
Leistungsbereiche der Altenhilfe aufgreift und auf eine vollständige,
integrierte Funktionskette der Altenhilfe abzielt
· Organisationsentwicklung der Altenhilfe und
Vernetzung der Angebote, Analyse der organisatorischen Voraussetzungen sowie
der Kooperations- und Koordinationserfordernisse eines zukünftigen
Altenhilfesystems
·
Sozialraumbezogener
Planungsansatz, möglichst anknüpfend an bestehende planerische
Gebietsgliederungen, um stadtteilbezogene Potentiale zu erschließen und
Perspektiven für fachübergreifende Handlungsansätze zu eröffnen
Die Altenhilfeplanung sollte folgende Module enthalten:
1. Erarbeitung
eines Zielsystems der Altenhilfe in Rheine.
2. Gesamtstädtische
und kleinräumige demografische Analyse und Zielgruppenanalyse einschließlich
Prognose der zukünftigen Entwicklung der Zielgruppen.
3. Kleinräumige,
stadtteilbezogene Bestandsanalyse der Infrastruktur und Dienste des
öffentlichen Lebens, die besondere Bedeutung im Alter haben.
4. Bestands-
und Bedarfsanalyse sowie Maßnahmenentwicklung für die Funktionsbereiche der
Altenhilfe.
·
Beratungsdienste für das Alter
·
Wohnen im Alter: altengerechte Wohnformen, Wohnsicherheit,
Altenwohnungen, innovative Wohnformen, Wohnraumanpassung
·
Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe: Altenclubs,
Begegnungsstätten, Aktivierung und Betätigung, Bildung, Erholung, politische
Partizipation
·
ambulante Haushalts-, Unterstützungs- und Pflegedienste
·
teilstationäre und stationäre
Einrichtungen und Dienste der Altenhilfe
·
organisatorische Verankerung der
Altenhilfe und gesamtstädtische Abstimmungs- und Koordinationsstrukturen
·
Erfassung jeweils aller planungsrelevanten
Merkmale zum Infrastrukturangebot, zu Leistungen und Diensten sowie zur
Personal- und Organisationsstruktur; Analyse der Angebotsstruktur und
Identifizierung von Versorgungslücken.
5. Empfehlungen
zur Weiterentwicklung der Angebotsstruktur in den Funktionsbereichen sowie zur
Organisationsstruktur der Altenhilfe, gesamtstädtische und stadtteilbezogene
Arbeitsansätze und Reorganisationserfordernisse, Sofortprogramm
Seit der Einführung der Pflegeversicherung zum
1.1.1995 wird die Planung und Errichtung von Altenhilfeeinrichtungen, z.B. die
Errichtung von Altenheimen, dem freien Markt überlassen. Hier sind direktive
Einflussnahmen durch Kommunen nicht möglich. Wie jüngste Erfahrungen in Rheine
zeigen, führt diese Handhabung teilweise zu „Überproduktionen“ von Heimplätzen.
Um solchen Fehlentwicklungen entgegentreten zu können, ist eine qualifizierte
Analyse der zukünftigen Bedarfe vor Ortdringend erforderlich.