Betreff
Teilnahme am Pilotprojekt Ehrenamtskarte NRW
Vorlage
241/08
Aktenzeichen
Stabsstelle BE
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationen zur Einführung einer Ehrenamtskarte zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Am 8. Januar 2008 hat das Kabinett des Landes NRW die Einführung einer landesweit gültigen Ehrenamtskarte nach dem Vorbild der E-Card in Hessen (siehe auch www.e-card-hessen.de) als einen Beitrag zur öffentlichen Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements beschlossen.

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (kurz MGFFI), Referat Bürgerschaftliches Engagement, hat die Federführung für das Projekt. Im Juni 2007 wurden 15 Kommunen in NRW, die als vorbildhaft in der Förderung und Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements gelten, angefragt, an der Pilotphase zur Einführung einer Ehrenamtskarte teilzunehmen.

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen des Landes Hessen sowie der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Kommunen bei der Einführung der Karte hat die Stadt Rheine neben den Städten Mönchengladbach, Ratingen, Aachen, Mülheim, Neuss, Arnsberg, Siegen-Wittgenstein, Gronau und dem Rhein-Sieg-Kreis ihre Bereitschaft bekundet, sich als Pilotkommune an diesem Projekt zu beteiligen.

 

Eine erste öffentliche Ankündigung für das Projekt erfolgte im Rahmen der Talkrunde in der Triebwagenhalle („Veranstaltungsreihe Rheine ohne Altersbeschränkung“) unter dem Motto „Ehrenamt braucht Anerkennung – für jedes Alter?!“ im September 2007 durch die zuständige Ministeriumsvertreterin Frau Ulrike Sommer.

 

Informationen zur Ehrenamtskarte im Überblick

-        landesweit gültige, persönliche, nicht übertragbare Anerkennungskarte

-        Vergabe an Menschen, die sich überdurchschnittlich engagieren

-        Prüfung und Ausgabe durch die Stabsstelle Bürgerengagement

-        erstmalige Vergabe von ca. 150 – 200 Karten nach den Sommerferien 2008 (Gültigkeitsdauer 2 Jahre); keine Kontingentierung der Anzahl der Karten innerhalb der Pilotphase

-        die Stadt Rheine wirbt Vergünstigungen u. a. aus folgenden Bereichen ein: öffentliche Einrichtungen, Bildung, Einzelhandel, Dienstleistungen, Freizeit, Kultur, Sport und Wellness, Tourismus, Mobilität

-        die Karten haben ein landesweit einheitliches Layout, individuell ergänzt um das Logo der Stadt Rheine sowie den Namen des Inhabers

 

Unterstützungsleistung durch das Land NRW

-        gemeinsames Logo und Layout der Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit

-        fachliche Beratung und Unterstützung der Kommunen und Kreise durch Workshops

-        kostenlose Bereitstellung der Ehrenamtskarten in der benötigen Anzahl

-        Anschubfinanzierung in Höhe von 3.000,00 € je Pilotkommune

-        Einwerbung von überregionalen, landesweiten Vergünstigungen sowie Durchführung von Sonderaktionen für Ehrenamtskarteninhaber

-        Betrieb einer Website zur Ehrenamtskarte (www.ehrensache-nrw.de)

 

Vergabekriterien für die Ehrenamtskarte

-        ein überdurchschnittliches Engagement von mindestens 5 Stunden pro Woche

-        die Begünstigten müssen seit mindestens 2 Jahren in der jeweiligen Organisation ehrenamtlich tätig sein

-        regelmäßige, pauschale Aufwandsentschädigung gilt als Ausschlusskriterium

      (gilt nicht bei Kosten- oder Auslagenersatz)

-        Wohnsitz in Rheine oder ehrenamtlich tätig für eine gemeinwohlorientierte Einrichtung in Rheine

-        Antragsstellung durch ehrenamtliche Person selber oder auf Vorschlag der entsprechenden Organisation

(vorherige Einwilligung der ehrenamtlich tätigen Person)

-        ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt

(Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden)

-        Inhaber(innen) der Juleica, die die Voraussetzungen erfüllen, können die Ehrenamtskarte ebenfalls beantragen

-        die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte ist auf 2 Jahre beschränkt, danach muss die Karte neu beantragt werden

 

Vorteile für die Partner der Ehrenamtskarte:

-        die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation

-        die Beteiligung ist über die angebotene Vergünstigung hinaus mit keinen weiteren Kosten verbunden

(Gewährung der Vergünstigung an alle Ehrenamtskarteninhabern des Landes NRW)

-        der Ausstieg ist jederzeit möglich

-        Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb von Rheine

       (Die Ehrenamtskarte ist landesweit gültig, so dass auswärtige Ehrenamtskartenbesitzer sich über Anbieter in Rheine informieren und deren Angebote gezielt und damit zusätzlich nutzen können.)

-        Aufnahme in ein Partnerverzeichnis

       (Das Partnerverzeichnis wird zusammen mit der Ehrenamtskarte ausgegeben. Alle Anbieter von Vergünstigen erscheinen zudem auf den entsprechenden Internetseiten des  Landes NRW und der Stadt Rheine.)

-        Bewerbung von Sonderaktionen in Verbindung mit der Ehrenamtskarte.

Derzeit haben über 40 öffentliche und private Partner ihre Zusage zur Ermöglichung einer Vergünstigung zu geben.

 

 

Weiteres Vorgehen bis zur ersten Kartenausgabe

-        Informationsveranstaltung zur Ehrenamtskarte für Vereine, Vertreter gemeinnütziger Organisationen und Einrichtungen sowie für interessierte Bürgerinnen und Bürger

-        Starttermin für die Beantragung der Ehrenamtskarte in Abstimmung mit dem Land NRW im August/September 2008

-        Ausgabe der ersten Ehrenamtskarten im Rahmen einer Festveranstaltung im September/Oktober 2008

 

Kosten und Aufwendungen

Aufgrund der Anschubfinanzierung des Landes NRW sind mit der Beteilung an der Pilotphase zur Einführung der Ehrenamtskarte voraussichtlich keinen weiteren Kosten verbunden.

Mit erheblichen Einnahmeausfällen der am Projekt beteiligten städtischen Einrichtungen ist nicht zu rechnen. Es kann im Übrigen davon ausgegangen werden, dass berechtigte Personen die Einrichtungen mit (voll zahlenden) Angehörigen nutzen und dadurch ein zusätzlicher Werbeeffekt entsteht.

Bei Fortführung des Projektes auch nach der Pilotphase, wovon nach den positiven Erfahrungen in Hessen ausgegangen werden kann, sind mit anteiligen Kosten für den Druck der Karten zu rechnen. Diese Kosten stehen im Budget der Stabsstelle Bürgerengagement voraussichtlich zur Verfügung.

Der Personalaufwand für die Entgegennahme und Prüfung der Anträge sowie die Ausgabe der Ehrenamtskarten ist durch die Mitarbeiter der Stabsstelle Bürgerengagement abgedeckt.

 

Kartenlayout

 


Anlagen:

 

keine