Betreff
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 09. Mai 2008
Vorlage
272/08
Aktenzeichen
II - 2/51 - P
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Investitionskostenförderung zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Kenntnis.


Begründung:

 

Der Ausbau der Infrastruktur für Kleinkindbetreuung ist eine dringende öffentliche Aufgabe. Das derzeitige Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren ist im Vergleich zum Bedarf unzureichend. Die gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 werden im Achten Buch Sozialgesetzbuch geregelt werden. Um den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur nachzuholen, ist eine gemeinsame, auch finanzielle, Anstrengung aller staatlichen Ebenen notwendig. Der Bund stellt daher zum Ausbau der Kleinkindbetreuung kurzfristig 2,15 Mrd. Euro bereit.

 

Aus dem Sondervermögen sind die vereinbarten Finanzhilfen für Investitionen zum Ausbau der Infrastruktur für Kinderbetreuung zu gewähren.

 

Durch Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie , Frauen und Integration des Landes NRW vom 09. Mai 2008 wurden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen  in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren verabschiedet. Die Richtlinien sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach den Richtlinien werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege gefördert, die im Zeitraum zwischen dem 18.10.2007 und dem 31.12.2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.

 

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der anerkennungsfähigen kosten. Die Finanzierung der restlichen 10 % ist vor Ort zu regeln. Eine mögliche Inanspruchnahme der bei den Trägern vorhandenen Rücklagen wird aktuell in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt geprüft.

 

Alle Träger der Kindertageseinrichtungen in Rheine wurden mit Schreiben vom 28. Mai 2008 über die Richtlinie informiert. Auf Grund der Tatsache, dass das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren stark auszubauen ist, ist von einer verstärkten Inanspruchnahme auszugehen.

 

Förderanträge für Maßnahmen, die in 2008 und 2009 durchgeführt werden sollen, müssen bis zum 29. 08. 2008 beim Landesjugendamt vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist geplant, im August 2008 eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses einzuberufen.