Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Konzept für eine Nutzung der Petrikirche durch das Gymnasium Dionysianum und die Musikschule und den Vorschlägen für eine vertraglich geregelte Nutzung des Inventars zu.
Begründung:
Die städtische Gymnasialkirche St. Peter war über 50 Jahre lang mit Mietvertrag vom 5. Juli 1955 der Kirchengemeinde St. Dionysius überlassen worden, die dort ein Pfarrrektorat einrichtete. Nach dessen Beendigung hat die Kirchengemeinde den Mietvertrag zum 31. Dezember 2007 gekündigt. Bereits vor Inkrafttreten der Kündigung haben Gespräche der Verwaltung mit Herrn Dr. Ludger Kaulig, Dechant der katholischen Kirche in Rheine, über die künftige Nutzung der Petrikirche stattgefunden.
Das Interesse der Verwaltung besteht zunächst darin, eine angemessene Nutzung des Kirchengebäudes zu gewährleisten, um das denkmalgeschützte Gebäude in Betrieb zu halten, die Würde der geweihten Kirche zu schützen und eine dem Ort auf dem Gelände des Gymnasiums angemessene Nutzung zu finden. Bei diesen Überlegungen geht es auch darum, dass die Kirche geweiht bleiben kann und auf diese Weise nicht unter die Versammlungsstättenverordnung fällt.
Das an die Kirchengemeinde gerichtete Angebot eines neuen Nutzungsvertrags über die Petrikirche mit der Stadt Rheine hat das Bischöfliche Generalvikariat Münster allerdings abgelehnt. In seinem Schreiben vom 28. Januar 2008 an den Dechanten in Rheine räumt das Generalvikariat aber ein: „Unberührt hiervon bestehen seitens des Bistums Münster keine Bedenken, wenn zunächst in der St. Petri-Kirche weiterhin Schulgottesdienste abgehalten werden. Zunächst bleibt das weitere Nutzungskonzept der Stadt Rheine für dieses Kirchengebäude abzuwarten, bevor die Frage der Profanierung der Kirche zu klären ist.“
Am 13. März 2008 fand in der Kirche St. Peter ein
Ortstermin statt, an dem die Pfarrgemeinde St. Dionysius, die Verwaltung und
das Gymnasium Dionysianum teilgenommen haben. Dabei ging es zum einen um das
Inventar der Kirche, zum anderen um die künftige Nutzung (siehe Protokoll in
Anlage 1
Inventar der
Petrikirche
Weitgehend konnte zwischen den Beteiligten das vorhandene
Inventar dem jeweiligen Eigentümer Kirchengemeinde oder Stadt Rheine zugeordnet
werden. Keine einvernehmliche Zuordnung des Eigentums konnte zwischen den
Beteiligten für den Hochaltar mit seinen geschnitzten Holzfiguren aus dem 15.
Jahrhundert bzw. für die Orgel (Ersatzbeschaffung durch die Kirchengemeinde
1989 mit Zuschuss der Stadt Rheine
Der Hochaltar war ursprünglich in der ehemaligen städtischen
Gymnasialkirche St. Nikolai aufgestellt. Im Jahre 1911 wurde der Hochaltar in
die städtische Gymnasialkirche St. Petri überführt. Aufgrund des Alters der
Holzfiguren ist jedoch davon auszugehen, dass der Hochaltar ursprünglich in
einer älteren Kirche genutzt wurde (möglicherweise St. Dionys
Seitens des Denkmalpflegeamtes,
Herrn Röckener, wurde darauf hingewiesen, dass die Petrikirche als Gesamtheit
unter Denkmalschutz steht und dieses auch das Inventar (Sitzbänke, Hochaltar,
etc.
Bei der Orgelanlage in der Petrikirche handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung der Kirchengemeinde aus dem Jahr 1989, die deutlich größer ausgefallen ist als die Bestandsorgel. Die neue Orgel wurde von der Stadt Rheine bezuschusst. Aufgrund des Pachtvertrages war die Kirchengemeinde zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Unabhängig von der Klärung der Eigentümerfrage zum Hochaltar und zur Orgel, sollte eine Lösung favorisiert werden, die dem Gesamtinteresse beider Institutionen, Kirchengemeinde und Stadt, gerecht wird. Das gemeinsame Ziel ist, den Verbleib des kulturell bedeutenden Inventars der Petrikirche in Rheine und dessen Zugänglichkeit für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Es sollte daher ein Vertrag zwischen der Stadt Rheine und der Kirchengemeinde geschlossen werden, welcher die Leihgabe des im städtischen Eigentum befindlichen Inventars zugunsten der Kirchengemeinde vorsieht. Ebenfalls wird vertraglich vereinbart, dass die Orgel in der Petrikirche verbleibt.
Nutzungskonzept für die Petrikirche
Unter Moderation des
Fachbereiches 1 wurde am 4. Juni 2008 im Stadtarchiv ein Nutzungskonzept für
die Petrikirche unter Beteilung der Kirchengemeinde St. Dionysius, des
Gymnasium Dionysianum und von Verwaltungsvertretern erarbeitet. Schon im Mai
2007 hatte die Schulkonferenz des Gymnasium Dionysianum sich mit der Nutzung
der Petrikirche beschäftigt und beantragt, dem Dionysianum die Nutzungsrechte
für die Petrikirche zu übertragen. Jetzt wurde vom Schulleiter der Entwurf für
ein Nutzungskonzept für St. Peter vorgelegt (siehe Anlage 2
Danach sollen regelmäßig
folgende Veranstaltungen in der Petrikirche stattfinden:
I.
6 – 7
Schulgottesdienste im Schuljahr
II.
Musikalische
Veranstaltungen wie
- Instrumentalpraktischer Unterricht der Jahrgangsstufen 5 und 6
- Zusatzstunden durch die Musikschule
- Chor für Sekundarstufe I und II
- Rockband
III.
Theater
/ Literaturkurse
- Proben der Theater-AG Pustekuchen
- Proben der Literaturkurse
IV.
Physik
- Aufhängung eines Foucaultschen Pendels im Glockenturm, Nutzung einmal im
Schuljahr für die GK Physik in der 11
V.
Gelegentliche
Ausstellungen, Konzerte, Lesenächte
Die regelmäßige
maximale Nutzung pro Woche wird auf 20 Stunden + / - x veranschlagt.
Auf Nachfragen
erklärt Herr Pfarrer Lütkemöller zur Art der geplanten Nutzungen, dass diese
einem Gotteshaus angemessen seien und er bei solcher Nutzung keine Konflikte
mit dem geweihten Zustand der Kirche sehe. Die Arbeitskreismitglieder stimmen
dem vom Gymnasium Dionysianum erarbeiteten Nutzungskonzept für die Petrikirche
zu.
Nutzung des Inventars
Unabhängig von der Klärung
der Eigentümerfrage zum Hochaltar und zur Orgel wird empfohlen, die Orgel in
der Petrikirche zu belassen und den Hochaltar in der Dionysiuskirche
aufzustellen. Pfarrer Lütkemöller verweist diesbezüglich auf einen Beschluss
des Kirchenvorstandes St. Dionys, der sich mit einem Verbleib der Orgel in der
Petrikirche unter dem Vorbehalt einverstanden erklärt habe, dass der Hochaltar
der Petrikirche künftig in der Dionysius-Kirche aufgestellt werde. Dies deckt
sich auch mit den Vorstellungen der Verwaltung vom 2. Juni 2008.
Die
Besprechungsteilnehmer empfehlen, der städtischen Musikschule eine kostenlose
Nutzung der Kirchenorgel in St. Peter anzubieten. Es wird als sehr wichtig angesehen,
dass die Orgel regelmäßig bespielt wird.
Um den Chorraum der
Petrikirche nutzen zu können, soll der im Kirchenbesitz befindliche moderne
Zelebrationsaltar mit Tabernakel und Ambo entfernt und in ein Kirchendepot für
sakrale Gegenstände im Münsterland gebracht werden. Diese Maßnahme soll
möglichst schon in den Sommerferien 2008 erfolgen.
Die Kirchenbänke
sind städtisches Eigentum. Die Stadt Rheine muss später entscheiden, ob die
Bänke in der Kirche verbleiben oder eingelagert und als Ersatz Stühle
angeschafft werden sollen. Nicht mehr genutzte Paramente sollen dem Falkenhof-Museum
für die Textilsammlung angeboten werden.
Die
Lautsprecheranlage der Petrikirche ist kirchliches Eigentum. Die Kirchengemeinde
würde Teile hiervon als mobile Lautsprecheranlage für den Friedhof Königsesch
nutzen. Sie ist aber bereit, die Anlage komplett in der Petrikirche zu
belassen, wenn die Stadt Rheine im Gegenzug für die Kirche eine kleine mobile
Lautsprecheranlage für den Friedhof finanziert. Die Kosten hierfür werden auf
ca. 1.000 € - 1.500 € geschätzt. Die Besprechungsteilnehmer empfehlen eine
derartige Lösung.
Haushaltsmittel
Die städtische
Gebäudewirtschaft wird für den Haushalt 2009 ff zusätzliche Haushaltsmittel für
Bauunterhaltung, Reinigung, Energiekosten, Wartung (u. a. für Orgel und Glocken
Anlagen:
Anlage 1: Protokoll zum Ortstermin in St. Peter am 13. März 2008
Anlage 2: Nutzungskonzept St. Peter, Vorschlag des Gymnasium Dionysianum vom 4. Juni 2008