Betreff
Ausbau der Stichstraße "Sonnenstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124 (27. Änderung), Kennwort "Stadtberg-Fürstenstraße" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
291/08
Aktenzeichen
TBR/Planung - Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die Stichstraße „Sonnenstraße“ befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 (27. Änderung), Kennwort „Stadtberg-Fürstenstraße“.

Der Ausbaubereich beginnt südlich der bereits bestehenden Sonnenstraße.

 

Die Stichstraße ist als reine Wohnstraße einzustufen.

Die Straßenparzelle ist mit einer Breite von 6,50 m und der aufgeweitete Wendebereich im zweiten Kurvenbereich ist mit einer Breite von ca. 16,00m festgesetzt.

 

Im westlichen Bereich ist eine Parkanlage als Grünfläche ausgewiesen, die durch einen Rad-/Gehweg mit dem Stichweg Sonnenstraße verbunden wird.

Auf östlicher Seite ist ebenfalls eine Rad- und Gehwegverbindung festgelegt mit Anschluss an den vorhandenen Radweg seitlich der Windmühlenstraße.

Die Parzellen der beiden Rad-/Gehwege sind mit einer Breite von 3,00 m ausgewiesen.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen überwiegend bebaut, so dass die Stichstraße nun einem endgültigen Ausbau zugeführt werden kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Stichstraße „Sonnenstraße“ ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und

Ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erfolgen.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

a) Stichstraße Sonnenstraße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

        Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,50m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

 

        Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten  bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00m.

        Die  Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,50m bis 6,50m. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

 

Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausge-

        führt.

 

        Im aufgeweiteten Wendebereich sieht die Planung einen farblich abgesetzten Kreis vor,  der höhengleich angelegt und zentriert im Verkehrsraum angeordnet wird. Weiterhin sind dort zwei Grünbeete und ein Parkplatz geplant.

        Die verbleibende befahrbare Mischfläche wird in einer Breite von ca. 13,50 m ausgeführt und ermöglicht das Wenden für Personenkraftwagen in einem Zuge. Der geringe Wendekreisradius in der aufgeweiteten Parzelle lässt einen einzügigen Wendevorgang für Müllfahrzeuge nicht zu.

 

b) Fuß- und Radwege:

 

Es werden, wie im Bebauungsplan festgelegt, jeweils zwei Geh-/Radwege in wasserdurchlässigem Pflaster erstellt. Die Breite der Fuß- und Radwege beträgt 3,00 m. Der westlich gelegene Radweg verbindet die ausgewiesene Grün-/Parkanlage mit dem Stichweg Sonnenstraße und der östlich gelegene Radweg stellt eine Verbindung zum vorhandenen Radweg an der Windmühlenstraße dar.

 

4.    Entwässerung:

 

        Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über

        30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen

        an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

        Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151-2 mit   

        4,00 m Lichtpunkthöhe einge­plant. Als Bestückung sind 2 x 11

        Watt vorgesehen.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der

        Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern, insbesondere zu den Baumstandorten.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Stichstraße „Sonnenstraße“ handelt es sich um die

erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.

        Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmun- 

        gen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

 

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

      Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens -

       voraussichtlich im Sommer 2009.

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan