Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuß nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen
Offenlage in den Diensträumen der TBR.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Straße An den
Kleingärten (1.BA) befindet sich im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 287, Kennwort: "Am Hilgenfeld-Ost".
Die Straße An den
Kleingärten (1.BA) ist als reine Wohnstraße anzusehen, bei der zehn
Parzellen zur Zeit noch nicht bebaut sind.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die Straße An den
Kleingärten (1.BA) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz
als Anliegerstraße einzustufen.
Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.
3. Notwendige Breiten der
einzelnen Ausbauabschnitte:
An den Kleingärten (1.BA) (Verkehrsberuhigter Bereich):
Es
ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich in einer Breite von
6,00 m, innerhalb der vorgegebenen
Straßenparzelle, vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch
den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00 m. Die
Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.
Die Grünbeete erhalten eine
Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
Um
den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des
Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.
Die Stellplatzflächen werden in
anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
4. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von
Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2 mit
4,00 m Lichtpunkthöhe eingeplant. Als
Bestückung sind 2 x 11 Watt vorgesehen.
5. Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche
erfolgt über eine 30
cm breite Entwässerungsrinne mit
Abläufen und Anschluss an die Kana-
lisation.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens
der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu
den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Finanzierung:
Beim Ausbau der Straße An den Kleingärten (1.BA) handelt es sich
um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage.
Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge
erfolgt nach Bestimmungen
des BauGB (90 % Anliegeranteil).
8. Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau
erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im
Frühsommer 2009.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung