Betreff
Ausbau der Straße "An den Kleingärten", 1. BA im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: "Am Hilgenfeld- Ost" Offenlage
Vorlage
298/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuß nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR.

 

 


Begründung:

 

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

      Die Straße An den Kleingärten  (1.BA) befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 287, Kennwort: "Am Hilgenfeld-Ost".

 

      Die Straße An den Kleingärten (1.BA) ist als reine Wohnstraße anzusehen, bei der zehn Parzellen zur Zeit noch nicht bebaut sind.

 

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

 

      Die Straße An den Kleingärten (1.BA) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

      Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.

 

 

 

3.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

       An den Kleingärten (1.BA) (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

            Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich in einer Breite von

           6,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen.

 

                 Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.

 

           Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

 

          Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

           Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

          

           

4.      Beleuchtung:

 

          Es ist die Aufstellung von Seitenauf­satzleuchten LSS  151-2 mit

      4,00 m Lichtpunkthöhe einge­plant. Als Bestückung sind 2 x 11 Watt vorgesehen.

 

 

5.      Entwässerung:

 

           Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über eine 30

       cm breite Entwässerungsrinne mit Abläufen und Anschluss an die Kana-

       lisation.

 

 

6.      Bürgerbeteiligung:

 

      Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

7.      Finanzierung:

     

      Beim Ausbau der Straße An den Kleingärten (1.BA) handelt es sich     

      um die erstmalige Herstellung einer   Erschließungsanlage.

      Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach Bestimmungen

   des BauGB (90  % Anliegeranteil).

 

8.      Ausbauzeitpunkt:

     

     Der Ausbau erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im

     Frühsommer 2009.

 

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung