Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage
in den Diensträumen der TBR.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Straße Am Hilgenfeld befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld-Ost".
Die Straße Am Hilgenfeld ist in diesem Bereich als Wohnstraße mit Sammelfunktion
für die anschließenden Wohngebiete An den Kleingärten und Franz-Weller-Straße
anzusehen, bei der bis auf vier alle bebaubaren Parzellen bereits bebaut sind.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Straße Am Hilgenfeld ist aufgrund
seiner Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
Gegenstand
dieser Offenlage sind nur der östliche Gehweg und der daran angrenzende
Parkstreifen von der Franz-Weller-Straße bis zum Hessenweg.
Der Ausbau der Fahrbahn und des westlichen Gehweges wird durch einen
Investor durchgeführt. Dieser Ausbau soll in der Charakteristik des bereits
ausgebauten Teils der Straße Am
Hilgenfeld von der Bauerschaftstraße bis zur Franz-Weller-Straße
entsprechen.
3.Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
Am
Hilgenfeld (von Franz-Weller-Straße bis Hessenweg):
östl.
Parkstreifen:
Der Parkstreifen
an der Ostseite der Straße Am Hilgenfeld wird in einer Breite
von 2,00 m in
anthrazitfarbenem Betonsteinpflasterhergestellt. Die Parkstände
werden von einem
Rundbord r=5 cm eingefasst.
östl.Gehweg:
Der Gehweg an der
Ostseite der Straße Am Hilgenfeld
wird in einer Breite von
2,00 m in grauen
Betonsteinpflasterplatten d=8 cm, die Bereiche der
Zufahrten in
grauem Betonsteinpflaster d=8 cm, ausgeführt.
4. Beleuchtung:
Die Beleuchtung wird durch den Investor auf der
Westseite der Straße Am Hilgenfeld
realisiert. Die Leuchtenstandorte stehen bereits fest. Es werden Rautenleuchten,
QSS 151/2*50 W mit einer Masthöhe von 6,0 m aufgestellt.
5. Entwässerung:
Die
Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß
an die Kanalisation (wird vom Investor erstellt).
6. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den
Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Finanzierung:
Beim Ausbau der Straße Am
Hilgenfeld von Franz-Weller-Straße bis zum Hes-
senweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsan-
lage.
Die
Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen
des BauGB
(90% Anliegeranteil).
8. Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau
erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im
Frühsommer
2009.
Anlagen:
Lageplanverkleinerungen