Betreff
Ausbau des östlichen Gehweges und daran angrenzenden Parkstreifen der Straße Am Hilgenfeld, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: "Am Hilgenfeld-Ost" Offenlage
Vorlage
299/08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR.

 


Begründung:

 

 

1.      Festsetzung im Bebauungsplan:

 

          Die Straße Am Hilgenfeld  befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld-Ost".

 

          Die Straße Am Hilgenfeld ist in diesem Bereich als Wohnstraße mit Sammelfunktion für die anschließenden Wohngebiete An den Kleingärten und Franz-Weller-Straße anzusehen, bei der bis auf vier alle bebaubaren Parzellen bereits bebaut sind.

 

 

 

2.      Einfügung in das Straßennetz:

 

          Die Straße Am Hilgenfeld ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

          Gegenstand dieser Offenlage sind nur der östliche Gehweg und der daran angrenzende Parkstreifen von der Franz-Weller-Straße bis zum Hessenweg.

         Der Ausbau der Fahrbahn und des westlichen Gehweges wird durch einen Investor durchgeführt. Dieser Ausbau soll in der Charakteristik des bereits ausgebauten Teils der Straße Am Hilgenfeld von der Bauerschaftstraße bis zur Franz-Weller-Straße entsprechen.

 

         

3.Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

          Am Hilgenfeld (von Franz-Weller-Straße bis Hessenweg):

 

         östl. Parkstreifen:

 

    Der Parkstreifen an der Ostseite der Straße Am Hilgenfeld  wird in einer Breite

    von 2,00 m in anthrazitfarbenem Betonsteinpflasterhergestellt. Die Parkstände

    werden von einem Rundbord r=5 cm eingefasst.

 

    östl.Gehweg:

 

    Der Gehweg an der Ostseite der Straße Am Hilgenfeld wird in einer Breite von

    2,00 m in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm, die Bereiche der

    Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm, ausgeführt.

   

 

         

4.      Beleuchtung:

 

          Die  Beleuchtung wird durch den Investor auf der Westseite der Straße Am Hilgenfeld realisiert. Die Leuchtenstandorte stehen bereits fest. Es werden Rautenleuchten, QSS 151/2*50 W mit einer Masthöhe von 6,0 m aufgestellt.

 

 

5.      Entwässerung:

 

          Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluß an die Kanalisation (wird vom Investor erstellt).

 

 

6.      Bürgerbeteiligung:

 

          Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

7.      Finanzierung:

         

         Beim Ausbau der Straße Am Hilgenfeld von Franz-Weller-Straße bis zum Hes-           

        senweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsan-

        lage.

         Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen

         des BauGB (90% Anliegeranteil).

 

 

8.      Ausbauzeitpunkt:

         

          Der Ausbau erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens voraussichtlich im

          Frühsommer 2009.

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen