Betreff
Ausbau des Stichwegs am Karweg im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: "Wadelheim-Ost/Sassestraße - Teil 2" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
304/08
Aktenzeichen
TBR - Str/Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf für den Stichweg am Karweg zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Der Stichweg des Karwegs befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost/Sassestraße – Teil 2“.

 

Der Stichweg des Karwegs ist als Anliegerstraße anzusehen und im Bebauungsplan als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straßenparzelle besitzt eine Breite von 6,00 m bzw. 4,50 m.

 

Die anliegenden Parzellen sind zum Großteil bebaut bzw. die geplante Bebauung befindet sich zurzeit in der Fertigstellung. Der Stichweg des Karwegs soll daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Der Stichweg des Karwegs ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen, um der maßgeblichen Aufenthaltsfunktion des Stichwegs am Karweg Rechnung zu tragen.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Stichweg am Karweg:

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Straßenbreite von 6,00 m bzw. 4,50 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch die einseitige Anordnung von 2,20 m breiten Parkständen. Die Breite der befahrbaren Mischfläche reduziert sich dadurch bereichsweise auf 3,80 m. Weitere vertikale verkehrsberuhigende Elemente sind im Verkehrsraum aufgrund der geringen Länge des Stichwegs von ca. 45 m nicht erforderlich.

 

Die Fahrbahn des Stichwegs am Karweg wird mit Betonsteinpflaster befestigt, welches durch einen farblichen Wechsel zwischen roten und grauen Abschnitten eine zusätzliche optisch bremsende Wirkung erzielt. Die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster gekennzeichnet.

 

Die vorhandene Baustraße des Stichwegs am Karweg besteht aus einer Schottertragschicht, welche im Zuge des Endausbaus in ihrer Höhenlage anzugleichen ist.

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorgesehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Leuchtenstandorten, zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau des Stichwegs am Karweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2009.

 

 

  1. Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im derzeit gültigen Investitionsplan für 2009 enthalten.


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab