Betreff
Neuenkirchener Straße- Anlegung eines Radweges, Reduzierung der Fahrbahnbreite und Einrichtung von Aufstellbereichen Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
305/08
Aktenzeichen
TBR-Str./meyo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR/ Neues Rathaus.


Begründung:

 

1.           Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Neuenkirchener Straße ist im betrachteten Bereich von Berbomstiege bis Sassestraße nicht Bestandteil eines Bebauungsplanes, grenzt aber an drei Bebauungspläne. Am südwestlichen Ende des Planbereiches schließt der Bebauungsplan Nr. 289 „Wadelheim-Ost/ Sassestraße“ an. Angrenzend an die südöstliche Parzellengrenze der Neuenkirchener Straße verläuft der B-Plan Nr. 298 „Wohnpark Dutum“ und das nordwestliche Planungsende (Knotenpunkt mit Berbomstiege und Zeppelinstraße) wird vom Bebauungsplan Nr. 271 „Südliche Berbomstiege“ gefasst.

 

Die Neuenkirchener Straße ist eine Hauptverkehrsstraße.

Im betrachteten Bereich hat die Straßenparzelle Breiten von 17 bis 25 m.

 

Die Veränderungen im Straßenraum, die durch den vorgesehenen Ausbau erfolgen sind erforderlich aufgrund längst stattgefundener Veränderungen. Die Neuenkirchener Straße war vor langer Zeit Bundesstraße (B 70). Diese Funktion wird aber inzwischen von der B 70 n übernommen, so dass die vorhandene Breite den heutigen Bedarf weit übersteigt. Außerdem ist vor einigen Jahren der Knotenpunkt mit Sasse- und Felsenstraße zum Kreisverkehrsplatz umgestaltet worden, so dass der Platzbedarf im Vorlauf des Knotenpunktes verringert wurde. Durch die Ansiedlungen in den Wohngebieten der umgebenden B-Pläne ist zudem die Notwendigkeit entstanden, diese Gebiete auch radverkehrlich besser an die Innenstadt Rheines anzubinden.

 

 

2.           Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Neuenkirchener Straße ist im betrachteten Bereich von Berbomstiege bis Sassestraße als regionale angebaute Hauptverkehrsstraße (HS III) anzusehen. Sie erfüllt vorwiegend eine Verbindungsfunktion, hat aber auch eine gewisse Sammel- und –wenn auch kaum-  Erschließungsfunktion.

 

Da die Verbindungsfunktion wichtigste Aufgabe der Neuenkirchener Straße ist, wird im Planungsbereich auf die Anlegung von Parkflächen im Straßenseitenraum verzichtet. Es ist lediglich eine Reduzierung der Fahrbahnbreite, die Anlegung eines Radweges an der nördlichen Fahrbahnseite und die Einrichtung von Abbiegeraufstellbereichen, die aufgrund der Fahrbahnbreitenreduzierung notwendig werden, vorgesehen.

 

 

3.           Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Fahrbahn:

In Planung ist die Reduzierung der zurzeit ca. 8,25 m breiten Fahrbahn auf ein Maß von 6,50 m. Diese Breite ermöglicht die Begegnung zweier Lkw oder Busse. Die Verschmälerung der Fahrbahn erfolgt an der Nordseite, auch um dort  Platz für einen separaten Radweg zu schaffen.

In den Bereichen der Einmündungen der Wessel-, Kollwitz- und Litestraße ist vorgesehen, Aufstellbereiche für Linksabbieger einzurichten. Hier soll die Fahrbahnbreite nach Süden hin um 2,25 m erhöht werden, damit eine ausreichende Breite (5,50 m) zur Verfügung steht.

 

Radweg:

Der neu zu bauende Radweg an der Nordseite der Neuenkirchener Straße wird –wie bereits der vorhandene an der Südseite- in einer Breite von 2,50 m in Asphaltbauweise hergestellt werden.

Der durch die Anlegung der Aufstellbereiche verdrängte südliche Radweg wird ebenfalls in 2,50 m Breite wiederhergestellt.

 

Trennstreifen:

Der Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg soll eine Breite von 1,75 m erhalten. Im Bereich vor dem Knotenpunkt mit der Berbomstiege reduziert sich seine Breite aufgrund von Platzproblemen auf einer Länge von etwa 100 m bis auf minimal 75 cm.

 

 

4.           Beleuchtung:

 

Die Beleuchtung ist im gesamten Bereich vorhanden. Es sind allerdings aufgrund der Veränderungen im Fahrbahnverlauf (Breitenreduzierung und Anbau von Aufstellbereichen) Standortanpassungen erforderlich.

 

 

5.           Entwässerung:

 

Die Entwässerung von Fahrbahnnordseite und neuem Radweg erfolgt über eine Entwässerungsrinne mit Abläufen und deren Anschluss an die Kanalisation. Der hierfür erforderliche Regenwasserkanal ist im Vorlauf zu dieser Straßenbaumaßnahme im Jahr 2009 zur Herstellung seitens der Technischen Betriebe vorgesehen.

Für die Fahrbahnsüdseite und den vorhandenen Radweg bleibt die heute bestehende Entwässerungssituation unverändert.

 

 

6.           Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

7.           Finanzierung:

 

Vor der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnpark Dutum“ wurde eine Kalkulation der Entwicklungskosten für das gesamte Baugebiet aufgestellt. Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen haben sich dann alle Eigentümer von Grundstücken in diesem Gebiet verpflichtet, die Kosten für die Entwicklung des Baugebietes zu übernehmen.

Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören auch Arbeiten an der Neuenkirchener Straße.

Die auf den Wohnpark Dutum, Teil 1, entfallenden Anteile wurden bereits vereinnahmt.

 

 

8.           Ausbauzeitpunkt:

 

Die Durchführung der Maßnahme soll im Frühsommer 2009 –nach Abschluss des Planverfahrens- beginnen.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen