Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.18, Kennwort: "Memeler Straße - Teil B", der Stadt Rheine I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB II. Beschluss Abwägung des StewA III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
310/08
Aktenzeichen
PG 5.1 - go
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Gemäß eines Grundsatzbeschlusses des Jugendhilfeausschusses der Stadt Rheine soll der im Änderungsbereich dargestellte Spielplatz zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben werden. Die Überplanung des Spielplatzes ist Anlaß für den angrenzenden Bereich eine Nachverdichtung zu ermöglichen und städtebaulich nicht mehr erforderliche Festsetzungen aufzugeben.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 17.03.2008 bis einschließlich 17.04.2008 stattgefunden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Sie ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

 

2.1    Technische Betriebe Rheine, AÖR –Straßen-;

          Stellungnahme vom 1. April 2008

 

Inhalt:

 

Gegen die Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18, Kennwort: „Memeler Straße – Teil B“, der Stadt Rheine bestehen Bedenken.

 

Bei der Änderung des Bebauungsplanes sind die bisherigen östlichen Eckabrundungen im Bereich der Flensburger Straße entfallen. Aus verkehrlicher Sicht sollten diese Eckabrundungen beibehalten bleiben, um die erforderlichen Sichtdreiecke freizuhalten.

 

Auch für das städtische Müllfahrzeug werden diese Eckabrundungen benötigt, um die Befahrbarkeit sicherzustellen.

 

Die Baugrenzen sind an diesen Stellen dem bisherigen Radius für die Eckabrundung anzupassen und entsprechend zurückzunehmen.

 

Weitere Änderungen werden nicht vorgetragen.

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der beschriebenen Anregung wird gefolgt, indem im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf die östlichen Eckabrundungen zur Freihaltung der Sichtdreiecke an der Flensburger Straße aufgenommen wurden.

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

 

 

IV.     Satzungs (Feststellungs-) beschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18, Kennwort: "Memeler Straße – teil B", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.