Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Wieckstraße und der Teilabschnitt Nadigstraße befinden sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort „Wohnpark Dutum-Teil B“. Der Ausbaubereich verläuft bogenförmig und beginnt nördlich der bestehenden Nadigstraße. Er reicht bis zur Kreuzung Nadigstraße / Selbert-straße.
Der Straßenzug ist als reine Wohnstraße einzustufen. Die Straßenparzellen sind in einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Im nordöstlichen Abschnitt befindet sich ein kurzer Stichweg. Dieser wird über eine Länge von etwa 25 Metern auf eine Parzellenbreite von 4,75 m verjüngt.
Oberhalb der Wieckstraße ist eine Grünfläche als Parkanlage ausgewiesen, die durch einen Rad-/Gehweg mit der Wieckstraße verbunden wird. Die Parzelle des Rad-/Gehweges ist mit einer Breite von 3,00 m ausgewiesen.
Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen überwiegend bebaut, so dass die Straße nun einem endgültigen Ausbau zugeführt werden kann.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die Wieckstraße und das Teilstück Nadigstraße sind aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.
Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip erfolgen.
3. Notwendige Breiten:
a) Wieckstraße / Teilabschnitt
Nadigstraße:
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 6,00 m bzw. 4,75 m innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00 m.
Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00m bis 6,00m. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen. Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
Im Einmündungsbereich des Geh-/Radweges sieht die Planung eine farblich abgesetzte, quadratische Fläche vor, die höhengleich angelegt und zentriert im Verkehrsraum angeordnet wird.
Im Teilabschnitt Nadigstraße ist die Einplanung von Grünbeeten und Parkständen aufgrund der Zufahrtssituation zu den Privatgrundstücken nicht möglich.
b) Fuß- und Radwege:
Es wird, wie im
Bebauungsplan festgelegt, ein Geh-/Radweg in wasserdurchlässigem Pflaster
erstellt. Die Breite des Fuß- und Radweges beträgt 3,00 m. Der Radweg verbindet
die ausgewiesene Grün-/Parkanlage mit der Wieckstraße und Nadigstraße.
4. Entwässerung:
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von Rautenleuchten LSS 151-2 mit 4,00 m Lichtpunkt-höhe eingeplant. Als Bestückung sind 2 x 11 Watt vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern, insbesondere zu den Baumstandorten.
7. Abrechnung der Ausbaukosten:
Bei dem Ausbau der Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (von Haus-Nr. 21 bis 31) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
8. Ausbauzeitpunkt:
Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens -
voraussichtlich im Sommer 2009.
Anlagen:
1. Lageplan