Betreff
Erneuerung des Ausbaus der Breiten Straße zwischen der Zeppelinstraße und der Straße Am Waldhof Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
314/08
Aktenzeichen
TBR - Str/Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Breiten Straße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

 

  1. Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Die Breite Straße verläuft in Ost-West-Richtung zwischen der Lindenstraße und der Felsenstraße durch den Stadtteil Dorenkamp. Sie erfüllt überwiegend die Funktion einer Sammelstraße für die angrenzenden Wohnquartiere, dient jedoch teilweise auch dem Durchgangsverkehr aus Richtung Südwesten mit Fahrtziel Innenstadt.

 

In der westlichen Verlängerung der Breiten Straße befindet sich die Schwimmhalle; die Kardinal-von-Galen Schule liegt ca. 150 m südlich der Breiten Straße an der Ludwig-Dürr-Straße, die jedoch nach Osten nicht auf direktem Wege in Richtung Innenstadt führt.

 

Die Breite Straße wird, auch aufgrund vorgenannter Gründe, bereichsweise durch den innerstädtischen Linienverkehr befahren; unter anderem auch in dem hier betrachteten Abschnitt zwischen den Knotenpunkten mit der Zeppelinstraße/Eckernerstraße und der Straße Am Waldhof.

 

 

  1. Bestandssituation:

 

An der Breiten Straße sind in dem überplanten Bauabschnitt umfangreiche Schäden an der Fahrbahn und an den Gehwegen entstanden. Die vorgefundenen Schäden umfassen im Wesentlichen:

 

  • Rissbildung und Spurrinnen in der Fahrbahn
  • Verwerfungen in den Gehwegen und den Einfassungen der Grünanlagen
  • Versätze in den Entwässerungsrinnen und an Abläufen

 

Die asphaltgebundene Fahrbahn weist an den Bushaltestellen „Am Waldhof“ starke Spurrinnen auf, so dass die Buskapsteine der Haltestellen nicht mehr ordnungsgemäß von den Bussen angefahren werden können. Auch in dem restlichen Ausbaubereich bis zur Einmündung der Straße Am Waldhof ist die Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand mit Absenkungen und Rissbildungen, die einen erhöhten Unterhaltungsaufwand nach sich ziehen.

 

Die Fahrbahnschäden resultieren aus dem für die vorhandene Verkehrsbelastung nicht ausreichend tragfähigen Oberbau, der sich nach den Ergebnissen eines Bodengutachtens aus einem nur 6-10 cm starken Asphaltaufbau und wenig tragfähigen ungebundenen Tragschichten mit Bauschuttanteilen zusammensetzt. Der Unterbau ist aufgrund toniger und schluffiger Bestandteile zudem nicht ausreichend frostsicher.

 

Durch oberflächennahe Wurzelbildung der Straßenbäume in den nördlichen Grünanlagen sind in den Gehwegen teilweise starke Verwerfungen in der plattierten Oberflächenbefestigung entstanden, so dass die Verkehrssicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Die zu geringe Breite der Grünanlagen von nur 1,50 m hat diesen Prozess in der Vergangenheit beschleunigt.

 

Der südliche Gehweg besteht im Abschnitt zwischen der Bebauung Nr. 111 und 119 nur aus einer wassergebundenen Decke und bietet daher bei feuchter Witterung nur wenig Komfort für den fußläufigen Verkehr. Besonders in diesem Bereich kommt es jedoch aufgrund des anliegenden Lebensmittelmarkts zu einem erhöhten Aufkommen an Fußgängern, so dass hier Bedarf nach einer Oberflächenbefestigung entsprechend dem Ausbaustandard der Stadt Rheine besteht.

 

Des Weiteren ragen vereinzelt Baumkronen in das Lichtraumprofil des Kfz-Verkehrs hinein und behindern die Busse beim Anfahren der Haltestelle am nördlichen Fahrbahnrand. Nach Einschätzung der Technischen Betriebe Rheine AöR, Abteilung Grün, haben die Straßenbäume in den nördlichen Grünanlagen ihr Endwachstum und ihr voraussichtlich maximales Lebensalter in naher Zukunft erreicht. Bei einem anstehenden Straßenausbau seien die vorhandenen Bäume daher zu entfernen und durch Neuanpflanzungen zu ersetzen, zumal die oberflächennahen Starkwurzeln aufgrund der Baumaßnahme nicht zu erhalten seien.

 

Für die Beseitigung der Schäden und Nutzungseinschränkungen ist demnach eine Erneuerung des Ausbaus der Breiten Straße über die gesamte Breite des Verkehrsraums und im Vollausbau erforderlich. Die Baumaßnahme ist entsprechend im Investitionsprogramm 2009 angesetzt.

 

 

  1. Planung

 

Der Querschnitt der Breiten Straße wird in der Planung neu aufgeteilt. Die einzelnen Querschnittselemente erhalten von Nord nach Süd folgende Breiten:

 

          1,75 m                  Gehweg

          2,00 m                  Grünanlagen mit Baumstandorten

          6,00 m                  Fahrbahn

          2,00 – 3,00 m       Gehweg

 

Die Grünanlagen werden um 0,50 m im Vergleich zur Bestandssituation verbreitert, damit die erforderliche Breite für die Bepflanzung mit neuen Bäumen erreicht werden kann. Somit ist zukünftig ein ausreichender Schutz vor Wurzelschäden an Bordsteinen und der Gehwegbefestigung gegeben. Des Weiteren werden für die Neuanpflanzung teifwurzelnde Bäume gewählt.

 

Durch die Verbreiterung der Grünanlagen wird die Fahrbahn um 0,50 m in südliche Richtung verschoben. Deren Breite von 6,00 m gewährleistet den Begegnungsfall Bus/Lkw. Der Begegnungsfall Bus/Bus muss nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, da dieser nach Auskunft der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH auch zukünftig nicht stattfinden wird. Die Fahrbahn erhält im Hinblick auf die Belastung durch den Linienverkehr und den Durchgangsschwerverkehr einen Oberbau gemäß Bauklasse 3 nach den RStO 01.

 

Der nördliche Gehweg wird wie im Bestand in einer Breite von 1,75 m hergestellt und ist damit anhand des vorhandenen Fußgängeraufkommens ausreichend dimensioniert. Die Breite des südlichen Gehwegs variiert zwischen 2,00 m und 3,00 m, da die öffentliche Grenze im Bauabschnitt mehrmals verspringt. Die Oberflächen beider Gehwege werden mit Gehwegplatten und in Überfahrten mit Betonsteinpflaster befestigt.

 

Das Buskap an der nördlichen Fahrbahnseite wird um 3 m auf 15 m verlängert; die Oberflächen der Warteflächen beider Haltestellen werden behindertengerecht hergestellt.

 

Insgesamt erfolgt die Erneuerung aller Querschnittsteile im Vollausbau, um ausreichend tragfähige und frostsichere Oberbaustärken zu gewährleisten.

 

Die Entwässerung der Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen hin zu Straßenabläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sind veraltet und entsprechen hinsichtlich ihrer Abstände und der technischen Merkmale nicht den geltenden Richtlinien. Es ist daher der Ersatz durch Seitenaufsatzleuchten QSS 151/2 x 50 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m vorgesehen.

 

 

Angrenzende Baumaßnahmen:

 

Eine mögliche Erweiterung des anliegenden Lebensmittelmarkts ist in jüngster Vergangenheit durch dessen Betreiber in die Diskussion geraten. Diese konnte bei der Straßenplanung noch nicht berücksichtigt werden, da der Verwaltung noch kein entsprechender Bauantrag oder Planungskonzepte vorliegen. Eventuell erforderliche Zufahrtsverbreiterungen oder deren Verlegung sind jedoch mit geringem baulichem Aufwand (Bordsteinabsenkung und Austausch der Gehwegbefestigung) seitens des Betreibers auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

 

Bezug auf weitere Bauabschnitte in der Breiten Straße:

 

Die Festlegung der Querschnittsbreiten berücksichtigt bereits eine spätere Erneuerung des Straßenausbaus in den Abschnitten bis zur Felsenstraße, welche im Investitionsprogramm ursprünglich auch schon eingeplant war. Da in diesem Bereich eine durchgängige Verkehrsraumbreite von 13,50 m vorhanden ist, kann dort ein symmetrischer Querschnitt mit beidseitig 1,75 m breiten Gehwegen und 2,00 m breiten Grünanlagen sowie einer 6,00 m breiten Fahrbahn hergestellt werden. Die Fahrbahnachse des jetzt vorliegenden Bauabschnitts muss dann nicht im Anschlussbereich späterer Baumaßnahmen verschwenkt werden.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

  1. Abrechnung der Baukosten

 

Bei der Erneuerung der Breiten Straße handelt es sich um eine nochmalige Herstellung im Sinne der Rechtssprechung zu § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG NW). Nach § 3 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen ist die Breite Straße als Haupterschließungsstraße einzustufen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt für die einzelnen Teileinrichtungen

 

Fahrbahn                                   50 %

Gehwege                                   70 %

Beleuchtung                               50 %

Oberflächenentwässerung           50 %

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2009.

 

 

  1. Finanzierung der Baumaßnahme

 

Dieses Projekt ist im derzeit gültigen Investitionsplan für 2009 enthalten.


Anlagen:

 

1)   Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab