Betreff
Bebauungsplan Nr. 77, Kennwort: "Hassenbrockweg", der Stadt Rheine I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
316/08
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Der derzeitige Anstoß für die städtebauliche Planung im Bereich westlich der Don-Bosco-Straße in Mesum ist die Entscheidung, den Neubau der Feuerwehr Mesum am jetzigen Standort zu realisieren. Des Weiteren liegt der Verwaltung seit Dezember 2004 der Wunsch des Eigentümers Don-Bosco-Str. 29 vor, der die rückwärtige Bebauung seines insgesamt 1500 m² großen Grundstückes wünscht.

 

Ebenfalls liegt ein Antrag der evangelischen Kirchengemeinde vor, der eine Neuordnung im Bereich der Samariterkirche an der Don-Bosco-Straße beinhaltet (Antrag vom 14. Mai 2007).

 

Zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, sind bereits mehrere Aufstellungsbeschlüsse gefasst worden; zuletzt im Rat am 4. Februar 2003. Ein Ratsbeschluss war seinerzeit notwendig, um über eine Veränderungssperre einen Lidl-Markt im Bereich des ehemaligen Teppichmarktes zu verhindern. Dieser damalige Aufstellungsbeschluss muss aufgehoben werden; dies erfolgt gleichzeitig mit dem Satzungsbeschluss für diesen neu aufzustellenden Bebauungsplan.

 

Der nunmehr aufzustellende Bebauungsplan Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, beinhaltet Flächen westlich der Don-Bosco-Straße zwischen dem Haus Don-Bosco-Str. 29 und der Alten Bahnhofstraße.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 2).

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlage 1).

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.     Aufstellungsbeschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch die nördliche Flurstücksgrenze 350 von der Don-Bosco-Straße bis zur Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328)

im Osten:            durch die Westseite der geplant ausgebauten Don-Bosco-Straße von der Flurstücksparzelle 350 bis zur Alten Bahnhofstraße

im Süden:           durch die Nordseite der Alten Bahnhofstraße von der Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328) bis zur Don-Bosco-Straße

im Westen:         durch die Mitte des ehemaligen Anliegergrabens (Flurstück 328) von der Alten Bahnhofstraße bis zur Nordseite des Flurstückes 350.

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf die Westseite der Don-Bosco-Straße von der Alten Bahnhofstraße bis in Höhe des Gebäudes Don-Bosco-Str. 29.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 8, Gemarkung Rheine-Mesum.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan sowie im Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.

 

II.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 77, Kennwort: „Hassenbrockweg“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Begründung:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Vorentwurf des Bebauungsplanes

Anlage 2:     Begründung zum Bebauungsplan