Betreff
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Hovesaat" I. Beratung der Stellungnahmen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
318/08
Aktenzeichen
5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

Vorbemerkung/Kurzerläuterung:

 

Anlass der Planung: siehe Vorlage Nr. 101/08

 

Die frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 19. Juni bis einschließlich 10. Juli 2008 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum 21. Juli 2008. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, und danach der Offenlegungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1.    Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.    Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur 19. Flächennutzungsplanänderung „Hovesaat“ der Stadt Rheine eingegangen sind.

 

II.   Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Hovesaat“, nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Gegen diese Flächennutzungsplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o. g. Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der Geltungsbereich in einer Größe von ca. 5.600 m² befindet sich südlich des Hängemühlweges zwischen Venhauser Damm und Ems und beinhaltet die vorhandene Anlage „Heimathaus Hovesaat“ sowie geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten.

Betroffen ist der nördliche Bereich des Flurstückes 148, Flur 1, Gemarkung Rheine rechts der Ems.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der Plandarstellung eindeutig dargelegt.


Anlagen:

Anlage 1: Flächennutzungsplan alt

Anlage 2: Flächennutzungsplan neu

Anlage 3: Begründung