Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die für den Bereich links der Ems erforderlichen zusätzlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen innerhalb des Wohnparks Dutum auf der dort ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft für eine zweigruppige Einrichtung auszuschreiben.
alternativ
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die für den Bereich links der Ems erforderlichen zusätzlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen durch eine eingruppige Lösung auf der Hofstelle Lakemeier und einen Anbau für die Unterbringung einer 4. Gruppe im St. Raphael-Kindergarten zu schaffen.
Begründung:
In der Sitzung des JHA am 19. 06. 2008 ist die Verwaltung beauftragt worden, auf der Grundlage der von den unterschiedlichen Trägern geäußerten Absichten eine Kostenschätzung für die unterschiedlichen Standorte zu erstellen. Auf dieser Grundlage soll dann die Entscheidung für die Schaffung der zusätzlichen Plätze im Einzugsbereich des Wohnparks Dutum getroffen werden. Nach der vorgelegten Kindergartenbedarfsplanung müssen zur Bedarfsdeckung zwei zusätzliche Gruppen der Gruppenform I (Gruppenstärke je Gruppe 20 Kinder, davon 4 – 6 Kinder unter 3 Jahren) geschaffen werden. Hierbei ist zu beachten, dass allein eine Gruppe für die Ablösung des Provisoriums im Raphael-Kindergarten benötigt wird.
Bei der Erarbeitung des Beschlussvorschlages sind alle möglichen Alternativen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen entweder innerhalb des Wohnparks oder in den angrenzenden Wohngebieten abzuwägen. Hierbei waren folgende Varianten zu berücksichtigen:
Variante 1: Schaffung einer neuen zweigruppigen Einrichtung innerhalb des Wohnparks auf der dort ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche
Variante 2: Schaffung einer neuen eingruppigen Einrichtung auf der Hofstelle Lakemeier
Variante 3: Erweiterung des Raphael-Kindergartens um 1 oder 2 Gruppen
Variante 4: Erweiterung des Jakobi-Kindergartens um 1 oder 2 Gruppen
Bereits an dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenommenen Berechnungen um Anhaltswerte aus den bekannten Fördersätzen des Landes handelt. Ob diese Werte auch bei der zu beschließenden Variante 1 : 1 zutreffen, muss offen bleiben. Eine andere Art der Vergleichberechnung ist jedoch nicht möglich, da es den beteiligten Trägern der bestehenden Einrichtungen nicht zuzumuten ist, Planungskosten zu verursachen, ohne dass die Refinanzierung gesichert ist.
Bei den Berechnungen wird eine Unterteilung in Investitionskosten und Betriebskosten vorgenommen. Im Anschluss wird jede Variante für sich einzeln im Detail beschrieben. Es erfolgt dann auch eine Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der im § 80 KJHG geforderten Schaffung von Einrichtungen im sozialen Umfeld.
Erläuterungen zu den einzelnen Varianten:
Alle Träger haben im Vorfeld deutlich signalisiert, dass sie eine mögliche Trägerschaft nur dann übernehmen, wen sichergestellt ist, dass die Maßnahme für sie kostenneutral ist (keine Trägeranteile an den Investitions- und Betriebskosten).
Variante
1: Schaffung einer neuen
zweigruppigen Einrichtung innerhalb des Wohnparks auf der dort ausgewiesenen
Gemeinbedarfsfläche
Bei einer Realisierung der 2-Gruppenanlage auf dem ausgewiesenen Grundstück innerhalb des Wohnparks sollte vor dem Hintergrund, dass es keine Landesmittel für den Investitionsbedarf für die über 3 Jahre alten Kinder gibt, nur ein Investorenmodell umgesetzt werden. Die dann entstehenden Mietkosten für alle neu geschaffenen Plätze werden auch mit Landesmitteln bezuschusst.
Bei den Investitionskosten für die Einrichtungsgegenstände in Höhe von 80.080,00 € können Mittel aus dem Förderprogramm U – 3 in Höhe von 37.800,00 € gegen gerechnet werden, so dass sich die Nettoinvestition auf 42.280,00 € belaufen wird.
Die jährlichen Betriebskosten nach dem
Kinderbildungsgesetz für die zweigruppige Lösung belaufen sich auf 252.782,00
€.
Variante
2: Schaffung einer neuen
eingruppigen Einrichtung auf der Hofstelle Lakemeier
Der Verein Hofzwerge Dutum e.V. will auf der Hofstelle Lakemeier im Rahmen eines Investorenprojektes eine eingruppige Einrichtung der Gruppenform I errichten. Mit Ausnahme der Einrichtungskosten (40.040,00 €) fallen hier keine Investitionskosten an. Nach dem Förderprogramm U – 3 können für maximal 6 Plätze Bundes- und Landesmittel in Höhe von 18.900,00 € fließen. Die einmalige Nettobelastung für die Kommune für die notwenigen Investitionen im Bereich der Einrichtungskosten beläuft sich auf 21.140,00 €.
Die jährlichen Betriebskosten nach dem
Kinderbildungsgesetz für die eingruppige Lösung belaufen sich einschließlich
Miete auf 126.391,00 €.
Die eingruppige Lösung macht es aber erforderlich, eine weitere Gruppe im Einzugsbereich unterzubringen. Hierbei könnte man sowohl an den Raphael-Kinder-garten als auch an den Jakobi-Kindergarten denken.
Variante
3 a: Erweiterung des
Raphael-Kindergartens um 1 Gruppe
Der Träger des Raphael-Kindergartens kann sich sowohl eine Erweiterung um eine als auch um zwei Gruppen vorstellen. Zunächst soll hier nur der Fokus auf die Umwandlung des Provisoriums in eine endgültige Lösung untersucht werden. Da es sich hier um einen Anbau einer Gruppe an die bestehende Einrichtung handelt, kommt hier kein Investorenmodell in Betracht.
Um einen Anbau überhaupt realisieren zu können, müsste eine Teilfläche aus dem benachbarten städtischen Grundstück herausparzelliert und an die Kirchengemeinde verkauft werden. Der Wert der zu veräußernden Fläche (300,00 m²) für eine eingruppige Lösung ist mit 45.000,00 € anzusetzen.
Die notwendigen Investitionen für einen eingruppigen Anbau
einschließlich Einrichtung belaufen sich nach den Festbeträgen des Landes auf
366.480,00 €. Die Fördermittel aus dem Investitionsprogramm U 3 in Höhe von
108.000,00 € reduzieren die Investitionskosten auf 303.480,00 €.
Die jährlichen Betriebskosten nach dem
Kinderbildungsgesetz für die eingruppige Lösung belaufen sich auf 114.934,00 €.
Variante 3
b Zwei Gruppen als Anbau am St.
Raphael-Kindergarten
Wie bereits oben dargestellt, kann sich der Träger des Raphael-Kindergartens auch die Erweiterung um zwei Gruppen auf dann fünf Gruppen vorstellen.
Diese Variante scheidet jedoch schon deshalb aus, weil dafür eine ca. 600,00 m² große Fläche aus dem benachbarten städtischen Grundstück benötigt würde. Unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Abstandsfläche zur dort noch stehenden Unterkunft für Flüchtlinge ist dieses Vorhaben nicht zu realisieren.
Aus diesem Grunde sind hier auch keine weiteren Berechnungen vorgenommen worden.
Variante
4 a: Erweiterung des
Jakobi-Kindergartens um 1 Gruppe
Der Träger des Jakobi-Kindergartens kann sich eine Erweiterung der Einrichtung vorstellen. Er favorisiert aber insbesondere vor dem Hintergrund der Größe der zukünftigen Einrichtung eine Erweiterung um lediglich eine Gruppe. Damit wäre die Einrichtung dann fünfzügig. Da es sich hier um einen Anbau einer Gruppe an die bestehende Einrichtung handelt, kommt hier kein Investorenmodell in Betracht.
Die vorhandene Fläche am Jakobi-Kindergarten befindet sich im Eigentum des Trägers und ist groß genug, um den Erweiterungsbau auf dem vorhandenen Grundstück zu realisieren. Ein zusätzlicher Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Die notwendigen Investitionen für einen eingruppigen Anbau
einschließlich Einrichtung belaufen sich nach den Festbeträgen des Landes auf
366.480,00 €. Die Fördermittel aus dem Investitionsprogramm U 3 in Höhe von
108.000,00 € reduzieren die Investitionskosten auf 258.480,00 €
Die jährlichen Betriebskosten nach dem
Kinderbildungsgesetz für die eingruppige Lösung belaufen sich auf 114.934,00 €.
Variante
4 b: Erweiterung des
Jakobi-Kindergartens um 2 Gruppen
Bei einer Erweiterung der bestehenden Einrichtung um 2 Gruppen würde eine sehr große Einrichtung entstehen, die sowohl der Träger als auch die Verwaltung unter Berücksichtigung des Alters der zu betreuenden Kinder eigentlich nicht gewollt ist. Derart große Einrichtungen sind insbesondere für die U 3 Kinder unüberschaubar.
Vor diesem Hintergrund wurden hierfür keine weiteren Berechnungen erstellt.
Bemerkungen für den Fall, dass eine Lösung außerhalb des
Wohnparks beschlossen wird:
Eine Schaffung der zwei zusätzlichen Gruppen außerhalb des Wohnparks hat folgende Auswirkungen, die zu berücksichtigen sind:
Die Tatsache, dass das im Bebauungsplan ausgewiesene Kindergartengrundstück nicht mehr für diese Zwecke benötigt wird führt dazu, dass nach Auskunft des FB 5 “Planen und Bauen” an die (Alt)Eigentümer auf Grund der Regelungen in den seinerzeit geschlossenen städtebaulichen Verträgen ein Betrag von insgesamt 100.000,00 € zu erstatten ist.
Damit erhöht sich der Aufwand bei Realisierung der Variante 2 in Verbindung mit der Variante 3 oder 4 um 100.000,00 €
Mit einer Entscheidung gegen die Realisierung innerhalb des Wohnparks könnte die dort vorhandene 3.061 m² große Grundstücksfläche anderweitig vermarktet werden. Für die Vermarktung sind aus planerischer Sicht zwei Möglichkeiten gegeben.
Erste Möglichkeit
Das Grundstück könnte mit Ausnahme einer Wegefläche von ca. 106 m² als Wohnbaufläche veräußert werden. Dann wäre ein Verkaufserlös in Höhe von 451.350,00 € zu erzielen.
Zweite Möglichkeit:
Das dann ehemalige Kindergartengrundstück wird nur entlang der Nienbergstraße zur Bebauung freigegeben. Dann wäre ein Erlös aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 319.770,00 € zu erzielen. Gleichzeitig würde diese Alternative dazu führen, dass Teile (970,00 m²) aus den ehemaligen Kindergartengrundstück dem angrenzenden Grünzug zugeschlagen werden.
Das Kindergartengrundstück ist im Rahmen der Eröffnungsbilanz bewertet worden. Die im Falle des Verkaufes der Fläche erzielten Erlöse oberhalb des bilanzierten Betrages für dieses Grundstück könnten als Zuschuss für die geplanten Maßnahmen außerhalb des Wohnparks eingesetzt werden. Die Höhe wird zur Zeit ermittelt.
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2 Gruppen innerhalb
des Wohnparks |
1 Gruppe Hofstelle
Lakemeier |
1 Gruppe Anbau
Raphael-KiGa |
1 Gruppe Anbau Jakobi-Kiga |
Investitionen |
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Grunderwerb |
+ 0,00 € |
+ 0,00 € |
+
45.000,00 € |
+ 0,00 € |
Baukosten
nach Festbeträgen |
+ 0,00 € |
+ 0,00 € |
+
326.440,00 € |
+
326.440,00 € |
Einrichtungskosten
nach Festbeträgen |
+
80.080,00 € |
+
40.040,00 € |
+
40.040,00 € |
+ 40.040,00 € |
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Zuschuss
aus dem U 3 Programm (Ausbauprogramm
U 3 Bund und Land) |
-
37.800,00 € |
-
18.900,00 € |
-
108.000,00 € |
-
108.000,00 € |
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Zwischensumme: |
42.280,00 € |
21.140,00 € |
303.480,00 € |
258.480,00 € |
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Erstattungsanspruch
der Alteigentümer aus
den städtebaulichen Verträgen insgesamt 100.000,00 € |
0,00 € |
+
50.000,00 € |
+
50.000,00 € |
+
50.000,00 € |
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Differenz
= städt. Mittel |
42.280,00 € |
71.140,00 € |
353.480,00 € |
308.480,00 € |
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jährliche
Betriebskosten brutto je Gruppe |
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Kindpauschale
Gruppenform 1 b |
114.934,00 € |
114.934,00 € |
114.934,00 € |
114.934,00 € |
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Miete
|
11.457,00 € |
11.457,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Summe
Betriebskosten pro Gruppe |
126.391,00 € |
126.391,00 € |
114.934,00 € |
114.934,00 € |
Neben den Faktoren wie Investitions- und Betriebskosten sind für den notwendigen Beschluss zur Vergabe der Trägerschaft weitere Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu hat die Verwaltung die nachstehende Analyse erstellt.
Variante
1: Schaffung einer neuen
zweigruppigen Einrichtung innerhalb des Wohnparks auf der dort ausgewiesenen
Gemeinbedarfsfläche
Stärken/Chancen |
Schwächen/Risiken |
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Variante
2: Schaffung einer neuen
eingruppigen Einrichtung auf der Hofstelle Lakemeier
Stärken/Chancen |
Schwächen/Risiken |
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Variante 3: Erweiterung des Raphael-Kindergartens
um eine Gruppe
Stärken/Chancen |
Schwächen/Risiken |
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Variante 4: Erweiterung
des Jakobi-Kindergartens um eine Gruppe
Stärken/Chancen |
Schwächen/Risiken |
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Vorschlag der Verwaltung
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Kindertagesbetreuung im Bereich links der Ems / Dutum wie folgt zu realisieren:
a) Schaffung einer zweigruppigen Einrichtung im Wohnpark,
weil nur dort Erweiterungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2013 für die U-3-Kinder bestehen.
alternativ
b) Schaffung je einer Gruppe auf der Hofstelle Lakemeier in Verbindung mit dem Raphael-Kindergarten.
Die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind je nach Entscheidung zusätzlich im Haushaltsplan 2009 und in der Finanzplanung zu veranschlagen.