Betreff
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes für die SPD-Fraktion
Vorlage
363/08
Art
Beschlussvorlage

Herr Dietmar Ostermann, Violinenweg 3, 48432 Rheine, hat am 21. August 2008 mit Wirkung zum 01. September 2008 den Verzicht auf sein Ratsmandat förmlich erklärt.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird der freigewordene Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für die der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Unbeschadet der Reihenfolge im übrigen tritt an die Stelle die/der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber/in. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Herr Ostermann ist bei der Kommunalwahl am 26. September 2004 als Kandidat der SPD in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. In der Reserveliste der SPD ist für Herrn Ostermann kein Ersatzbewerber benannt.

 

Nächster bisher nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste der SPD ist Herr Heinrich Thüring, Im Uhlenhook 7, 48431 Rheine. Herr Thüring hat am 26. August 2008 die Wahl zum Vertreter im Rat der Stadt Rheine gem. § 36 Abs. 1 KWahlG mit Wirkung vom 1. September 2008 angenommen.

 

Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von der Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."