Betreff
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße" I. Änderungsbeschluss II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
366/08
Aktenzeichen
PG 5.1 - wod
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine sollen in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 308 (vgl. Vorlage 371/08) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aktivierung des Bereiches westlich des Bahnhofes entlang der Lindenstraße geschaffen werden. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung soll das Areal als gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Gleichzeitig wird langfristig die Trasse einer neuen Ost-West-Verbindung zwischen der Breite Straße/Laugestraße und der Christianstraße/Hovestraße gesichert.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Der zu der Begründung gehörende Umweltbericht ist in Teilen unvollständig. Insbesondere die Aussagen zu Lärmimmissionen und – -emissionen liegen zurzeit noch nicht vor, das entsprechende Gutachten wird gegenwärtig erstellt. Die Ergebnisse werden spätestens zur Offenlage der Flächennutzungsplanänderung vorliegen und – sofern erforderlich – in den Planentwurf eingearbeitet.

Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).

 

 

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge/Bahnanlage" in "gewerbliche Baufläche" bzw. in „Fläche für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszuge/örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße“ und in „Gemischte Baufläche/Mischgebiet“ sowie von „Gemischte Baufläche/Mischgebiet“ in „gewerbliche Baufläche“.

 

Der räumliche Bereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die Südseite der Bahnhofstraße,

im Osten:    durch Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,

im Süden:    durch die nördliche Grenze des Flurstücks 315 in Flur 115, Gemarkung Rheine Stadt

im Westen:  durch die Ostseite der Lindenstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien; d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung, durchzuführen ist. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.