Betreff
Jahresabschluss 2007 der Stadtwerke Rheine GmbH 1) Feststellung des Jahresabschlusses 2) Ergebnisverwendung 3) Entlastung des Aufsichtsrates
Vorlage
368/08
Aktenzeichen
K-4.3-löc
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Vertreterin der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Bürgermeisterin Dr. Angelika Kordfelder, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1)  Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Jahresabschluss 2007, abschließend mit einer Bilanzsumme von 41.964 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.

 

Der Konzernabschluss 2007, abschließend mit einer Bilanzsumme von 67.542 T€, wird in der vorgelegten, von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüften Form festgestellt.

 

2)  Ergebnisverwendung

 

Auf Empfehlung des Aufsichtsrates werden der Jahresüberschuss der Stadtwerke Rheine GmbH in Höhe von 174.579,92 € an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet.

 

3)  Entlastung des Aufsichtsrates

 

a)   „Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

b)   Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass der Vertreter der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, Herr Dr. Ralf Schulte-de Groot, folgende Beschlüsse fasst:

 

„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“


Begründung:

 

Der vorgelegte Jahresabschluss 2007 für den Konzern Stadtwerke Rheine schließt mit einem Jahresüberschuss von 174.579,92 € ab.

 

Der vorgelegte Jahresabschluss 2007 für die Stadtwerke Rheine GmbH schließt mit einem Jahresüberschuss von 174.579,92 € ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 174.579,92 € soll an den Gesellschafter Stadt Rheine ausgeschüttet werden.

 

Auf die von der WIBERA AG zusammengestellten Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss sowie zum Lagebericht 2007, die in der Anlage beigefügt sind, wird verwiesen.

 

Der Jahresabschluss 2007 der Stadtwerke Rheine GmbH und der Konzernabschluss 2007 wurde von der Geschäftsführung erstellt und von der WIBERA - Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Bielefeld, geprüft, die den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auch für den Anhang sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erteilt hat. Der Jahresabschluss 2007 ist in der Schlussbesprechung am 26. August 2008 ausführlich erläutert worden.

 

Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.

 

Da der Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrates zur Ergebnisverwendung erst am 26. August 2008 gefasst wurde, konnte zum Zeitpunkt der Aufstellung der Tagesordnung noch nicht ersehen werden, ob der Aufsichtsrat eine Empfehlung aussprechen würde und wie diese aussehen würde.


Anlagen:

 

Testat der WIBERA AG