Betreff
Dutumer Straße von Felsen- bis Zeppelinstraße Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
386/08
Aktenzeichen
TBR-Str./meyo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Dutumer Straße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

1.           Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Dutumer Straße ist im betrachteten Bereich (Gesamtlänge etwa 750 m) –bis auf einen 180 m langen Abschnitt- nicht Bestandteil eines Bebauungsplanes. Der Abschnitt von Zeppelinstraße bis Weidenstraße liegt im Bebauungsplan Nr. 194, Kennwort: „Zeppelinstraße/ Steinfurter Straße“.

 

Hierin ist die Straßenparzelle der Dutumer Straße im Bereich der Kreuzung mit der Zeppelinstraße auf weit über 20 m aufgeweitet. Diese Aufweitung ist aufgrund der Umgestaltung des Knotenpunktes von einer konventionellen Kreuzungssituation zu einem Minikreisverkehr nicht mehr erforderlich.

 

In diesem Bereich ist jetzt durchgehend eine Parzellenbreite von etwa 16 m für die Verkehrsflächen vorgesehen. Auch im weiteren Verlauf steht eine Breite von etwa 14 bis 16 m zur Verfügung.

 

Die anliegenden Parzellen sind weitestgehend bebaut. Die Dutumer Straße soll im betrachteten Bereich daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.           Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Dutumer Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Sammelstraße (nach RASt 06) einzustufen.

 

Der Ausbau ist im Separationsprinzip vorgesehen. Die Gehwege, Parkstreifen und Grünbeete werden durch Rundborde höhenmäßig von der Fahrbahn abgesetzt.

 

 

3.           Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit 6,0 m breiter Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen von in der Regel 2,0 bis 2,50 m Breite vorgesehen.

Zwischen Fahrbahn und Gehweg ist im gesamten Bereich beidseitig die Anlegung von Parkständen bzw. Grünbeeten geplant.

 

Außerdem sind Fahrbahneinengungen durch die Anordnung von Grünbeeten auf 4,0 m Breite vorgesehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen. Die Grünbeete –sowohl im Straßenseitenbereich als auch in den Einengungen- bieten Lebensraum für neue Straßenbäume, die ebenfalls geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben.

 

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt, die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster angelegt und die Gehwege mit Platten befestigt. In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster.

 

 

4.           Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

5.           Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten QSS 151/2 x 50 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m vorgesehen.

 

 

6.           Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

7.           Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Dutumer Straße handelt es sich im betrachteten Bereich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

8.           Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2009.

 

 

9.           Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2009 vorgesehen.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen