Betreff
Ausbau der Stichstraße "Sonnenstraße" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124, Kennwort "Stadtberg-Fürstenstraße" I. Abwägung und Abwäg.beschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
291/08/1
Aktenzeichen
TBR/Planung - Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Sonnenstraße“.

 

 

A. Stichstraße Sonnenstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)          Befahrbarer Bereich:

 

         Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

         halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,5 m

bis 6,5 m breiten Mischfläche (ca. 13,50 m im Wendebereich) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

    

      b)      Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

 

c)      Begrünung:

 

  è Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaum- 

    bepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

und zur Gliederung der Parkplätze mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

è Anlegung von abgerundeten Grünbeeten im Wendebereich ohne Baumbepflanzung mit einer Einfassung aus Rundbordsteinen

 

 

d)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

 

 

e)          Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

B. Fuß- und Radwege

 

 

a)          Bauweise:

 

Ausbau von zwei Fuß- und Radwegen in Pflasterbauweise als Ver­bindung zwischen der Stichstraße „Sonnenstraße“ und der westlich gelegenen Grünanlage und als Verbindung zum östlich gelegenen Radweg an der Windmühlenstraße

 

 

      b)      Straßenbeleuchtung:

 

elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

c)      Entwässerung:

 

Versickerung mittels wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster in den Untergrund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Sonnenstraße“  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124, Kennwort: „Stadtberg-Fürstenstraße“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den    

Ausbau der Stichstraße „Sonnenstraße“              

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom

14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Stichstraße „Sonnenstraße“  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124,

Kennwort: „Stadtberg-Fürstenstraße“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine

über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der

z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Stichstraße Sonnenstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)            niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-

          ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

                   b)       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung sowie Grünbeeten ohne Baumbepflanzung

                             

                   c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus

                               anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.     betriebsfertiger elektrischer Straßenbeleuchtung

 

       3.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

 

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Stichstraße „Sonnenstraße“ hat in der Zeit vom 1. bis 16. September 2008 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine / Planung im Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Eingaben seitens der Anlieger eingegangen. Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

1.                   Eingabe 1.1 (Anlage 1):

              Verschiebung der geplanten Leuchte

             

              1.1 Abwägung:

             

Um leichter in die private Grundstückszufahrt am Ende des Stichweges (Haus Nr. 80) einbiegen zu können, wünscht die Anliegerin eine Verschiebung der geplanten Leuchte vor ihrem Haus zur nördlichen Grundstückgrenze hin (sa. Eingabe 2.4).

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Änderungswunsch. Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu. 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt eine Verschiebung der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 80 zur nördlichen Grundstücksgrenze hin.

 

 

Eingabe 1.2 (Anlage 1):

Wechsel der Fahrbahnfarbe

 

1.2 Abwägung:

             

Seitens einer Anliegerin besteht der Wunsch, den Straßenabschnitt in Höhe des Hauses Nr. 80 in grauem Pflaster, anstelle von rotem Pflaster zu erstellen. Hierdurch soll die optische Wirkung zwischen Fahrbahnfarbe und privaten Pflasterflächen / Wohnhaus erhöht werden (sa. Eingabe 2.5).

 

Der Wechsel von rotem und grauem Betonsteinpflaster dient zur optischen Bremswirkung und erhöht die Aufmerksamkeit. Da es sich um einen Endabschnitt der Straße handelt und dieser nicht sehr lang ist,

kann auf die Bremswirkung verzichtet werden. Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den Änderungswunsch.

Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Fahrbahnfläche im Endabschnitt der Stichstraße „Sonnenstraße“ nicht in rotem, sondern in grauem Pflaster zu erstellen.

 

 

Eingabe 1.3 (Anlage 1):

Zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit am Grundstück 1082

 

1.3 Abwägung:

             

Die Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1082 möchte sich die Option freihalten, an der nördlichen Grundstücksgrenze, angrenzend an das Grundstück Nr. 1081, eine Zufahrt einzuplanen. Es wird eine Verschiebung des gegenüberliegenden Parkplatzes gewünscht, um zukünftig gut einfahren zu können (sa. Eingabe 2.3).

 

Laut Fahrkurve für Pkw wäre ein Einbiegen dort möglich, da die Breite der Fahrbahn 4,50 beträgt. Um das Einfahren jedoch zu erleichtern, müsste der Parkplatz in südliche Richtung verschoben werden. Das benachbarte Grünbeet müsste entfallen.

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Änderungswunsch.

Die Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Grünbeetes gegenüber dem Grundstück Nr. 1082 und die Verschiebung des Parkstandes in südliche Richtung.

 

 

2.                   Eingaben der Fraktion

              im Namen der Anlieger

             

              Eingabe 2.1 (Anlage 2 + Anlage 3.2):

              Verschiebung der geplanten Straßenleuchte

 

              2.1 Abwägung:

             

Anlieger möchten die, vor Haus Nr. 86 geplante Leuchte zur nördlichen Grundstücksgrenze verschieben.

 

Durch eine nördliche Verschiebung der Leuchte wird der Abstand bis zur folgenden Leuchte zu groß. Der Leuchtkegel reicht nicht mehr aus, um die Fahrbahn und auch die Privatzufahrten auszuleuchten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den geplanten Leuchtenstandort beizubehalten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass der Standort der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 86 beibehalten wird.

 

 

Eingabe 2.2 (Anlage 2):

Verschiebung der geplanten Straßenleuchte

 

2.2 Abwägung:

             

Seitens der Anlieger wurde der Wunsch geäußert, die vor Haus Nr. 84 geplante Leuchte an die südliche Grundstücksgrenze zu verschieben.

 

Durch eine Verschiebung der Leuchte, kommt es auf der nördlichen Seite des Hauses zur Schattenwirkung. Der Abstand zur benachbarten Leuchte wird zu groß. Die Fahrbahn wird unzureichend ausgeleuchtet.

Eine Verschiebung der Leuchte (Haus Nr. 84) ist daher nicht vertretbar.

Die Verwaltung schlägt vor, den Standort der Leuchte beizubehalten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass der Standort der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 84 beibehalten wird.

 

 

Eingabe 2.3 (Anlage 2 + Anlage 3.1):

Tausch von Grünbeet und Parkstand

 

2.3 Abwägung:

             

Die Anlieger von Sonnenstraße Nr. 84  und Nr. 86 wünschen einen Tausch von Grünbeet und Parkplatz im Bereich von Flurstück Nr. 1096 und von Nr. 1095. Dadurch soll das Zufahren zu den Privatgrundstücken erleichtert werden.

 

Die Anlieger von Haus Nr. 84 haben auf nördlicher Seite eine zweite Zufahrt. Der Stellplatz dort soll auch für ein Wohnmobil zur Verfügung stehen können.

Um eine Zufahrtsmöglichkeit zum nördlichen Stellplatz von Haus Nr. 86 für ein Wohnmobil zu schaffen, ist es erforderlich den gegenüberliegenden Parkstand oder das Grünbeet wegfallen zu lassen.

Da im Einmündungsbereich einer verkehrberuhigten Straße das Grünbeet ein wichtiges Element zur Geschwindigkeitsreduzierung darstellt und da im ersten Kurvenbereich bereits schon auf ein Grünbeet verzichtet werden muss (1.3), schlägt die Verwaltung vor, den Parkplatz entfallen zu lassen. Das verbleibende Grünbeet muss um ca. 2 Meter nach Norden verschoben werden. Die Länge des Beetes ist um 1 Meter einzukürzen (von 8,0 Meter auf 7,0).

 

Der Wunsch bezüglich Haus Nr. 86 überschneidet sich mit der eingegangenen Anregung seitens der Nachbarn.

Siehe daher Eingabe 1.3.

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen den geänderten Ausbau. Die

Änderungen wurden in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss:

  

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Parkstandes vor Flurstück Nr. 1096, das Verschieben des benachbarten Grünbeetes um ca. 2,0 m in Richtung Norden und eine Einkürzung des Grünbeetes um ca. einen Meter.

Siehe weiterhin Abwägungsbeschluss 1.3.

 

 

Eingabe 2.4 (Anlage 2):

Verschiebung der geplanten Straßenleuchte

 

2.4 Abwägung:

             

Eine Anliegerin wünscht eine Verschiebung der geplanten Leuchte vor dem Haus Nr. 80 zur nördlichen Grundstückgrenze hin.

Der Wunsch überschneidet sich mit der eingegangenen Anregung (Eingabe 1.1.).

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Abwägungsbeschluss 1.1.

 

 

Eingabe 2.5 (Anlage 2):

Wechsel der Pflasterfarbe

 

2.5 Abwägung:

             

Zwei Anlieger haben den Wunsch geäußert, dass der Straßenbereich in Höhe der Häuser Nr. 74 und Nr. 80 in grauem Pflaster erstellt werden soll. Der Wunsch überschneidet sich mit der eingereichten Anregung (Eingabe 1.2).

 

Abwägungsbeschluss:

 

Siehe Abwägungsbeschluss 1.2.

 

 

3.           Eingabe 3.1 siehe Eingabe 2.3

Eingabe 3.2 siehe Eingabe 2.1

 

 

4.           weitere mündliche Anregung seitens der Anlieger

 

              Abwägung:

             

Es wird vorgeschlagen, die Befahrbarkeit der Grundstückszufahrt von Haus Nr. 66B in Richtung Wendebereich zu verbessern. Dazu soll der gegenüberliegende Parkplatz mit Grünbeet um 1 Meter in westliche  Richtung verschoben werden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet mit Parkstand gegenüber von Haus Nr. 66B um ca. 1 Meter nach Westen zu verschieben.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A. Stichstraße „Sonnenstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

              

Die Planung sieht einen Ausbau als Verkehrsberuhigten Bereich vor. Dieser Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert.

Die Mischfläche besteht aus abwechselndem grauen bzw. roten Betonsteinpflaster. Dieses verstärkt den Eindruck einer optischen Bremse.

      Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb

               der Mischfläche erstellt.

 

               Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch

               eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

               Die Befestigung in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuch-

               tungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen

entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Be-reiche im Stadtgebiet.

 

B. Fuß- und Radwege

 

Als Verbindung zwischen der Stichstraße „Sonnenstraße“ und der westlich gelegenen Grünanlage und als Verbindung zum östlich gelegenen Radweg an der Windmühlenstraße werden zwei Fuß- und Radwege in Pflasterbauweise erstellt.

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung wird durch Versickerung mittels wasserdurchlässigen Betonsteinpflasters in den Untergrund erzielt.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Stichstraße „Sonnenstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 


Anlagen:

 

  1. Eingabe (1.1 bis 1.3)
  2. Eingabe (2.1 bis 2.5)
  3. Eingabe (3.1 bis 3.2)
  4. Lageplan