Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1 Der Bauausschuss nimmt das Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Anlegung einer Hochwasserschutzmauer an der Ems im Ratssaal vom 18. Juni 2008 zur Kenntnis.
2 Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung zur Erstellung einer Ausführungsplanung für die Hochwasserschutzmauer auf der Grundlage der unter dem Beschlussvorschlag 3 aufgeführten Variante.
3 Für die Erstellung der Hochwasserschutzmauer empfiehlt der Bauausschuss dem Rat folgende Variante:
3.1 Erster Mauerabschnitt
Von Beginn der Mauer, im Bereich des Hauses Timmermanufer Nr. 146, soll die Hochwasserschutzmauer auf einer Teillänge von 38 m – bis östlich der dritten Baumbucht – als voll bepflanzte Betonmauer ohne mobile Elemente erstellt werden.
3.2 Zweiter
Mauerabschnitt
Vom Ende des ersten Mauerabschnittes bis zur Hohenkampstraße soll die Hochwasserschutzmauer als bepflanzte Mauer mit mobilen Elementen versehen werden. Dabei soll der Betonmauersockel eine Höhe bis zu 70 cm maximal abdecken. Soweit möglich wird allerdings eine Höhe von 50 cm angestrebt.
3.3 Dritter
Mauerabschnitt
Von der Hohenkampstraße bis zum Ende, ca. 80 m östlich der Lohorststraße, soll die Hochwasserschutzmauer als bepflanzte Betonwand ohne mobile Elemente erstellt werden.
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Anlegung einer Hochwasserschutzmauer am
Timmermanufer in Rheine wird in den politischen Gremien der Stadt seit dem
Die erarbeitete Genehmigungsplanung wurde in der
weiteren Folge vom Büro Sönnichsen aus Minden erarbeitet und in der Bauausschusssitzung
am
a) Variante „Kombination Deich und Mauer“
Bruttobaukosten = 908.000,00 €
Der Kostenanteil für die Natursteinverkleidung
der anteiligen Hochwassermauer = 367.000,00 €
b) Variante „vollständige Hochwassermauer
mit Natursteinverkleidung“
Bruttobaukosten = 1.216.500,00 €
Der Kostenanteil für die Naturstein-
verkleidung brutto = 993.500,00 €
c) Variante „mobile Hochwasserschutzmauer“
Bruttobaukosten = 1.518.000,00 €
Als Ergebnis war seinerzeit festzuhalten, dass die kostenmäßige Betrachtung es erfordert, die Variante mit der Kombination Deich und Mauer zu wählen. Der entsprechende Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses lautete folgendermaßen:
„Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Erstellung der Hochwasserschutzanlage am Timmermanufer in Rheine zur Kenntnis und trifft die Entscheidung, die Variante a ‚Kombination eines Deiches mit einer Hochwasserschutzmauer’ erarbeiten zu lassen.“
Im Zuge der weiteren Planbearbeitung bzw. Planerstellung wurde ermittelt, in welchen Abschnitten für die vorgesehene Deichanlage Fremdgrundstücke genutzt werden müssen. Auch wurde mit Nutzern der städtischen Grundstücke im Bereich des Bootshauses gesprochen. Als Erkenntnis aus diesen Gesprächen musste seinerzeit gefolgert werden, dass die geplante Deichanlage aufgegeben werden muss. Die Begründung lag vor allem in der Nutzung des angrenzenden Grundstückes als Hockeyfläche.
Aus diesem Grunde wurde in
einem neuen Beschlussvorschlag für die Bau- und Betriebsausschusssitzung am
„Der Bau- und Betriebsausschuss
nimmt die Ausführungen zur Erstellung der Hochwasserschutzanlage am
Timmermanufer in Rheine zur Kenntnis und ändert die Entscheidung vom
Diesem Beschlussvorschlag folgend
hat die Verwaltung die Genehmigungsplanung durchgeführt und die
wasserrechtliche Plangenehmigung für das Vorhaben beantragt. Mit Datum vom
Die Zuschusshöhe beträgt 70 % der im Zuschussantrag beantragten Baukosten.
Des Weiteren hat die Verwaltung
den Bau- und Betriebsausschuss in der Sitzung am
In der weiteren Folge hat die
CDU-Fraktion mit Datum vom
2. Bürgerinformationsveranstaltung am
Am
Aus einer schriftlichen Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Errichtung der Hochwasserschutzmauer wird – Herr Dr. Queitsch – folgendermaßen zitiert:
„In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Hochwasserschutz in Planung, Anordnung und Durchführung eine hoheitliche Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge ist (vgl. hierzu BGH NJW 1996, S. 3208; Queitsch in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum LWH NRW, Kommentar, Stand: März 2008, § 112 LWG NRW Rz. 13 ff.; Anlage 1)
Es besteht damit die Pflicht zur Durchführung
· erkennbar gebotener,
· durchführbarer und wirtschaftlich zumutbarer Maßnahmen
· bzw. die Pflicht zum Unterlassen dem Hochwasserschutz nicht dienender (verfehlter) Maßnahmen
gegenüber den möglicherweise durch ein Hochwasserereignis Betroffenen.
Zu diesem Kreis der Betroffenen gehören insbesondere Anlieger/Eigentümer von Grundstücken, die nah an einem Fluss gelegen sind, an dem das Hochwasserereignis eintreten kann (vgl. Queitsch in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum LWH NRW, Kommentar, Stand: März 2008, § 112 LWG NRW Rz. 13; Anlage 1).“
Im Anschluss der rechtlichen Darlegungen zum Projekt durch Herrn Dr. Queitsch wurde eine rege Diskussion geführt. Im Wesentlichen ging es den Bürgern weniger darum, die vorgesehene Hochwasserschutzmauer an sich infrage zu stellen als vielmehr darum, eine ästhetisch ansprechende Variante zu erreichen. Über die Informationsveranstaltung wurde ein Protokoll geführt, welches zur detaillierten Kenntnis in der Anlage beiliegt.
3 Eingaben im Nachgang zur
Bürgerversammlung
3.1 Bürgervorschlag
zum Verschieben von einem Mauerteil auf die nordöstliche Seite der Straße
Timmermanufer
Die vorgesehene Hochwassermauer
verläuft gemäß Planung auf ganzer Länge auf der südwestlichen Seite der Straße
Timmermanufer. Im Nachgang der Bürgerinformationsveranstaltung im Ratssaal am
Starten soll diese Variante ca. 35 m vor der Ludgeribrücke vom Bootshaus gesehen. Sie soll dabei an die Anrampung des Brückenwiderlagers anschließen. Hier ist allerdings nicht wie im Bürgervorschlag ein Maueranschluss auf einer Länge von ca. 5 m nötig, sondern von ca. 16 m bis zur nötigen Höhe der vorgesehenen Schutzmauer. Das Brückenwiderlager selbst bildet von hier Hochwasserschutz. Auf der nordwestlichen Seite der Ludgeribrücke wäre bei diesem Vorschlag eine Mauer auf einer Länge von ca. 80 m bis zum Ende des notwendigen Hochwasserschutzes erforderlich.
Folgende Vorteile für diese Variante wurden im Bürgervorschlag benannt:
·
Die Mauer in der bisher geplanten Form ist in
diesem Bereich relativ schlecht zu begrünen oder anderweitig gegen Sprayer zu
schützen, da wenig Platz zur Verfügung steht.
·
Genau in diesem Bereich wäre die
Sichtversperrung durch die Mauer auf die Ems am gravierendsten.
·
Die Kosten für die Mauer sind in diesem Bereich
sicherlich als besonders hoch anzusetzen, da die Mauer im Böschungsbereich
steht und die Ausbuchtungen für die Bäume zusätzlichen Aufwand bedeuten.
·
In der vorgeschlagenen Linienführung brauchte
auf über 50 m keine Mauer errichtet zu werden, da das Brückenfundament und die
davor liegende Treppen-/Parkanlage bereits einen natürlichen Hochwasserschutz
bilden.
·
Lediglich hinter den Garagen muss ein ca. 5 m
langer Anschluss an das Gelände hergestellt werden.
·
Der Hochwasserschutz an den Grundstücken nach
der Ludgeribrücke könnte als „Gartenmauer“ in der erforderlichen Höhe in
einfacher Weise hergestellt werden. Einigkeit mit den Grundstücksbesitzern wäre
hier Voraussetzung.
·
Der Bürgervorschlag benennt außerdem folgende
Nachteile:
– Es
sind einige (ca. 6) mobile Durchlässe zusätzlich erforderlich.
– Die Grundstücke nördlich der Ludgeribrücke sind im Hochwasserfall vom Fahrzeugverkehr abgeschnitten.
Stellungnahme
der Verwaltung zum Bürgervorschlag:
Ø Eine
Verlegung der Hochwasserschutzmauer in diesem Teilbereich auf die andere
Straßenseite des Timmermanufers sichert nicht das Mischwasserkanalnetz der
Technischen Betriebe Rheine in diesem Teilabschnitt. Vielmehr würde bei dieser
Variante im Hochwasserfall Emswasser über 4 Schachtbauwerke und 3 Regenwassereinläufe
in das Kanalnetz der Technischen Betriebe Rheine eindringen und eine Flutung
des Kanalnetzes verursachen. Diese Flutung des Kanalnetzes muss unter allen
Umständen vermieden werden, vor allem weil durch eine derartige Flutung der
Kanalnetzbetrieb in großen Bereichen der Stadt zusammenbräche und das Emswasser
in noch tiefer liegenden Bereichen der Stadt oberirdisch Überflutungen
verursachen würde. Aus diesem Grunde war allen Planbeteiligten beim Start der
Planung Hochwasserschutzmauer klar, dass die Mauer auf ganzer Länge nur
westlich des Timmermanufers – zur Ems gewandt – angelegt werden darf.
Nun kann man bei der Betrachtung des Bürgervorschlages zu dem Ergebnis kommen,
dass für diesen Teilbereich der Mauerverlegung es möglich sein müsste, die vor
Ort anzutreffenden Kanaleinläufe wasserdicht gegen das Eindringen von Emswasser
zu verschließen. Dieses ist aber nicht anzustreben, da tagwasserdichte
Kanaldeckel die Belüftung des Kanals unterbinden mit entsprechend möglichen
Schäden im Kanal in Bezug auf Betonkorrosion. Vor allem würde das tagwasserdichte
Verschließen der Straßeneinläufe im Hochwasserfall ein Problem darstellen.
Abschließend ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass es darüber hinaus
nicht ausreichen würde, die Kanaleinläufe tagwasserdicht zu verschließen. Die
Verschlüsse müssten außerdem gegen Druck, verursacht durch Rückstau aus dem
Kanalnetz, abgesichert werden, welches für die Straßeneinläufe ein besonderes
Problem darstellen würde.
Ø Die
Anlegung von Hochwasserschutzeinrichtungen ist grundsätzlich so erforderlich,
dass die Zugänglichkeit der Einrichtung auf ganzer Länge auch mit größeren
Fahrzeugen zu jeder Zeit möglich bleibt. In der Fachsprache wird hier von der
immer zugänglichen „Verteidigungslinie“ im Hochwasserfall gesprochen.
Der vorliegende Bürgervorschlag berücksichtigt nicht diese durchgängige Erreichbarkeit.
Dies gilt vor allem, weil bei dieser Lösung östlich der Ludgeribrücke die
Straße Timmermanufer mit mobilen Hochwasserschutzelementen überspannt werden
muss.
Ø Außerdem
wären bei dieser Variante Maueröffnungen im Bereich der privaten Grundstücke
nördlich der Ludgeribrücke nötig, für die ebenfalls Dammbalkenverschlüsse
vorgehalten werden müssten.
Ø Das
Fachplanungsbüro Sönnichsen rät aus Erfahrung grundsätzlich davon ab, Privatgrundstücke
in eine öffentliche Hochwasserschutzanlage zu integrieren. Außerdem müsste für
diese Variante noch eine Einigkeit mit den Grundstückseigentümern hergestellt
werden.
Ø Der
Bürgervorschlag zeigt östlich der Ludgeribrücke die Notwendigkeit, hinter den
Garagen einen ca. 5 m langen Maueranschluss an das vorhandene Gelände herzustellen.
Dieser Anschluss in 5 m Länge ist nicht ausreichend. Er hat mindestens eine
Länge von 10 m. Dazu gerechnet werden muss außerdem ein zusätzlicher
Dammbalkenverschluss in einer Länge von ca. 12 m, der die Straße Timmermanufer
an dieser Stelle überspannt. Kostenmäßig bedeutend ist noch die Notwendigkeit
von mehreren Dammbalkenverschlussdurchlässen im Bereich der Wohnbebauung
nördlich der Ludgeribrücke. Insofern scheidet dieser Bürgervorschlag auch aus
Gründen einer Kostenbetrachtung aus.
3.2 Stellungnahme zur Situation
der Bäume
Entlang der vorgesehenen Hochwasserschutzanlage befinden sich zahlreiche Einzelbäume. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Platanen. Diese gelten als sehr widerstandsfähig, weshalb sie auch in innerstädtischen Bereichen mit hohen Umwelteinflüssen besonders vorkommen. Der Einfluss auf die Bäume soll durch die vorgesehene Maßnahme möglichst gering gehalten werden.
Ein Abweichen der Hochwasserschutzanlage von der vorgesehenen Lage ist aus Eigentumsgründen nicht möglich. Die Mauer ist auf ganzer Länge direkt an der Grundstücksgrenze Straßenparzelle vorgesehen. Daher sind Maßnahmen zu treffen, die die Bäume vor Verletzungen und Schädigungen schützen. Zentrale Maßnahme hierfür ist die Gründung der Hochwasserschutzmauer auf Streifen- und Punktfundamenten. Vor allem im Bereich der Bäume soll durch Punktfundamente dem Schutz der Bäume gefolgt werden.
Vor allem im Bereich der vorgesehenen Baumbuchten kommen Punktfundamente zum Einsatz. Außerdem ist vorgesehen, die Bauarbeiten im Bereich der Bäume durch sogenannte Handschachtungen vorzunehmen, durch die die Wurzeln ebenfalls geschützt werden sollen. Ein eingebrachter Wurzelvorhang aus Jutegewebe ermöglicht einen zusätzlichen Schutz der Feinwurzelmasse.
Im Zuge der Bearbeitung der Ausführungsplanung ist vorgesehen, durch Einschaltung eines externen Fachgutachters die Problematik der Bäume zu würdigen.
3.3 Betonmauer als einmaliges
Kunstwerk
In der örtlichen Zeitung wurde über einen Leserbrief die Möglichkeit dargestellt, die Hochwasserschutzmauer aus runden vorgefertigten Betonsäulen mit Nut und Feder zu erstellen, die in unterschiedlichen Höhen dicht verbunden nacheinander in der Form von Wellen in den Boden gerammt werden. Alle Säulen würden dann in unterschiedlichen Farben gestrichen. Diese Aufgabe könnten z. B. Schüler aus Rheiner Schulen im Kunstunterricht übernehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei diesem Vorschlag wären alle Einzelelemente mindestens mit der Höhe der vorgesehenen Mauer nötig. Daraus ist ersichtlich, dass die überwiegende Anzahl an Einzelelementen die vorgesehene Höhe überschreitet. Dadurch werden die Sichtverhältnisse zur Ems verschlechtert. Außerdem wird ein Abdichten der Einzelelemente ein großes Problem darstellen.
3.4 Betriebskosten
Eine feststehende Hochwasserschutzmauer ist wartungsfrei.
Die mobilen Hochwasserschutzsysteme müssen allerdings unterhalten werden, damit ihre Funktion im Hochwasserfall sichergestellt ist. Einerseits müssen die eingesetzten Materialien auf ihren Zustand regelmäßig kontrolliert und ggf. ersetzt werden. Andererseits muss das Schutzsystem auf seine Funktionsfähigkeit hin geprüft werden (regelmäßiger, z. B. Probeauf- und –abbau alle 2 Jahre). Nach einem Einsatz fallen bei allen Systemen umfassende Sichtkontroll- sowie Reinigungs- und Pflegearbeiten an.
Aus Erfahrungen des Planungsbüros kann im Einsatz bei Dammbalkensystemen etwa mit 6,50 bis 7,50 €/m² im Jahr für Sichtkontrollen im Lager und Probeaufbauten gerechnet werden. Im Einsatzfall kommen natürlich zusätzliche Kosten für die Reinigung hinzu.
Das Planungsbüro hat die Betriebskosten für die Variante 1 ohne mobile Elemente im Abschnitt Bootshaus bis Ludgeribrücke auf 1.600,00 €/a ermittelt. Für die Variante 2 mit mobilen Elementen im Abschnitt Bootshaus bis Ludgeribrücke erhöhen sich die Betriebskosten um 2.992,00 €/a.
4 Antrag der CDU-Fraktion zum
Projekt „Hochwasserschutzmauer“
Mit Datum vom
Dieses wurde seitens der Verwaltung
vorbereitet und in einem Ortstermin dem HFA am
5 Weiteres Vorgehen
Es ist jetzt vorgesehen, das
Büro Sönnichsen mit der Ausführungsplanung zu beauftragen. Bei der
Ausführungsplanung ist vorgesehen, den Wünschen aus der Bürgerinformationsveranstaltung
gerecht zu werden und die vorliegende Genehmigungsplanung zu modifizieren. Außerdem
sollen und werden die Erkenntnisse aus dem Ortstermin mit den Mitgliedern des
Haupt- und Finanzausschusses am
Die Hochwasserschutzmauer wird jetzt in 3 Planungsabschnitte unterteilt. Der erste Planungsabschnitt startet mit dem Beginn der Mauer im Bereich des Hauses Timmermanufer 146 und endet nach einer Teillänge von 38 m östlich der dritten Baumbucht. In diesem Bereich zeichnet sich die Mauer durch eine geringe Höhe aus. Am Startpunkt hat sie eine Höhe von ca. 0,3 m und hinter der dritten Baumbucht eine von ca. 0,8 m. Wegen dieser geringen Höhe und der nötigen Baumbuchten ist in diesem Bereich die Mauer als bepflanzte Betonmauer ohne mobile Elemente vorgesehen. Der zweite Planungsabschnitt erstreckt sich vom Ende des ersten Abschnittes bis zur Hohenkampstraße. In diesem Bereich ist die Mauer mit mobilen Elementen vorgesehen. Östlich der Ludgeribrücke hat die Mauer mit ca. 1,4 m die maximale Höhe und endet vor dem Bootshaus mit einer Höhe von ca. 1,0 m. Vom Bootshaus startet die Hochwassermauer mit einer Höhe von 1,0 m und erreicht die größte Höhe am Regenüberlaufbecken Hohenkampstraße mit 1,5 m. Es ist vorgesehen, dass der feste Mauerteil in diesem Gesamtbereich eine Höhe bis max. 0,7 m erhalten soll. Soweit möglich wird allerdings eine Höhe von 0,5 m angestrebt.
Selbstverständlich soll der feste Betonmauerteil auch in diesem Bereich bepflanzt werden, wie es schon die Genehmigungsplanung vorsieht.
Der dritte Planungsabschnitt erstreckt sich von der Hohenkampstraße bis zum Ende der Mauer, ca. 80 m östlich der Lohorststraße. In diesem Teilabschnitt soll die Ausführungsplanung der Genehmigungsplanung folgen und die Mauer ohne mobile Elemente vorgesehen werden. Die in der Genehmigungsplanung vorgesehene Bepflanzung wird umgesetzt.
Nach den überschlägigen Ermittlungen des Büros Sönnichsen belaufen sich die Mehrkosten für diese modifizierte Variante mit den mobilen Elementen auf ca. 270.000,00 €.
Es ist vorgesehen, im Zuge der Ausführungsplanung eine detaillierte Kostenberechnung vorzunehmen.
Mit den Sprechern der
Anliegergemeinschaft wurde am
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung der genehmigten Planunterlagen in eine modifizierte ästhetischere Form eine Anpassung der erteilten Plangenehmigung verursacht. Eine förmliche Zustimmung der Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Münster wird allerdings erwartet.
Anlagen:
Anlage 1: Protokoll der Informationsveranstaltung vom 18. Juni 2008
Anlage 2: Pläne