Betreff
Hochwasserschutzanlage am Timmermanufer
Vorlage
297/08/1
Aktenzeichen
Ent.-geh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1     Der Bauausschuss nimmt das Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Anlegung einer Hochwasserschutzmauer an der Ems im Ratssaal vom 18. Juni 2008 zur Kenntnis.

 

2     Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung zur Erstellung einer Ausführungsplanung für die Hochwasserschutzmauer auf der Grundlage der unter dem Beschlussvorschlag 3 aufgeführten Variante.

 

3     Für die Erstellung der Hochwasserschutzmauer empfiehlt der Bauausschuss dem Rat folgende Variante:

 

3.1  Erster Mauerabschnitt

 

        Von Beginn der Mauer, im Bereich des Hauses Timmermanufer Nr. 146, soll die Hochwasserschutzmauer auf einer Teillänge von 38 m – bis östlich der dritten Baumbucht – als voll bepflanzte Betonmauer ohne mobile Elemente erstellt werden.

 

3.2  Zweiter Mauerabschnitt

 

        Vom Ende des ersten Mauerabschnittes bis zur Hohenkampstraße soll die Hochwasserschutzmauer als bepflanzte Mauer mit mobilen Elementen versehen werden. Dabei soll der Betonmauersockel eine Höhe bis zu 70 cm maximal abdecken. Soweit möglich wird allerdings eine Höhe von 50 cm angestrebt.

 

3.3  Dritter Mauerabschnitt

 

        Von der Hohenkampstraße bis zum Ende, ca. 80 m östlich der Lohorststraße, soll die Hochwasserschutzmauer als bepflanzte Betonwand ohne mobile Elemente erstellt werden.

 


Begründung:

 

1.    Ausgangslage

 

Die Anlegung einer Hochwasserschutzmauer am Timmermanufer in Rheine wird in den politischen Gremien der Stadt seit dem 28. Februar 2002 diskutiert. Seinerzeit hat das Staatliche Umweltamt Münster in einem Hochwasseraktionsplan Ems die Notwendigkeit zur Anlegung einer Hochwasserschutzmauer am Timmermanufer aufgezeigt. Mit Datum vom 10. April 2003 hat der Bau- und Betriebsausschuss über eine erarbeitete Vorplanung zur Anlegung der Hochwasserschutzmauer beraten und entschieden, die Verwaltung möge für das Vorhaben einen Zuschussantrag stellen und eine Genehmigungsplanung erarbeiten.

 

Die erarbeitete Genehmigungsplanung wurde in der weiteren Folge vom Büro Sönnichsen aus Minden erarbeitet und in der Bauausschusssitzung am 27. Mai 2004 mit folgenden Varianten vorgestellt:

 

a)  Variante „Kombination Deich und Mauer“

 

      Bruttobaukosten =                                                   908.000,00 €

 

      Der Kostenanteil für die Natursteinverkleidung

      der anteiligen Hochwassermauer =                            367.000,00 €

 

b)  Variante „vollständige Hochwassermauer

      mit Natursteinverkleidung“

 

      Bruttobaukosten =                                                1.216.500,00 €

 

      Der Kostenanteil für die Naturstein-

      verkleidung brutto =                                                 993.500,00 €

 

c)   Variante „mobile Hochwasserschutzmauer“

 

      Bruttobaukosten =                                                1.518.000,00 €

 

Als Ergebnis war seinerzeit festzuhalten, dass die kostenmäßige Betrachtung es erfordert, die Variante mit der Kombination Deich und Mauer zu wählen. Der entsprechende Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses lautete folgendermaßen:

 

„Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Erstellung der Hochwasserschutzanlage am Timmermanufer in Rheine zur Kenntnis und trifft die Entscheidung, die Variante a ‚Kombination eines Deiches mit einer Hochwasserschutzmauer’ erarbeiten zu lassen.“

 

Im Zuge der weiteren Planbearbeitung bzw. Planerstellung wurde ermittelt, in welchen Abschnitten für die vorgesehene Deichanlage Fremdgrundstücke genutzt werden müssen. Auch wurde mit Nutzern der städtischen Grundstücke im Bereich des Bootshauses gesprochen. Als Erkenntnis aus diesen Gesprächen musste seinerzeit gefolgert werden, dass die geplante Deichanlage aufgegeben werden muss. Die Begründung lag vor allem in der Nutzung des angrenzenden Grundstückes als Hockeyfläche.

 

Aus diesem Grunde wurde in einem neuen Beschlussvorschlag für die Bau- und Betriebsausschusssitzung am 1. September 2005 den zuvor dargestellten Zwängen – Kostenminimierung und Grundstücksverfügbarkeit – gefolgt. Der Beschluss des Bauausschusses vom 1. September 2005 in dieser Angelegenheit lautete:

 

„Der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen zur Erstellung der Hochwasserschutzanlage am Timmermanufer in Rheine zur Kenntnis und ändert die Entscheidung vom 27. Mai 2004 für die Variante a ‚Kombination eines Deiches mit einer Hochwasserschutzanlage’ auf die Variante ‚vollständige Hochwassermauer ohne Natursteinverkleidung’.“

 

Diesem Beschlussvorschlag folgend hat die Verwaltung die Genehmigungsplanung durchgeführt und die wasserrechtliche Plangenehmigung für das Vorhaben beantragt. Mit Datum vom 11. Dezember 2006 hat die Bezirksregierung Münster auf der Grundlage der beantragten Genehmigungsplanunterlagen für eine Hochwasserschutzmauer an der Ems ohne Natursteinverkleidung eine Plangenehmigung nach dem Wasserrecht erteilt. Um das Vorhaben letztendlich umsetzen zu können, hat die Verwaltung die Plangenehmigung zum Anlass genommen, den Bau- und Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 6. Dezember 2007 zu bitten, einen Zuschussantrag für das Vorhaben stellen zu können. Dieser Bitte ist der Ausschuss gefolgt. Die Zuschussbewilligung für das Vorhaben ist noch in 2007 bei der Stadt Rheine eingegangen.

 

Die Zuschusshöhe beträgt 70 % der im Zuschussantrag beantragten Baukosten.

 

Des Weiteren hat die Verwaltung den Bau- und Betriebsausschuss in der Sitzung am 6. Dezember 2007 gebeten, die Zustimmung für die Erarbeitung von Ausführungsplanunterlagen zu erteilen. Diese Zustimmung wurde seinerzeit verweigert. Vielmehr sahen die Ausschussmitglieder für das Vorhaben weiteren Beratungsbedarf.

 

In der weiteren Folge hat die CDU-Fraktion mit Datum vom 16. April 2008 den Antrag gestellt, zur Durchführung der Errichtung einer Hochwasserschutzmauer an der Ems eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Diesem Antrag wurde am 18. Juni 2008 im Ratssaal der Stadt Rheine gefolgt.

 

2.    Bürgerinformationsveranstaltung am 18. Juni 2008

 

Am 18. Juni 2008 wurde im Ratssaal der Stadt Rheine die von der CDU-Fraktion beantragte Bürgerinformationsveranstaltung geleitet von der Bürgermeisterin durchgeführt. In der Veranstaltung wurde zur Einstimmung in die Problematik ein Film des Westdeutschen Rundfunks zum Hochwasserereignis 1946 gezeigt. Im Anschluss daran hat das Planungsbüro Sönnichsen aus Minden die vorgesehene Planung vorgestellt. Dann trug der Hauptdezernent des Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Queitsch, eine rechtliche Beurteilung vor. Daraus wurde klar erkennbar, dass die Stadt Rheine für eventuell eintretende Schäden wegen des Fehlens der Hochwasserschutzmauer Haftungsansprüchen von Geschädigten ausgesetzt sei.

 

Aus einer schriftlichen Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Errichtung der Hochwasserschutzmauer wird – Herr Dr. Queitsch – folgendermaßen zitiert:

 

„In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Hochwasserschutz in Planung, Anordnung und Durchführung eine hoheitliche Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge ist (vgl. hierzu BGH NJW 1996, S. 3208; Queitsch in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum LWH NRW, Kommentar, Stand: März 2008, § 112 LWG NRW Rz. 13 ff.; Anlage 1)

 

Es besteht damit die Pflicht zur Durchführung

 

·       erkennbar gebotener,

·       durchführbarer und wirtschaftlich zumutbarer Maßnahmen

·       bzw. die Pflicht zum Unterlassen dem Hochwasserschutz nicht dienender (verfehlter) Maßnahmen

 

gegenüber den möglicherweise durch ein Hochwasserereignis Betroffenen.

 

Zu diesem Kreis der Betroffenen gehören insbesondere Anlieger/Eigentümer von Grundstücken, die nah an einem Fluss gelegen sind, an dem das Hochwasserereignis eintreten kann (vgl. Queitsch in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum LWH NRW, Kommentar, Stand: März 2008, § 112 LWG NRW Rz. 13; Anlage 1).“

 

Im Anschluss der rechtlichen Darlegungen zum Projekt durch Herrn Dr. Queitsch wurde eine rege Diskussion geführt. Im Wesentlichen ging es den Bürgern weniger darum, die vorgesehene Hochwasserschutzmauer an sich infrage zu stellen als vielmehr darum, eine ästhetisch ansprechende Variante zu erreichen. Über die Informationsveranstaltung wurde ein Protokoll geführt, welches zur detaillierten Kenntnis in der Anlage beiliegt.

 

3     Eingaben im Nachgang zur Bürgerversammlung

 

3.1    Bürgervorschlag zum Verschieben von einem Mauerteil auf die nordöstliche Seite der Straße Timmermanufer

 

Die vorgesehene Hochwassermauer verläuft gemäß Planung auf ganzer Länge auf der südwestlichen Seite der Straße Timmermanufer. Im Nachgang der Bürgerinformationsveranstaltung im Ratssaal am 18. Juni 2008 wurde von einem Anlieger der Vorschlag unterbreitet, die vorgesehene Mauer in einem Teilbereich der Ludgeribrücke auf die andere Straßenseite des Timmermanufers zu verlegen. Es handelt sich dabei um eine Länge von insgesamt ca. 150 m.

 

Starten soll diese Variante ca. 35 m vor der Ludgeribrücke vom Bootshaus gesehen. Sie soll dabei an die Anrampung des Brückenwiderlagers anschließen. Hier ist allerdings nicht wie im Bürgervorschlag ein Maueranschluss auf einer Länge von ca. 5 m nötig, sondern von ca. 16 m bis zur nötigen Höhe der vorgesehenen Schutzmauer. Das Brückenwiderlager selbst bildet von hier Hochwasserschutz. Auf der nordwestlichen Seite der Ludgeribrücke wäre bei diesem Vorschlag eine Mauer auf einer Länge von ca. 80 m bis zum Ende des notwendigen Hochwasserschutzes erforderlich.

 

Folgende Vorteile für diese Variante wurden im Bürgervorschlag benannt:

 

·       Die Mauer in der bisher geplanten Form ist in diesem Bereich relativ schlecht zu begrünen oder anderweitig gegen Sprayer zu schützen, da wenig Platz zur Verfügung steht.

·       Genau in diesem Bereich wäre die Sichtversperrung durch die Mauer auf die Ems am gravierendsten.

·       Die Kosten für die Mauer sind in diesem Bereich sicherlich als besonders hoch anzusetzen, da die Mauer im Böschungsbereich steht und die Ausbuchtungen für die Bäume zusätzlichen Aufwand bedeuten.

·       In der vorgeschlagenen Linienführung brauchte auf über 50 m keine Mauer errichtet zu werden, da das Brückenfundament und die davor liegende Treppen-/Parkanlage bereits einen natürlichen Hochwasserschutz bilden.

·       Lediglich hinter den Garagen muss ein ca. 5 m langer Anschluss an das Gelände hergestellt werden.

·       Der Hochwasserschutz an den Grundstücken nach der Ludgeribrücke könnte als „Gartenmauer“ in der erforderlichen Höhe in einfacher Weise hergestellt werden. Einigkeit mit den Grundstücksbesitzern wäre hier Voraussetzung.

·       Der Bürgervorschlag benennt außerdem folgende Nachteile:

   Es sind einige (ca. 6) mobile Durchlässe zusätzlich erforderlich.

   Die Grundstücke nördlich der Ludgeribrücke sind im Hochwasserfall vom Fahrzeugverkehr abgeschnitten.

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgervorschlag:

 

Ø Eine Verlegung der Hochwasserschutzmauer in diesem Teilbereich auf die andere Straßenseite des Timmermanufers sichert nicht das Mischwasserkanalnetz der Technischen Betriebe Rheine in diesem Teilabschnitt. Vielmehr würde bei dieser Variante im Hochwasserfall Emswasser über 4 Schachtbauwerke und 3 Regenwassereinläufe in das Kanalnetz der Technischen Betriebe Rheine eindringen und eine Flutung des Kanalnetzes verursachen. Diese Flutung des Kanalnetzes muss unter allen Umständen vermieden werden, vor allem weil durch eine derartige Flutung der Kanalnetzbetrieb in großen Bereichen der Stadt zusammenbräche und das Emswasser in noch tiefer liegenden Bereichen der Stadt oberirdisch Überflutungen verursachen würde. Aus diesem Grunde war allen Planbeteiligten beim Start der Planung Hochwasserschutzmauer klar, dass die Mauer auf ganzer Länge nur westlich des Timmermanufers – zur Ems gewandt – angelegt werden darf.

Nun kann man bei der Betrachtung des Bürgervorschlages zu dem Ergebnis kommen, dass für diesen Teilbereich der Mauerverlegung es möglich sein müsste, die vor Ort anzutreffenden Kanaleinläufe wasserdicht gegen das Eindringen von Emswasser zu verschließen. Dieses ist aber nicht anzustreben, da tagwasserdichte Kanaldeckel die Belüftung des Kanals unterbinden mit entsprechend möglichen Schäden im Kanal in Bezug auf Betonkorrosion. Vor allem würde das tagwasserdichte Verschließen der Straßeneinläufe im Hochwasserfall ein Problem darstellen. Abschließend ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass es darüber hinaus nicht ausreichen würde, die Kanaleinläufe tagwasserdicht zu verschließen. Die Verschlüsse müssten außerdem gegen Druck, verursacht durch Rückstau aus dem Kanalnetz, abgesichert werden, welches für die Straßeneinläufe ein besonderes Problem darstellen würde.

Ø Die Anlegung von Hochwasserschutzeinrichtungen ist grundsätzlich so erforderlich, dass die Zugänglichkeit der Einrichtung auf ganzer Länge auch mit größeren Fahrzeugen zu jeder Zeit möglich bleibt. In der Fachsprache wird hier von der immer zugänglichen „Verteidigungslinie“ im Hochwasserfall gesprochen.
Der vorliegende Bürgervorschlag berücksichtigt nicht diese durchgängige Erreichbarkeit. Dies gilt vor allem, weil bei dieser Lösung östlich der Ludgeribrücke die Straße Timmermanufer mit mobilen Hochwasserschutzelementen überspannt werden muss.

Ø Außerdem wären bei dieser Variante Maueröffnungen im Bereich der privaten Grundstücke nördlich der Ludgeribrücke nötig, für die ebenfalls Dammbalkenverschlüsse vorgehalten werden müssten.

Ø Das Fachplanungsbüro Sönnichsen rät aus Erfahrung grundsätzlich davon ab, Privatgrundstücke in eine öffentliche Hochwasserschutzanlage zu integrieren. Außerdem müsste für diese Variante noch eine Einigkeit mit den Grundstückseigentümern hergestellt werden.

Ø Der Bürgervorschlag zeigt östlich der Ludgeribrücke die Notwendigkeit, hinter den Garagen einen ca. 5 m langen Maueranschluss an das vorhandene Gelände herzustellen. Dieser Anschluss in 5 m Länge ist nicht ausreichend. Er hat mindestens eine Länge von 10 m. Dazu gerechnet werden muss außerdem ein zusätzlicher Dammbalkenverschluss in einer Länge von ca. 12 m, der die Straße Timmermanufer an dieser Stelle überspannt. Kostenmäßig bedeutend ist noch die Notwendigkeit von mehreren Dammbalkenverschlussdurchlässen im Bereich der Wohnbebauung nördlich der Ludgeribrücke. Insofern scheidet dieser Bürgervorschlag auch aus Gründen einer Kostenbetrachtung aus.

3.2  Stellungnahme zur Situation der Bäume

 

Entlang der vorgesehenen Hochwasserschutzanlage befinden sich zahlreiche Einzelbäume. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Platanen. Diese gelten als sehr widerstandsfähig, weshalb sie auch in innerstädtischen Bereichen mit hohen Umwelteinflüssen besonders vorkommen. Der Einfluss auf die Bäume soll durch die vorgesehene Maßnahme möglichst gering gehalten werden.

 

Ein Abweichen der Hochwasserschutzanlage von der vorgesehenen Lage ist aus Eigentumsgründen nicht möglich. Die Mauer ist auf ganzer Länge direkt an der Grundstücksgrenze Straßenparzelle vorgesehen. Daher sind Maßnahmen zu treffen, die die Bäume vor Verletzungen und Schädigungen schützen. Zentrale Maßnahme hierfür ist die Gründung der Hochwasserschutzmauer auf Streifen- und Punktfundamenten. Vor allem im Bereich der Bäume soll durch Punktfundamente dem Schutz der Bäume gefolgt werden.

 

Vor allem im Bereich der vorgesehenen Baumbuchten kommen Punktfundamente zum Einsatz. Außerdem ist vorgesehen, die Bauarbeiten im Bereich der Bäume durch sogenannte Handschachtungen vorzunehmen, durch die die Wurzeln ebenfalls geschützt werden sollen. Ein eingebrachter Wurzelvorhang aus Jutegewebe ermöglicht einen zusätzlichen Schutz der Feinwurzelmasse.

 

Im Zuge der Bearbeitung der Ausführungsplanung ist vorgesehen, durch Einschaltung eines externen Fachgutachters die Problematik der Bäume zu würdigen.

 

3.3  Betonmauer als einmaliges Kunstwerk

 

In der örtlichen Zeitung wurde über einen Leserbrief die Möglichkeit dargestellt, die Hochwasserschutzmauer aus runden vorgefertigten Betonsäulen mit Nut und Feder zu erstellen, die in unterschiedlichen Höhen dicht verbunden nacheinander in der Form von Wellen in den Boden gerammt werden. Alle Säulen würden dann in unterschiedlichen Farben gestrichen. Diese Aufgabe könnten z. B. Schüler aus Rheiner Schulen im Kunstunterricht übernehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei diesem Vorschlag wären alle Einzelelemente mindestens mit der Höhe der vorgesehenen Mauer nötig. Daraus ist ersichtlich, dass die überwiegende Anzahl an Einzelelementen die vorgesehene Höhe überschreitet. Dadurch werden die Sichtverhältnisse zur Ems verschlechtert. Außerdem wird ein Abdichten der Einzelelemente ein großes Problem darstellen.

 

3.4  Betriebskosten

 

Eine feststehende Hochwasserschutzmauer ist wartungsfrei.

 

Die mobilen Hochwasserschutzsysteme müssen allerdings unterhalten werden, damit ihre Funktion im Hochwasserfall sichergestellt ist. Einerseits müssen die eingesetzten Materialien auf ihren Zustand regelmäßig kontrolliert und ggf. ersetzt werden. Andererseits muss das Schutzsystem auf seine Funktionsfähigkeit hin geprüft werden (regelmäßiger, z. B. Probeauf- und –abbau alle 2 Jahre). Nach einem Einsatz fallen bei allen Systemen umfassende Sichtkontroll- sowie Reinigungs- und Pflegearbeiten an.

 

Aus Erfahrungen des Planungsbüros kann im Einsatz bei Dammbalkensystemen etwa mit 6,50 bis 7,50 €/m² im Jahr für Sichtkontrollen im Lager und Probeaufbauten gerechnet werden. Im Einsatzfall kommen natürlich zusätzliche Kosten für die Reinigung hinzu.

 

Das Planungsbüro hat die Betriebskosten für die Variante 1 ohne mobile Elemente im Abschnitt Bootshaus bis Ludgeribrücke auf 1.600,00 €/a ermittelt. Für die Variante 2 mit mobilen Elementen im Abschnitt Bootshaus bis Ludgeribrücke erhöhen sich die Betriebskosten um 2.992,00 €/a.

 

4     Antrag der CDU-Fraktion zum Projekt „Hochwasserschutzmauer“

 

Mit Datum vom 27. August 2008 hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, den Ratsmitgliedern in einem Ortstermin die vorgesehene Mauer darzustellen. Dazu sollten mittels eines Trassierbandes die Lage und Höhe der Mauer kenntlich gemacht werden. Dieses Kenntlichmachen sollte für die Variante vollständige Betonmauer und alternativ auch für die Variante Mauer mit mobilen Elementen erfolgen. Außerdem sollte an einem Mauermodellstück die Situation dargestellt werden.

 

Dieses wurde seitens der Verwaltung vorbereitet und in einem Ortstermin dem HFA am 23. September 2008 präsentiert. Zum Ortstermin waren außerdem Anlieger der Hochwassermauer geladen.

 

5     Weiteres Vorgehen

 

Es ist jetzt vorgesehen, das Büro Sönnichsen mit der Ausführungsplanung zu beauftragen. Bei der Ausführungsplanung ist vorgesehen, den Wünschen aus der Bürgerinformationsveranstaltung gerecht zu werden und die vorliegende Genehmigungsplanung zu modifizieren. Außerdem sollen und werden die Erkenntnisse aus dem Ortstermin mit den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2008 berücksichtigt und die Sprecher der Anlieger im Verfahren beteiligt.

 

Die Hochwasserschutzmauer wird jetzt in 3 Planungsabschnitte unterteilt. Der erste Planungsabschnitt startet mit dem Beginn der Mauer im Bereich des Hauses Timmermanufer 146 und endet nach einer Teillänge von 38 m östlich der dritten Baumbucht. In diesem Bereich zeichnet sich die Mauer durch eine geringe Höhe aus. Am Startpunkt hat sie eine Höhe von ca. 0,3 m und hinter der dritten Baumbucht eine von ca. 0,8 m. Wegen dieser geringen Höhe und der nötigen Baumbuchten ist in diesem Bereich die Mauer als bepflanzte Betonmauer ohne mobile Elemente vorgesehen. Der zweite Planungsabschnitt erstreckt sich vom Ende des ersten Abschnittes bis zur Hohenkampstraße. In diesem Bereich ist die Mauer mit mobilen Elementen vorgesehen. Östlich der Ludgeribrücke hat die Mauer mit ca. 1,4 m die maximale Höhe und endet vor dem Bootshaus mit einer Höhe von ca. 1,0 m. Vom Bootshaus startet die Hochwassermauer mit einer Höhe von 1,0 m und erreicht die größte Höhe am Regenüberlaufbecken Hohenkampstraße mit 1,5 m. Es ist vorgesehen, dass der feste Mauerteil in diesem Gesamtbereich eine Höhe bis max. 0,7 m erhalten soll. Soweit möglich wird allerdings eine Höhe von 0,5 m angestrebt.

 

Selbstverständlich soll der feste Betonmauerteil auch in diesem Bereich bepflanzt werden, wie es schon die Genehmigungsplanung vorsieht.

 

Der dritte Planungsabschnitt erstreckt sich von der Hohenkampstraße bis zum Ende der Mauer, ca. 80 m östlich der Lohorststraße. In diesem Teilabschnitt soll die Ausführungsplanung der Genehmigungsplanung folgen und die Mauer ohne mobile Elemente vorgesehen werden. Die in der Genehmigungsplanung vorgesehene Bepflanzung wird umgesetzt.

 

Nach den überschlägigen Ermittlungen des Büros Sönnichsen belaufen sich die Mehrkosten für diese modifizierte Variante mit den mobilen Elementen auf ca. 270.000,00 €.

 

Es ist vorgesehen, im Zuge der Ausführungsplanung eine detaillierte Kostenberechnung vorzunehmen.

 

Mit den Sprechern der Anliegergemeinschaft wurde am 28. Juli 2008 über das weitere Vorgehen gesprochen und Einvernehmen erzielt. Eine Kostenbeteiligung haben die Anlieger allerdings abgelehnt.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Änderung der genehmigten Planunterlagen in eine modifizierte ästhetischere Form eine Anpassung der erteilten Plangenehmigung verursacht. Eine förmliche Zustimmung der Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Münster wird allerdings erwartet.


Anlagen:

 

Anlage 1:   Protokoll der Informationsveranstaltung vom 18. Juni 2008

Anlage 2:   Pläne