Betreff
Erneuerung des Ausbaus der Breiten Straße zwischen der Zeppelinstraße und der Straße Am Waldhof I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
396/08
Aktenzeichen
TBR - Str/Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Breiten Straße zwischen der Zeppelinstraße und der Straße Am Waldhof:

 

          Breite Straße

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

 

a)             Befahrbarer Bereich:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau, Bauklasse III der RStO 01, in einer Breite von 6,00 m

 

b)             Gehwege:

Herstellung eines ca. 1,75 m breiten Gehwegs auf der nördlichen Seite der Fahrbahn und eines zwischen ca. 2,00 und 3,00 m breiten Gehwegs auf der südlichen Seite der Fahrbahn, jeweils bestehend aus grauen Gehwegplatten, d = 8 cm, mit Unterbau

 

c)              Zufahrten:

Pflasterung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken in grauem Betonsteinpflaster, d = 8 cm, mit Unterbau

 

d)             Bushaltestellen:

Herstellung einer ca. 2,00 m breiten gepflasterten Wartefläche am nördlichen Fahrbahnrand, Länge ca. 15 m, behindertengerechte Befestigung durch Aufmerksamkeitsstreifen und –feldern, Begrenzung zur Fahrbahn durch Buskapsteine. Anpassung der vorhandenen Bushaltestelle am südlichen Fahrbahnrand entsprechend der Verlegung des Fahrbahnrandes

 

e)             Begrünung:

Anlegung von ca. 2,00 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zwischen der Fahrbahn und dem nördlichen Gehweg


 

f)               Entwässerung:

Straßenentwässerung mittels 30 cm breiten Entwässerungsrinnen in Straßenabläufe mit Anschluss an den vorhandenen öffentlichen Mischwasserkanal

 

g)             Straßenbeleuchtung:

elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchten QSS 151/2 x 50 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m

 


Begründung:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Breiten Straße fand in der Zeit vom 01. September bis 16. September 2008 in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus statt.

 

Während der Offenlage sind keine Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger eingegangen.

 

 

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

An der Breiten Straße sind in dem überplanten Bauabschnitt umfangreiche Schäden an der Fahrbahn und an den Gehwegen entstanden. Die vorgefundenen Schäden umfassen im Wesentlichen:

 

  • Rissbildung und Spurrinnen in der Fahrbahn
  • Verwerfungen in den Gehwegen und den Einfassungen der Grünanlagen
  • Versätze in den Entwässerungsrinnen und an Abläufen

 

Die asphaltgebundene Fahrbahn weist an den Bushaltestellen „Am Waldhof“ starke Spurrinnen auf, so dass die Buskapsteine der Haltestellen nicht mehr ordnungsgemäß von den Bussen angefahren werden können. Auch in dem restlichen Ausbaubereich bis zur Einmündung der Straße Am Waldhof ist die Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand mit Absenkungen und Rissbildungen, die einen erhöhten Unterhaltungsaufwand nach sich ziehen.

 

Die Fahrbahnschäden resultieren aus dem für die vorhandene Verkehrsbelastung nicht ausreichend tragfähigen Oberbau, der sich nach den Ergebnissen eines Bodengutachtens aus einem nur 6-10 cm starken Asphaltaufbau und wenig tragfähigen ungebundenen Tragschichten mit Bauschuttanteilen zusammensetzt. Der Unterbau ist aufgrund toniger und schluffiger Bestandteile zudem nicht ausreichend frostsicher.

 

Durch oberflächennahe Wurzelbildung der Straßenbäume in den nördlichen Grünanlagen sind in den Gehwegen teilweise starke Verwerfungen in der plattierten Oberflächenbefestigung entstanden, so dass die Verkehrssicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Die zu geringe Breite der Grünanlagen von nur 1,50 m hat diesen Prozess in der Vergangenheit beschleunigt.

 

Der südliche Gehweg besteht im Abschnitt zwischen der Bebauung Nr. 111 und 119 nur aus einer wassergebundenen Decke und bietet daher bei feuchter Witterung nur wenig Komfort für den fußläufigen Verkehr. Besonders in diesem Bereich kommt es jedoch aufgrund des anliegenden Lebensmittelmarkts zu einem erhöhten Aufkommen an Fußgängern, so dass hier Bedarf nach einer Oberflächenbefestigung entsprechend dem Ausbaustandard der Stadt Rheine besteht.

 

Des Weiteren ragen vereinzelt Baumkronen in das Lichtraumprofil des Kfz-Verkehrs hinein und behindern die Busse beim Anfahren der Haltestelle am nördlichen Fahrbahnrand. Nach Einschätzung der Technischen Betriebe Rheine AöR, Abteilung Grün, haben die Straßenbäume in den nördlichen Grünanlagen ihr Endwachstum und ihr voraussichtlich maximales Lebensalter in naher Zukunft erreicht. Bei einem anstehenden Straßenausbau seien die vorhandenen Bäume daher zu entfernen und durch Neuanpflanzungen zu ersetzen, zumal die oberflächennahen Starkwurzeln aufgrund der Baumaßnahme nicht zu erhalten seien.

 

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sind veraltet und entsprechen nicht den geltenden Richtlinien. Es ist daher die Aufstellung von neuen Seitenaufsatzleuchten 4,00 m vorgesehen.

 

Für die Beseitigung der Schäden und Nutzungseinschränkungen ist demnach eine Erneuerung des Ausbaus der Breiten Straße über die gesamte Breite des Verkehrsraums und im Vollausbau erforderlich. Die Baumaßnahme ist entsprechend im Investitionsprogramm 2009 angesetzt.

 

Bei der Erneuerung der Breiten Straße handelt es sich um eine nochmalige Herstellung im Sinne der Rechtssprechung zu § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG NW). Nach § 3 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen ist die Breite Straße als Haupterschließungsstraße einzustufen. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt für die einzelnen Teileinrichtungen

 

Fahrbahn                                   50 %

Gehwege                                   70 %

Beleuchtung                               50 %

Oberflächenentwässerung           50 %

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                                  ohne Maßstab