Betreff
Erneuerung der Fahrbahn der Emsstraße zwischen der Osnabrücker Straße und der Elter Straße
Vorlage
398/08
Aktenzeichen
TBR - Str/Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss stimmt dem Bauprogramm für die Erneuerung der Fahrbahn der Emsstraße zu.


Begründung:

 

 

  1. Lage im klassifizierten Straßennetz und Nutzung:

 

Die Emsstraße verläuft im Bereich der Innenstadt von der Kreuzung mit dem Kardinal-Galen-Ring/Hansaallee/Osnabrücker Straße in südwestliche Richtung und mündet dort in die Klosterstraße und den Borneplatz. Zwischen dem Borneplatz und der Kreuzung mit der Lingener Straße/Elter Straße ist die Emsstraße als Fußgängerzone ausgewiesen. In dem überplanten Bereich zwischen der Elter Straße und dem Kardinal-Galen-Ring erfüllt sie die Funktion einer Geschäftsstraße, wobei die Nutzung durch den motorisierten Verkehr stark durch die in der Emsstraße verkehrenden Buslinien (Bushaltestelle Hues Ecke) und den Lieferverkehr geprägt ist.

 

Die Stadtbuslinien C1 – C4 befahren die Emsstraße in der Zeit zwischen 6.30 und 19.15 Uhr in beiden Fahrtrichtungen im Halbstundentakt. Zuzüglich der Regionalbuslinien R 93 und 190 (jeweils 15 bzw. 10 Fahrten je Richtung und Tag) ergibt sich eine Gesamtzahl von ca. 130 Bussen je Fahrtrichtung am Tag.

 

 

  1. Bestandssituation:

 

Die Emsstraße wurde zuletzt im Jahr 1990 in dem überplanten Bauabschnitt erneuert. Sowohl die Fahrbahn als auch die Seitenräume wurden dabei in Pflasterbauweise hergestellt, um trotz der Nutzung durch den Kfz-Verkehr einen optischen Bezug zu dem als Fußgängerzone ausgewiesenen Bereich der Emsstraße herzustellen.

 

In der Folgezeit sind umfangreiche Schäden an der gepflasterten Befestigung der Fahrbahn und der Bordrinnen in Form von Absackungen und Spurrinnen entstanden. Ein seitens der Technischen Betriebe Rheine AöR in Auftrag gegebenes Baugrundgutachten nimmt zu den Ursachen der Fahrbahnschäden Stellung.

 

Die Handschürfe und Bohrungen in der Fahrbahnfläche weisen demnach einen Oberbau auf, welcher hinsichtlich der Tragfähigkeit in seiner Gesamtmächtigkeit und der Stärke der einzelnen Schichten der zum damaligen Zeitpunkt geltenden RStO 86/89, Tafel 3, Zeile 5, Bauklasse IV entspricht und für Verkehrsflächen mit der vorliegenden Busnutzung empfohlen wurde.

 

In den aktuell geltenden RStO 01 werden wesentlich höhere Anforderungen an den Oberbau von Busverkehrsflächen gestellt, da sich vielerorts die zuvor geltenden Mindestansprüche als zu niedrig erwiesen haben, um dauerhaft einer hohen Belastung durch Busverkehr (Spurfahren, Bremsen und Beschleunigen an Bushaltestellen) standzuhalten.

 

Der vorhandene Oberbau zeigt zudem eine nicht ausreichende Frostsicherheit in der Bettungsschicht des Pflasters, da diese aufgrund eines erhöhten Feinkornanteils nicht ausreichend wasserdurchlässig ist.

 

 

  1. Planung

 

Die RStO 01 empfiehlt für Fahrstreifen, in deren Verlauf sich Bushaltestellen befinden, zwar erst ab einer Belastung von 150 Bussen/Tag den Ausbau gemäß Bauklasse II. Neben den o. g. vorhandenen ca. 130 Bussen/Tag ist zudem jedoch der Lieferverkehr in der Bemessung des Oberbaus zu beachten, so dass seitens der Technischen Betriebe die Bauklasse II für die Erneuerung der Emsstraße gewählt wird.

 

Da in der Bauklasse II keine Oberflächenbefestigung mittels Pflaster möglich ist, wird der Oberbau in asphaltgebundener Bauweise hergestellt. Diese hat im Vergleich zu der Pflasterbauweise zudem den Vorteil, dass sie den Horizontalkräften in Folge von Bremsvorgängen an den Bushaltestellen durch den Schichtenverbund besser standhält.

 

Die vorhandene Schottertragschicht ist nicht ausreichend dimensioniert. Da eine Erneuerung im Hocheinbau aufgrund der vorgegebenen Anschlusshöhen der Gehwege jedoch nicht möglich ist, ist gemäß der Empfehlungen des Baugrundgutachtens auch die vorhandene Frostschutzschicht zu entfernen, um einen tragfähigen Oberbau in ausreichender Gesamtstärke herstellen zu können. Es ergibt sich daher eine Erneuerung der Fahrbahn im Vollausbau.

 

Die vorhandenen Bordrinnen sind überwiegend abgängig und werden nach Bedarf erneuert. Die Bordanlagen befinden sich in einem guten Zustand und bleiben daher erhalten. Lediglich an den Bushaltestellen werden die vorhandenen Bordsteine durch Buskapsteine ersetzt. Die Oberflächenbefestigung der Warteflächen wird im Zuge der Baumaßnahme gemäß dem ortsüblichen Ausbaustandard behindertengerecht gestaltet.

 

 

  1. Abrechnung der Baukosten

 

Da die Emsstraße im vorliegenden Bauabschnitt zuletzt im Jahr 1990 erneuert wurde, ist deren Nutzungsdauer von 50 Jahren bei weitem noch nicht erreicht. Es wird daher von einer Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten abgesehen.

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2009.

 

 

  1. Finanzierung der Baumaßnahme

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2009 nicht enthalten. Die Mittel können durch Minderausgaben bei der Erneuerung der Breiten Straße (Projekt 53014-512) aufgrund einer Verkürzung deren Bauabschnitt bereitgestellt werden.


Anlagen:

 

1.   Lageplanverkleinerung                                            ohne Maßstab