Beschlussvorschlag:
· Der Rat der Stadt Rheine nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 Kenntnis.
· Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 94 Absatz 1 GO (a.F.) NW über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2004 und erteilt dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin Entlastung.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 beraten und das Ergebnis in anliegendem Schlussbericht zusammengefasst (Vorlage 369/2008).
Einwohner und Abgabepflichtige sind zur Einsichtnahme in den Prüfungsbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung, der vom Ausschuss zum allgemeinen Berichtsband erklärt wurde, berechtigt.